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AUFRUF/001: Juristenaufruf gegen Tarifeinheitsgesetz (Rolf Geffken)


Kanzlei RAT & TAT, Institut für Arbeit - ICOLAIR

Juristenaufruf gegen Tarifeinheitsgesetz

von Rolf Geffken, Januar 2015


In einem von RAT & TAT verfaßten und von der Initiative "Hände weg vom Streikrecht!" initiierten bundesweiten Aufruf wenden sich Juristinnen und Juristen, darunter vorwiegend Arbeitsrechtsexperten und AnwältInnen, gegen das von der Bundesregierung in den Bundestag eingebrachte Tarifeinheitsgesetz. In dem dreiseitigen Aufruf legen die Unterzeichner des Aufrufs im einzelnen dar, weshalb ihrer Auffassung nach das Gesetzesvorhaben verfassungswidrig sei. So enthalte der Gesetzesentwurf mindestens indirekt ein Streikverbot für die sog. Minderheitsgewerkschaft im Falle konkurrierender Tarifverträge. Zugleich sei das Projekt direkt gegen das Koalitionsrecht von meist nicht "mehrheitsfähigen" Berufsgewerkschaften gerichtet. Mit dem bloßen "Nachzeichnungsrecht" von Minderheitsgewerkschaften werde ein verfassungswidriges Zweiklassensystem für Gewerkschaften geschaffen. Der Entwurf greife im übrigen in den Kernbereich der grundgesetzlich geschützten Tarifautonomie ein, indem er den Abschluß und den Erhalt von Flächentarifverträgen gezielt erschwere. Das Verfahren zur Ermittlung der der Mehrheitsgewerkschaft verletze nicht nur den Datenschutz der Gewerkschaften und ihrer Mitglieder sondern verschaffe den Arbeitgebern durch Offenlegung der Mitgliederzahlen einen strategischen Vorteil in Arbeitskämpfen. Schließlich stelle das Gesetzgebungsvorhaben den bisher vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Gewerkschaftsbegriff in Frage, indem es mit dem bloßen "Nachzeichnungsrecht" für bereits abgeschlossene Tarifverträge das Kriterium der sog. "Mächtigkeit" von Gewerkschaften in Frage stelle. Das Vorhaben selbst werde im übrigen zur Zunahme und nicht etwa zur Reduzierung betrieblicher Arbeitskonflikte führen und führen müssen. Es sei ein bewußter und keineswegs zufälliger Verfassungsverstoß. Damit verletze die Bundesregierung ihre verfassungsrechtliche Bindung an Recht und Gesetz. Die Unterzeichner fordern abschließend die Bundesregierung und die sie tragenden politischen Parteien auf, das Vorhaben sofort zu stoppen und nicht weiter zu verfolgen.

Weitere Unterschriften sind willkommen:
kanzlei@DrGeffken.de

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Juristen gegen Tarifeinheitsgesetz!


Die unterzeichnenden Juristen beobachten mit großer Sorge das Vorhaben eines Tarifeinheitsgesetzes. Die mit diesem Gesetz angeblich angestrebte Tarifeinheit in den Betrieben und die Verdrängung sog. Minderheitsgewerkschaften verstoßen nach unserer Überzeugung in mehrfacher Hinsicht gegen das Grundrecht der Koalitionsfreiheit in Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes:

Streikrecht

Das Streikrecht ist als Teil der Koalitionsfreiheit in Art. 9 Abs. 3 GG garantiert. Zwar enthält der Gesetzesentwurf der Bundesregierung kein ausdrückliches Streikverbot. Aber in der Begründung heißt es ausdrücklich, dass der Arbeitskampf für einen kollidierenden Tarifvertrag nicht "verhältnismäßig" also rechtwidrig sei. Zudem gelten nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur Streiks dann als rechtmäßig, wenn sie ein "tariflich regelbares Ziel" haben. Mit der Ausgrenzung des Tarifvertrages der Minderheitsgewerkschaft wäre dieses nicht mehr gegeben. Der Entwurf enthält also mindestens indirekt ein Streikverbot.

Gewerkschaftsfreiheit

Die freie Gründung von Gewerkschaften ist Teil der Koalitionsfreiheit. Art. 9 Abs. 3 GG schützt die Koalitionsbildung für "Jedermann und für alle Berufe". Damit ist die Bildung und Betätigung reiner Berufsgewerkschaften ebenso geschützt wie diejenige von Industrie ð und Branchengewerkschaften. Das Gesetzesvorhaben richtet sich erkennbar gegen Berufsgewerkschaften, von denen gemutmaßt wird, sie seien regelmäßig in der "Minderheit". Die damit verbundene Einschränkung der Gewerkschaftsfreiheit ist jedoch unzulässig. Zudem führt das bloße "Nachzeichnungsrecht" der Minderheitsgewerkschaft in Bezug auf Tarifverträge der Mehrheitsgewerkschaft zu einem "Zwei-Klassen-System" innerhalb der Gewerkschaften und damit zu Gewerkschaften minderen Rechts. Damit wird massiv in den Kernbereich des Grundrechts auf Gründung und freie Betätigung von Gewerkschaften eingegriffen.

Tarifautonomie

Bestandteil der Koalitionsfreiheit ist die grundsätzliche tarifliche Gestaltungsfreiheit der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. Doch tatsächlich greift der Gesetzesentwurf auf zweierlei Weise in den Kernbereich der Tarifautonomie ein. Zum einen verhindert oder erschwert er den Abschluss und den Erhalt von Flächentarifverträgen, denn durch die Beschränkung auf den "Betrieb" wird eine einheitliche Tarifgestaltung gezielt erschwert. Zum anderen reduziert er das Koalitionsrecht der Minderheitsgewerkschaften auf ein Recht zur "Nachzeichnung" von Tarifverträgen der Mehrheitsgewerkschaft und unterwirft diese damit dem Diktat der konkurrierenden Organisation.

Stärkung der Arbeitgeberseite

Das Verfahren zur Feststellung der Mehrheitsgewerkschaft birgt die unmittelbare Gefahr der Offenlegung der Mitgliederzahlen aller betroffener Gewerkschaften. Dadurch wird nicht nur das Individualrecht der Mitglieder auf Schutz ihrer persönlichen Daten verletzt, vielmehr werden durch die Offenlegung der Mitgliederzahlen Gegenmaßnahmen der Unternehmen etwa im Falle von Streikaktionen erleichtert. Damit wird auf unverhältnismäßige Weise in die Machtbalance der Tarifparteien eingegriffen, ohne dass dieses für die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie erforderlich wäre. Hinzu kommt dass die Definitionsgewalt, was ein "Betrieb" sei, dem Arbeitgeber zukommt.

Aushöhlung des Gewerkschaftsbegriffs

Zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie verlangt das Bundesarbeitsgericht seit Langem für die Gewerkschaften eine empirisch nachweisbare "Mächtigkeit". Genau dies aber wird durch das sog. Nachzeichnungsrecht konterkariert. Nun sollen auch Koalitionen tariffähig sein, die eigene Tarifverträge nicht erstreiken können, aber in der Vergangenheit Gefälligkeitstarifverträge unterschrieben haben. Damit stärkt das Vorhaben nicht die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie, sondern schwächt diese in zentraler Weise. Der Gesetzentwurf gibt vor, Arbeitskonflikte zu verhindern. Tatsächlich jedoch wird ein solches Gesetz zur Verschärfung von Arbeitskonflikten allein schon deshalb führen müssen, weil die jeweils konkurrierenden Gewerkschaften versuchen werden, sich noch schärfer voneinander abzugrenzen und eigene tarifliche Ziele zu verfolgen. Er wird die Gewerkschaftskonkurrenz untereinander ebenso fördern, wie die Spaltung der Belegschaft.

Wir stellen abschließend fest: Es ist unverkennbar, dass der Gesetzgeber sich der verfassungsrechtlichen Risiken dieses Entwurfes bewusst ist und nicht nur bereit ist, den entstehenden Schaden, sondern auch eine Kassierung des Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht in Kauf zu nehmen. Damit verletzt die Bundesregierung ihre im Grundgesetz verankerte Bindung an Recht und Gesetz.

Wir rufen die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien auf, unverzüglich diesen Gesetzesentwurf zurückzuziehen (bzw. das Gesetz ersatzlos wieder aufzuheben) und das Vorhaben einer gesetzlichen Regelung zur Durchsetzung der Tarifeinheit nicht weiter zu verfolgen!

Name Beruf/Funktion Adresse
Dr. Rolf Geffken, Fachanwalt für Arbeitsrecht,
Kanzlei RAT & TAT, Lüneburger Tor 7, 21073 Hamburg


Der Aufruf mit dem letzten Stand der UnterzeichnerInnen ist einsehbar unter:
http://www.drgeffken.de/index.php?id=aktuelleinfos&no_cache=1&tx_ttnews[tt_news]=305&tx_ttnews[backPid]=1

Weitere Unterzeichnungen mit Daten möglich an:
kanzlei@drgeffken.de

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Quelle:
Kanzlei RAT & TAT, Institut für Arbeit - ICOLAIR
Lüneburger Tor 7, 21073 Hamburg
Telefon: 040 / 790 61 25, Fax: 040 / 790 96 01
E-Mail: drgeffken@drgeffken.de
Internet: www.drgeffken.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Februar 2015

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