Komitee für Grundrechte und Demokratie - 7. Oktober 2022
Gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf von Justizminister Buschmann zur ERSATZFREIHEITSSTRAFE
Oktober 2022
Justizminister Marco Buschmann hat einen Referentenentwurf für Paragraf 43 des Strafgesetzbuches vorgelegt [i]. Dieser besagt, dass Menschen, die Geldstrafen in Strafverfahren nicht bezahlen können, in Haft genommen werden sollen (die sogenannte "Ersatzfreiheitsstrafe") [ii]. Dadurch werden etwa 56.000 Menschen jedes Jahr inhaftiert [iii]. Der zentrale Reformvorschlag im Referentenentwurf sieht vor, dass die Dauer der Ersatzfreiheitsstrafe um die Hälfte gekürzt werden soll.
Das Bündnis für die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe lehnt den Vorschlag von Justizminister Buschmann ab. Sein Vorschlag ändert substanziell kaum etwas an der jetzigen Gesetzeslage. Wir fordern stattdessen die sofortige Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe.
Die Ersatzfreiheitsstrafe ist die letzte und härteste Folge eines Strafrechtssystems, das Armut bestraft, Menschen mit hohen Schulden belastet, und das viel zu oft zu Inhaftierungen führt.
In den letzten Jahren haben viele Wissenschaftler:innen, Sozialarbeitende, Aktivist:innen und Betroffene die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe gefordert oder Forschungsarbeiten veröffentlicht, die diese Forderung untermauern, und andere wichtige Änderungen eingebracht [iv]. Der Vorschlag von Justizminister Buschmann lehnt diese Expertise ab und gibt sich stattdessen mit geringfügigen Änderungen zufrieden. Die Vorschläge des Justizministeriums befassen sich nur mit dem "hinteren Ende" des Prozesses, wenn einer Person eine Haftstrafe droht oder diese bereits bevorsteht, anstatt die strukturellen Probleme der Überkriminalisierung und der hohen Geldstrafen anzugehen. Die Vorschläge bleiben auch hinter einer substanziellen Reform dieses "hinteren Endes" zurück, da sie lediglich die Dauer der Haftstrafe verkürzen, anstatt die Ersatzfreiheitsstrafe ganz abzuschaffen.
Unsere Auffassung unterscheidet sich von dem Referentenentwurf in einem wesentlichen Punkt: Die Bundesregierung scheint der Auffassung zu sein, dass Ersatzfreiheitsstrafen keine Folge von Armut und Rassismus seien. Das entspricht jedoch nicht der Realität. Die Auffassung der Bundesregierung demonstriert vielmehr eine Entfremdung zwischen dem Staat und den Menschen - eine Entfremdung, die in der gegenwärtigen Inflationskrise nur noch deutlicher zutage tritt.
In diesem Briefing legen wir unsere Einschätzung des Vorschlags vor und skizzieren unsere Forderungen. Wir hängen zudem ein FAQ an, das Hintergrundinformationen zu den Themen Geldstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe liefert und unsere Position zu anderen Reformvorschlägen (einschließlich unbezahlte Arbeit und Zahlungsplänen) erläutert.
Der zentrale Vorschlag von Justizminister Buschmanns Reform sieht vor, dass Personen, die wegen Ersatzfreiheitsstrafen inhaftiert sind, nur halb so viele Tage im Gefängnis verbrächten wie nach geltendem Recht. Die Zahl der unbezahlten Arbeitsstunden, die eine Person ableisten muss, um eine Haftstrafe zu vermeiden (eine im Gesetz vorgesehene Möglichkeit), würde ebenfalls verringert. Die Reformen sehen zudem vor, dass die Betroffenen vor der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe besser darüber informiert werden, dass sie unbezahlte Arbeit leisten oder einen Zahlungsplan aufstellen können [v].
Der Vorschlag wird das erklärte Ziel des Ministeriums, die Zahl der Personen zu verringern, die wegen Ersatzfreiheitsstrafen inhaftiert werden, nicht erreichen: Der Vorschlag wird lediglich die Dauer der Haft verkürzen. Das bedeutet, dass auch nach der lang erwarteten Änderung des derzeitigen Systems weiterhin über 50.000 Menschen in Deutschland im Jahr inhaftiert werden, weil sie ihre Geldstrafen nicht bezahlen können. Das ist inakzeptabel: Zeit im Gefängnis ist schädlich und selbst kurze Haftstrafen bringen das Leben eines Menschen aus dem Gleichgewicht [vi]. Der Vorschlag von Justizminister Buschmann setzt dieser Ungerechtigkeit kein Ende - er reduziert diese nicht einmal substanziell.
Der Reformvorschlag argumentiert, dass die Zahl der Ersatzfreiheitsstrafen sinken wird, weil mehr Menschen in der Lage sein werden, unbezahlte Arbeit zu leisten, da weniger Stunden erforderlich sind. Das ist allerdings unwahrscheinlich. Die Verringerung der geforderten Stundenzahl kann dazu beitragen, dass Menschen, die bereits in der Lage sind, unbezahlte Arbeit zu leisten, diese leichter absolvieren können. Viele Menschen können aber aufgrund ihrer anderen Verpflichtungen, ihrer psychischen Gesundheit, ihres Drogenkonsums usw. schlicht keine unbezahlte Arbeit ableisten. In den letzten Jahren ist der Prozentsatz der Personen, die sogenannte "Sozialstunden" ableisten, deutlich zurückgegangen, obwohl die Zahl der vom Staat geforderten Stunden nicht gestiegen ist [vii].
Die vorgeschlagenen Änderungen an der Benachrichtigungsfrist setzen außerdem zu spät an, nämlich nach der Verurteilung, und gehen nicht auf das größere Problem ein, dass Betroffene nicht immer rechtzeitig von den gegen sie erhobenen Anschuldigungen und der Strafe erfahren, um ihre Verurteilung oder die Höhe der Geldstrafe anzufechten [viii]. Daher würden diese Menschen durch jene Verbesserungen bestenfalls mehr Zeit erhalten, um zu zahlen, oder sie würden auf die Alternative der unbezahlten Arbeit aufmerksam gemacht. Beides wird aber für viele, die mit hohen Geldstrafen konfrontiert sind, nicht machbar sein.
Wie rechtfertigt der Staat, dass er nicht mehr tut? Er leugnet schlicht die Tatsache, dass Menschen die Strafe nicht zahlen, weil sie es sich nicht leisten können [ix]. Gleichzeitig erwähnt der Vorschlag ausdrücklich, dass die Öffentlichkeit Reformen unterstützt, weil das derzeitige System offensichtlich arme Menschen schädigt werden [x]. Warum also nicht mehr tun, um sich dieser Realität anzunehmen? Der Staat hat trotz der gegenwärtigen Situation kaum politischen Willen gezeigt, unsere Systeme zu verändern, um Armut und Ungleichheit zu bekämpfen. Das haben die jüngsten Vorschläge für das Bürgergeld und das Entlastungspaket gezeigt, die beide dafür kritisiert wurden, dass sie die Belastung durch steigende Energiekosten für Menschen mit geringem Einkommen nicht ausreichend verringern.
Wir fordern:
Bloße verfahrenstechnische Änderungen (frühere Benachrichtigung, zusätzliche Anhörungen, Unterlagen in anderen Sprachen) werden wenig verändern, da die Probleme grundlegender sind. Die Ergebnisse des Systems sind nicht nur das Ergebnis von Gesetzen, sondern auch der Praxis und der Gerichtskultur [xvi]. Daher führen schrittweise und kleine Gesetzesänderungen oft nicht zu wirklichen Veränderungen, weil die Gerichte immer einen Ermessensspielraum behalten, um zu ihren früheren Verhaltensweisen zurückzukehren, die oft vom sozioökonomischen Status und anderen Lebenserfahrungen der Entscheidungsträger:innen geprägt sind [xvii]. Untersuchungen in Deutschland zeigen, dass Geldstrafen oft zu hoch angesetzt werden, weil die Richter:innen die Lebensrealität der Person, die sie verurteilen, nicht vollständig verstehen [xviii].
Daher würden wir neben unseren Kernforderungen nach Abschaffung und Entkriminalisierung folgende Reformen priorisieren:
Menschen zum Absitzen einer Geldstrafe ins Gefängnis zu stecken ist falsch. Und die Tatsache, dass diese Strafe Schuldner:innen vorbehalten ist, ist grausam. Anstatt zu bestrafen, sollten wir sozioökonomische Ungleichheiten beseitigen. Staatliche Mittel, die für das Straf- und Gefängnissystem ausgegeben werden, könnten dementsprechend für sinnvollere Maßnahmen wie die Bereitstellung öffentlicher Verkehrsmittel für alle verwendet werden.
Diese Stellungnahme und das zugehörige FAQ [Link zur PDF siehe unter diesem
Absatz] wurde federführend erstellt von Mitali Nagrecha,
mitali@justice-collective.org, justice-collective.org in Zusammenarbeit
mit dem Bündnis zur Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe:
ersatzfreiheitsstrafe.de
Das FAQ ist aufzurufen unter:
https://static1.squarespace.com/static/6124ccb23f114835709cc1d5/t/633f3b6789bceb07bc13e8ee/1665088378520/Buendnis+FAQ+Ersatzfreiheitsstrafe+5+10+22.pdf
Die Stellungnahme als PDF ist zu finden unter:
https://www.justice-collective.org/de/justice-collective-blog/efs-abschaffen-stellungnahme-06-10-22
9 Euro Fonds | Berliner Obdachlosenhilfe e.V.| #BVGWeilWirUnsFürchten | CrimScapes Forschungsgruppe | Entknastung - Naturfreundejugend Berlin | EXIT-EnterLife e.V. | freiheitsfonds | Gefangenen Gewerkschaft / Bundesweite Organisation (GG/BO) | Ihr Seid Keine Sicherheit | Justice Collective, e.V. | Justizwatch | Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. | Netzwerk Abolitionismus | Tatort Zukunft e. V. | Verein demokratischer Ärzt*innen
[i] "An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt Freiheitsstrafe. Einem Tagessatz entspricht ein Tag Freiheitsstrafe. Das Mindestmaß der Ersatzfreiheitsstrafe ist ein Tag." StGB § 43.
[ii] Referentenentwurf des Bundesministerium der Justiz, Entwurf eines
Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts - Ersatzfreiheitsstrafe,
Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer
Entziehungsanstalt, available at
https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RefE_Ueberarbeitung_Sanktionsrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=2#:~:text=Der%20Entwurf%20schlägt%20vor%3A,Tagessätze%20einem%20Tag%20Ersatzfreiheitsstrafe%20entsprechen
(im Folgenden"Referentenentwurf"). Der Vorschlag umfasst auch Vorschläge
für die Strafprozessordnung, die wir ebenfalls hier diskutieren.
[iii] Diese Zahl stammt aus der letzten Volkszählung zu diesem Thema, die 2003 durchgeführt wurde. Weitere Einzelheiten zu den Ersatzfreiheitsstrafen nach Bundesländern findet man unter Bögelein, N., Glaubitz, C., Neumann, M., & Kamieth, J., Bestandsaufnahme der Ersatzfreiheitsstrafe in Mecklenburg-Vorpommern. Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform, 102(4), 282-296 (2019) (In Mecklenburg-Vorpommen liegt die Quote bei 10,2 % der Fälle, in Nordrhein-Westfalen bei etwa 8,3 %).
[iv] Siehe z.B., "Manifest zur Abschaffung von Strafanstalten und anderen
Gefängnissen," Netzwerk Abolitionismus (2020), available at
strafvollzugsarchiv.de/abolitionismus/manifest; Bögelein, N., Wilde, F.,
and Holmgren, A., Geldstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe in Schweden -
Ein Vergleich mit dem deutschen System. Monatsschrift für Kriminologie und
Strafrechtsreform (2022); Die Ersatzfreiheitsstrafe - Reform oder
Abschaffung? Friedrich Ebert Stiftung, abrufbar unter
library.fes.de/pdf-files/a-p-b/19368-20220727.pdf;
Zur Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe Offener Brief an die
Justizministerkonferenz, abrufbar unter
humanistisch.de/sites/humanistisch.de/files/drehscheibe-alter/docs/2019/06/offener-brief-zur-abschaffung-der-esf.pdf
(Offener
Brief, der von über einem Dutzend von zivilgesellschaftlichen
Organisationen unterzeichnet wurde, darunter Naturfreundejugend Berlin,
Humanistische Union e.V., RAV e.V., Humanistischer Verbrand, GG-BO usw.
[v] Der geänderte Text lautet: "Vor der Anordnung ist der Verurteilte darauf hinzuweisen, dass ihm gemäß § 459a Zahlungserleichterungen bewilligt werden können und ihm gemäß Rechtsverordnung nach Artikel 293 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch gestattet werden kann, die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe durch unbezahlte Arbeit abzuwenden; besteht Anlass zu der Annahme, dass der Verurteilte der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist, soll der Hinweis in einer ihm verständlichen Sprache erfolgen." Referentenentwurf, S. 7.
[vi] Stellungnahme des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. zum Entwurf
eines Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts -
Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, Sozialdienst katholischer Frauen
Gesamtverein e.V. (Aug. 22,2022), S. 3-4, abrufbar unter
https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Stellungnahmen/2022/Downloads/0822_Stellungsnahme_SKF_Ueberarbeitung_Sanktionsrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=2.
[vii] Abschlussbericht: Prüfung alternativer Sanktionsmöglichkeiten - Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen gemäß, Bund-Länder-Arbeitsgruppe, Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (im Folgenden "JuMiKo Report").
[viii] Eine ausführliche Beschreibung der Probleme bei der Benachrichtigung
über den Prozess findet sich unter, Stellungnahme der
Strafverteidigervereinigungen zum Referentenentwurf der Justiz für ein
Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts - Ersatzfreiheitsstrafe,
Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer
Entziehungsanstalt, Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen GbR
(September 2022), abrufbar unter
https://strafverteidigertag.de/3d-flip-book/stellungnahme/.
(im Folgenden "Strafverteidigervereinigungen Report").
[ix] Im Referentenentwurf heißt es beispielsweise, "Daher sei auch echte Zahlungsunfähigkeit keineswegs regelmäßig ursächlich für die Verbüßung von Ersatzfreiheitsstrafe, zumal auch Transferleistungsempfänger in aller Regel Einkünfte oberhalb des Existenzminimums erhielten." S. 9.
[x] Referentenentwurf S. 43
[xi] Fakt 2: Suizide im Gefängnis, Tatort Zukunft,
https://tatort-zukunft.org/fakten/suizide-im-gefaengnis/.
[xii] Strafverteidigervereinigungen Report, zitiert Lobitz & Wirth, Der Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe in Nordrhein-Westfalen, Eine empirische Aktenanalyse, KrimD NRW (2018). Weitere 10 % wurden ursprünglich wegen Betäubungsmitteldelikten angeklagt und 2 % aufgrund von Gesetzen, die Menschen aufgrund ihres Migrationsstatus kriminalisieren.
[xiii] Weitere Hintergrundinformationen über die Vollstreckung von
Ersatzfreiheitsstrafen während der COVID-Pandemie finden sich unter
www.justice-collective.org/de/justice-collective-blog/berlin-clemency.
[xiv] Siehe z.B., Bögelein, N., Wilde, F., and Holmgren, A., Geldstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe in Schweden-Ein Vergleich mit dem deutschen System. Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform (2022).
[xv] Siehe Nagrecha, M., The limits of fairer fines: lessons from Germany, Criminal Justice Policy Program, Harvard Law School (2020).
[xvi] Lautmann, R., Justiz die stille Gewalt: Teilnehmende Beobachtung und entscheidungs-soziologische Analyse (2011 [1972]).(2011 [1972]); Nagrecha, M. Brett S., and Doyle C., Court culture and criminal law reform, Duke LJ Online 69 (2019): 84.
[xvii] Nagrecha, M. Brett S., and Doyle C., Court culture and criminal law reform, Duke LJ Online 69 (2019): 84.
[xviii] Nagrecha, M., and Bögelein, N., Criminal-Legal System Actors' Practices and Views on Day Fines," Kriminologie-Das Online-Journal| Criminology-The Online Journal 2, 267-283(2019); Nagrecha, M., The limits of fairer fines: lessons from Germany, Criminal Justice Policy Program, Harvard Law School (2020).
[xix] Wilde, F., Die Geldstrafe - ein unsoziales Rechtsinstitut?, Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform, Band 98, S. 348 (2015).
[xx] Wilde, F., Reformen für eine gerechtere Sanktionspraxis im Bereiche Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe (October 2021). Siehe auch Wilde, F., Die Geldstrafe - ein unsoziales Rechtsinstitut?, Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform, Band 98, S. 348 (2015).
*
Quelle:
Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
Aquinostraße 7-11 I 50670 Köln
Telefon 0221 / 972 69 -20 und -30
E-Mail: info(at)grundrechtekomitee.de
Internet: www.grundrechtekomitee.de
veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick am 14. Oktober 2022
Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang