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STELLUNGNAHME/100: Kriminalitätsrate niedrig - trotzdem Polizeirechtsverschärfung in Schleswig-Holstein (NoPolgSH)


Bündnis gegen die Verschärfung des Polizeigesetzes in Schleswig-Holstein
Pressemitteilung vom 12. Mai 2020

Kriminalitätsrate historisch niedrig - trotzdem Polizeirechtsverschärfung in Schleswig-Holstein


Die Änderungen für das neue Landesverwaltungsgesetz in Schleswig Holstein haben den Weg ins Landesparlament gefunden und sollen demnächst in Parlament und Ausschuss beraten werden. Zu dem vorherigen Entwurf des Ministeriums gibt es nur minimale Änderungen, es bleibt eine drastische Verschärfung. Einsatzbefugnisse werden erweitert, die Schwelle für polizeiliche Eingriffe herabgesetzt und das Waffenarsenal vergrößert. Unter anderem werden die Möglichkeiten um Menschen vorzuschreiben wo sie sich aufhalten sollen erweitert (Meldeauflagen, Aufenthaltsge- und verbote), der Einsatz von Sprengmitteln gegen Menschen sowie das Schießen auf Kinder erlaubt und eine Fülle an neuen Möglichkeiten eingeführt, mit denen die Polizei Daten erheben, speichern und gegenbenfalls in Datenbanken hin und her transferieren kann. Auch das Waffenarsenal der Polizei vergrößert sich. Neben Schlagstöcken und Schusswaffen sollen nun auch Distanz-Elektroimpulsgeräte zum Einsatz kommen. Diese sogenannten "Taser" werden zwar als harmlose Waffe beworben, sind jedoch potentiell tödlich, wie die Fallzahlen aus den USA zeigen. Dort sind in den letzten 15 Jahren über 700 Menschen nach dem Einsatz von Tasern gestorben. Beschränkungen wie für den Schusswaffengebrauch gibt es nicht.

Polizist*innen sollen außerdem mit sogenannten Bodycams ausgestattet werden. Zwar filmen die Kameras erstmal alles, was gespeichert wird, entscheidet allerdings der*die Beamt*in.

Und das ist nur die Spitze des Eisbergs. Die Eingriffschwelle wird drastisch heruntergesetzt, so sind Kontrollen, wie Personalienfeststellungen, an sämtlichen Stellen des internationalen Verkehrs möglich und Fußfesseln können angeordnet werden, wenn die Polizei das "individuelle Verhalten" einer Person für Terror-verdächtig hält.

Gerade in Zeiten von Corona, in denen Grundrechte in hohem Maße eingeschränkt werden, sehen wir an Demonstrationen und im persönlichen Gespräch, dass Menschen sich mehr Freiheit anstatt mehr Kontrolle wünschen. Dazu kommt, dass die Kriminalitätsrate derzeit auf dem niedrigsten Stand seit 40 Jahren ist. So scheint es doppelt unlogisch, diese Gesetzesänderungen gerade jetzt auf den Weg zu bringen. Absolute Sicherheit ist nicht erstrebenswert, denn sie wird immer mit den Freiheiten derer bezahlt, die gerechtfertigt oder ungerechtfertigt ins diskriminierende und vorurteilsbehaftete Raster der Polizei fallen - und das können wir alle sein.

Mehr Informationen:
polizeigesetz-sh.de

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Quelle:
Bündnis gegen die Verschärfung des Polizeigesetzes in Schleswig-Holstein
E-Mail: info@polizeigesetz-sh.de
Internet: https://polizeigesetz-sh.de/


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Mai 2020

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