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STELLUNGNAHME/062: Deutscher Anwaltverein fordert Aufklärung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 17. Juli 2018

Deutscher Anwaltverein fordert Aufklärung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Statement des Präsidenten des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg


"Ich begrüße die klare Stellungnahme der Bundeskanzlerin, wonach gelten muss, was unabhängige Gerichte entscheiden. Es ist aber bedauerlich, dass es einer solchen Feststellung der Kanzlerin überhaupt bedurfte. Es handelt sich um ein essentielles Grundprinzip unserer Staatsordnung, das für jeden selbstverständlich sein sollte, der in unserem Land Verantwortung übernimmt.

Es wird immer klarer, dass das BAMF im gerichtlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen getäuscht hat. Das BAMF wusste, dass eine gerichtliche Entscheidung unmittelbar bevorsteht, und hätte deshalb vor dieser Entscheidung keine unumkehrbaren Fakten zu Lasten von Sami A. schaffen dürfen.

Das BAMF ist wie jede andere Behörde verpflichtet, das Gericht umfassend und vollständig zu unterrichten. Hiergegen hat das BAMF ganz offensichtlich verstoßen.

Der Deutsche Anwaltverein fordert Hans-Eckard Sommer, den Präsidenten des BAMF, auf, unverzüglich zu erklären, wann und in welcher Form sein Haus über den bevorstehenden Flug am Morgen des 13. Juli 2018 informiert wurde und weshalb diese Informationen nicht sofort dem Gericht mitgeteilt wurden. Sollte das BAMF vom Flug am 13. Juli 2018 selbst völlig überrascht worden sein, obwohl sowohl das Bundesinnenministerium als vorgesetzte Behörde als auch die Bundespolizei bereits Tage zuvor Kenntnis von diesem Flugtermin hatten, stellt sich die Frage, ob ein schweres Organisationsverschulden vorliegt. In diesem Falle ist zu fragen, ob das BAMF unter seiner neuen Führung den gestellten Aufgaben gerecht werden kann.

Die Tatsache, dass Sami A. als "Gefährder" eingestuft ist, ändert an dieser Sachlage überhaupt nichts. Soweit von Sami A. eine Gefahr ausgehen sollte, fällt dies in den Aufgabenbereich der Sicherheitsbehörden, die im Rahmen bestehender Gesetze damit umzugehen haben. Es rechtfertigt unter gar keinen Umständen, jemandem seinen gerichtlichen Rechtsschutz zu nehmen und ihn der Gefahr der Folter auszusetzen. Jeder Mensch ist vor dem Gesetz gleich. Das ist das Grundprinzip unseres Rechtsstaates."

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Quelle:
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Juli 2018

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