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STANDPUNKT/074: Fortbestand des linksunten-Verbots ist ein Skandal (Rote Hilfe)


Bundesvorstand Rote Hilfe e.V. - Pressemitteilung vom 29.01.2020

Fortbestand des linksunten-Verbots ist ein Skandal!


Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage gegen das Verbot der alternativen Medienplattform linksunten indymedia am Mittwoch Abend abgewiesen. Mit Verweis darauf, dass die Klagenden nicht berechtigt seien ein entsprechendes Verfahren anzustrengen, verweigert das Gericht in Leipzig eine inhaltliche Prüfung des Verbots.

Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. fasst das heutige Prozessgeschehen zusammen: "Um das Verbot von linksunten indymedia durchsetzen zu können, hat das Innenministerium einen Verein konstruiert, der nie existierte. Nun lehnt das Bundesverwaltungsgericht eine inhaltliche Prüfung des Verbotes ab, weil nur der verbotene Verein klageberechtigt sei. Das BVG führt die Situation damit ad absurdum."

Juristenverbände und politische Organisationen hatten das unter Innenministers Thomas de Maizière erlassene Verbot immer wieder scharf kritisiert. Die Rote Hilfe e.V. hat in den vergangenen Jahren Öffentlichkeit organisiert und Spenden für die Klagen gesammelt. Zur Deckung der bereits angefallenen Prozesskosten und für mögliche weiterer Rechtszüge, wird die Rote Hilfe dieses Engagement fortsetzen.

Anja Sommerfeld hierzu: "Das Verbot von linksunten indymedia war und ist ein Angriff auf die Pressefreiheit. Dass das Bundesverwaltungsgericht der Kriminalisierung alternativer Medien keinen Riegel vorschiebt, ist ein Skandal."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 29.01.2020
Bundesvorstand Rote Hilfe e.V.
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Telefon: 0551/770 80 08; Fax: 0551/770 80 09
E-Mail: bundesvorstand@rote-hilfe.de
Internet: www.rote-hilfe.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Januar 2020

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