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VERKEHR/577: Tempolimit bei Nässe - aber was ist nass? (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 28. Mai 2015

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Tempolimit bei Nässe - aber was ist nass?


Berlin (DAV). Wer sich auf einer feuchten Straße nicht an ein an Nässe geknüpftes Tempolimit hält, ist nicht unbedingt ein Verkehrssünder. Warum das so ist und wann ein Tempolimit bei Nässe gilt, das erklärt die Deutsche Anwaltauskunft.

"Als nass gilt eine Fahrbahn erst, wenn sich ein durchgehender Wasserfilm gebildet hat", erläutert Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Ein durchgehender Wasserfilm ist zum Beispiel daran zu erkennen, dass die Räder der Autos eine Gicht aufspritzen lassen.

"Ein Tempolimit bei Nässe ist nicht daran gebunden, dass es regnet. Umgekehrt gilt das Gebot nicht, nur weil die ersten Tropfen fallen", so Walentowski. Der Abwägungsprozess fällt vielen Autofahrern schwer. Fahrsicherheitsexperten raten bei jeder Nässe zur Vorsicht.

Weitere Informationen über Unfälle und Tempolimits bei Nässe finden Sie in einem Film bei der Deutschen Anwaltauskunft.

Das Onlinemagazin der Deutschen Anwaltauskunft informiert Verbraucher über rechtliche Themen und gibt praktische Tipps. Dabei setzt die Redaktion nicht allein auf Textbeiträge. Durch einen Medienmix von Onlinetexten, Podcasts und Filmbeiträgen haben die Nutzer vielfältige Möglichkeiten, sich zu informieren.

www.anwaltauskunft.de/magazin

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 30/15 vom 28. Mai 2015
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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Tel.: 0 30/72 61 52 - 129
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E-mail: walentowski@anwaltverein.de
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Mai 2015

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