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VERKEHR/256: Anwälte gegen flächendeckende Erhöhung der Bußgelder (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 21. Mai 2008

Anwälte gegen flächendeckende Erhöhung der Bußgelder im Verkehrsrecht


Berlin (DAV). Die Bundesregierung plant, die Höchstbußgelder für Verkehrsverstöße auf bis zu 3.000 Euro zu verdoppeln. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt die reguläre generelle Erhöhung der Bußgelder, die in vielen Bereichen zu einer Verdopplung führt, ab. Sinnvoll sei es vielmehr, ganz bestimmte Delikte, wie beispielsweise illegale Autorennen und Rasen und Drängeln auf der Autobahn, zu sanktionieren. Überdies würde eine Erhöhung der Bußgelder eher die wirtschaftlich schwächeren Verkehrsteilnehmer treffen. Wirksame Sanktionen bei bestimmten Delikten seien nach wie vor die Eintragung von Punkten in das Flensburger Register bzw. das Fahrverbot.

"Es darf bezweifelt werden, ob eine so weitgehende und pauschale Erhöhung der Bußgelder tatsächlich die Verkehrssicherheit fördern wird", erläutert Rechtsanwalt Dr. Michael Burmann vom Verkehrsrechtsausschuss des DAV. Die wirksamsten Mittel, um auf das Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer einzuwirken, würden nach wie vor die Eintragung von Punkten und das Fahrverbot darstellen. Die erzieherische Wirkung von Bußgeldern sei zudem von den wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen abhängig. Wer in guten Verhältnisse lebe, werde sich durch eine Erhöhung der Geldbußen wenig beeindrucken lassen.

"Insgesamt ist die Verkehrssicherheit in den vergangenen Jahren auch gestiegen", so Burmann weiter. Die Zahl der Verkehrstoten sei in den 90er Jahren von etwa 13.000 auf 5.000 gesunken. Es dürfte dem Staat also darum gehen, zusätzliche Einnahmen zu erzielen.

Die jetzt vorgelegten Pläne lehnt der DAV deshalb ab, da es bei der Bestrafung von reinen Ordnungswidrigkeiten durch Geldbußen immer noch einen Abstand zu den Sanktionen bei entsprechenden Straftaten geben muss. Die Pläne würden aber bei einem Promilleverstoß eine Regelgeldbuße von 500 Euro vorsehen. Auf diesem Niveau würden sich aber auch die Geldstrafen bei der Verurteilung wegen Trunkenheit im Straßenverkehr bewegen. Bei reinen Ordnungswidrigkeiten ist aber der "Unwertgehalt" der Tat niedriger als bei Straftaten. Daher müssten auch die Sanktionen dementsprechend niedriger sein.

Wenn mit höheren Bußgeldern in anderen EU-Ländern argumentiert wird, wird aber übersehen, dass in Deutschland die Kontrolldichte wesentlich höher ist. Die präventive Wirkung entfaltet sich daher schon durch die intensiven Kontrollen.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 13/08 vom 21. Mai 2008
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel. 030/72 61 52-1 29, Fax 030/72 61 52-1 93
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Mai 2008