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VERKEHR/588: Was Urlauber im Auto mit sich führen müssen (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 4. August 2015
Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Was Urlauber im Auto mit sich führen müssen

Im Ausland drohen vielen Fahrern aus Unwissenheit Bußgelder


Berlin (DAV). Vielen deutschen Autofahrern drohen im Urlaub wieder Bußgelder. Aus Unwissenheit führen sie nur Verbandskasten, Warndreieck und Warnweste mit. In vielen beliebten Urlaubsländern müssen aber weitere Ausrüstungen mitgeführt werden. Hat man sie nicht dabei, können hohe Bußgelder die Folge sein. Darauf weist die Deutsche Anwaltauskunft hin.

In mehreren Ländern sind zum Beispiel Feuerlöscher vorgeschrieben, in anderen Abschleppseile. Und mancherorts muss der Autofahrer ein Ersatzlampenset oder großformatige Warntafeln mit sich führen. "Dies gilt auch dann, wenn man das Land nur durchfährt, also dort gar nicht das Urlaubsziel liegt", warnt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

Weitere Informationen über die vorgeschriebenen Ausrüstungsgegenstände im Auto sowie die rechtlichen Bedingungen finden Sie in einem Film bei der Deutschen Anwaltauskunft.

Das Onlinemagazin der Deutschen Anwaltauskunft informiert Verbraucher über rechtliche Themen und gibt praktische Tipps. Dabei setzt die Redaktion nicht allein auf Textbeiträge. Durch einen Medienmix von Onlinetexten, Podcasts und Filmbeiträgen haben die Nutzer vielfältige Möglichkeiten, sich zu informieren.

www.anwaltauskunft.de/magazin

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 41/15 vom 4. August 2015
Deutsche Anwaltauskunft
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. August 2015

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