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VERKEHR/296: Verkehrsgerichtstag - Befristung und Beschränkung der Fahrerlaubnis (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin/Goslar, 28. Januar 2009

47. Deutscher Verkehrsgerichtstag - 28. bis 30. Januar 2009 in Goslar

Arbeitskreis VI: Befristung und Beschränkung der Fahrerlaubnis
Anwälte gegen weitere Auflagen bei Führerscheinerteilung


Goslar/Berlin (DAV). Die 3. EU-Führerscheinrichtlinie sieht unter anderem die Befristung neu ausgestellter Führerscheine auf 15 Jahre vor. Diskutiert werden im Zusammenhang mit der bis 2013 zu erfolgenden Umsetzung jetzt Vorschläge, die Führerscheinerteilung mit weiteren Auflagen zu verbinden, zum Beispiel eine Gesundheitsuntersuchung einzuführen. Die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) sind gegen weiteren Auflagen und Begrenzungen im Zusammenhang mit der Umsetzung dieser Richtlinie. So bestehe beispielsweise die Gefahr, dass ältere Verkehrsteilnehmer dadurch benachteiligt werden.

Bei den Diskussionen über Beschränkungen und Auflagen sind die derzeitigen Unfallzahlen zu berücksichtigen. Die Zahl der tödlichen Unfälle geht zurück, die Zahl der Unfälle insgesamt ebenfalls. Ältere Verkehrsteilnehmer fallen bisher nicht als Risikogruppe auf, eher Führerscheinanfänger. Dort greifen aber die bereits bestehenden Auflagen.

"Weitere Auflagen, Befristungen und Beschränkungen, dienen nicht der Verkehrssicherheit, sondern blähen lediglich die Bürokratie auf", erläutert Rechtsanwalt Hartmut Roth, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht.

Bereits im Jahr 2005 hat der Verkehrsgerichtstag die Meldepflicht fahrerlaubnisbeeinträchtigender Krankheiten durch den Arzt im Interesse einer unbelasteten Arzt-Patientenbeziehung abgelehnt.


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Quelle:
Pressemitteilung VGT/06 vom 28. Januar 2009
Presseerklärungen der einzelnen Arbeitskreise anläßlich des
47. Deutschen Verkehrsgerichtstages in Goslar
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel.: 0 30/72 61 52-1 29, E-mail: walentowski@anwaltverein.de
Sekretariat: Katrin Schläfke, Tel.: 0 30/72 61 52-1 49,
Christina Lehmann, Tel.: 030/72 61 52-1 39
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Februar 2009