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VERKEHR/693: Bisherige Rechtsauslegung des Güterkraftverkehrsgesetzes bleibt vorerst bestehen (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 25. Juli 2017

Bisherige Rechtsauslegung des Güterkraftverkehrsgesetzes bleibt vorerst bestehen

Gemeinschaftsinitiative von DBV, BMR und BLU verzeichnet Erfolg


Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat klargestellt, dass die bisherige Rechtsauslegung zum Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) zunächst weiterhin Bestand hat. Die bisherige lof-Beförderungspraxis von Lohnunternehmen, Maschinenringen und Landwirten bleibt damit vorerst von der Erlaubnispflicht des Güterkraftverkehrsgesetzes ausgenommen.

Das Bundesverkehrsministerium hatte zunächst eine neue Auslegung verfolgt, die unter Lohnunternehmen und Landwirten mit ähnlichen Dienstleistungen zu viel Unmut und Problemen in der Praxis geführt hat. Der Bundesminister sieht aber nun die Belange von Lohnunternehmen und Landwirten als berechtigt an und erweitert die Frist zur Erlangung der Erlaubnispflicht nach dem Güterkraftverkehrsgesetz, soweit erforderlich, um ein Jahr. Während dieser Fristverlängerung soll "eine Regelung erarbeitet werden", die land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h von der Anwendung der Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes "ausnimmt".

Deutscher Bauernverband (DBV), Bundesverbandverband der Maschinenringe (BMR) und Bundesverband Lohnunternehmen (BLU), unterstützt vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL), werten das Entgegenkommen von Bundesminister Dobrindt als ersten Erfolg ihrer monatelangen Bemühungen um eine sachgerechte Lösung und eine weitgehende Wahrung langjährig geübter Praxis. Nun kommt es darauf an, die Ankündigung des Bundesverkehrsministers unbürokratisch umzusetzen und einfach zu gestalten. Nach der bislang vorgesehenen geänderten Rechtsauslegung des Bundesverkehrsministeriums wären alle Lohnunternehmen und Landwirte mit lohnunternehmerähnlichen Konstellationen erlaubnispflichtig nach dem Güterkraftverkehrsgesetz geworden, verbunden mit einer Fachkundeprüfung und einem großen Aufwand an Zeit und Geld.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 25. Juli 2017
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juli 2017

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