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VERKEHR/608: Garantiezusage ist für Hersteller bindend (DAV)


Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) - Berlin, 16. Dezember 2015

Ressort: Justiz/Verkehr

Garantiezusage ist für Hersteller bindend


Koblenz/Berlin (DAV). Wenn Autohersteller ihren Kunden Garantie zusichern, dann müssen sie auch dazu stehen. Wenn sich nachträglich herausstellt, dass nicht alles aus dem Kleingedruckten der Garantiebedingungen erfüllt ist, gilt trotzdem die einmal gemachte Zusage! Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz vom 15. Juni 2015 (AZ: 6 U 1487/14), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Der knapp zwei Jahre alte Transporter blieb wegen eines Motorschadens liegen. Der Hersteller des Fahrzeuges erteilte auf Anfrage der Kfz-Werkstatt eine Garantiezusage. Nachdem die Werkstatt die Auftragsbestätigung versendet hatte, tauschte sie den Motor des Fahrzeugs aus. Der Hersteller zahlte die Rechnung dann jedoch nicht, da der Halter die im Garantievertrag vereinbarten Wartungsintervalle nicht eingehalten habe. Die Werkstatt verlangte nun vom Halter die Zahlung.

Die Klage war erfolglos. Die Garantiezusage des Herstellers sei vorbehaltlos und die rechtliche Grundlage für die Reparaturarbeiten gewesen. Sollte es Gründe für einen Wegfall dieser Zusage geben, beträfen sie ausschließlich das Verhältnis zwischen Hersteller und Kunden.

Gründe für einen solchen Wegfall bestünden aber auch nicht. Der Hersteller könne seine Garantiezusage nicht ohne Weiteres einseitig abändern. Er habe vorab die Voraussetzungen für die Erteilung einer Garantiezusage eigens geprüft und bejaht. Daher trage er das Risiko, wenn die für den Eintritt eines Garantiefalls im Vertrag vorgesehenen Bedingungen nicht eingehalten würden. Damit sei der Kunde von möglichen Ansprüchen gegen ihn befreit.

Informationen:
www.verkehrsrecht.de

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Quelle:
Pressemitteilung VerkR 46/15 vom 16. Dezember 2015
Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Dezember 2015

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