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KIRCHE/1009: Pressegespräch zum Vorschlag eines bundesweiten "Freiwilligen Zivildienstes" (DBK)


Pressemitteilungen der Deutschen Bischofskonferenz vom 20.04.2007

Pressegespräch zum Vorschlag eines bundesweiten "Freiwilligen Zivildienstes" am 21. September 2010 in Fulda


Statement von Bischof Joachim Reinelt (Dresden),
Vorsitzender der Kommission für caritative Fragen der Deutschen Bischofskonferenz

Die katholische Kirche und ihre Caritas bieten jungen Männern seit fast fünf Jahrzehnten Möglichkeiten zur Durchführung ihres Zivildienstes an. Für die kirchlichen Einrichtungen stand dies von Beginn an unter einer besonderen Akzentuierung: Denjenigen, die aus Gewissensgründen den Dienst an der Waffe verweigerten und als Kriegsdienstverweigerer anerkannt wurden, stellte man in den eigenen Diensten und Einrichtungen Orte sinnvollen sozialen Lernens zur Verfügung. Wurden die jungen Männer anfangs oft pauschal als "Drückeberger" bezeichnet, entwickelten sie sich schnell zu wertvollen Helfern im sozialen Spektrum. In der gesellschaftlichen Wahrnehmung fand ein Wandel von ungeliebten "Kriegsdienstverweigerer" zum gerngesehenen "Zivi" statt. Rückblickend kann man feststellen, dass sich der Zivildienst in seiner Geschichte zu einem ergänzenden Hilfesystem eigener Art entwickelt hat. Er hat zwar nach dem Gesetz keinen Sicherstellungsauftrag für den sozialen Bereich, ist aber doch eine maßgebliche Stütze des sozialen Systems geworden.

Zivildienstleistende sichern mit ihrem Einsatz eine besondere Qualität. Dafür gebührt ihnen unser aller Dank.

Die aktuelle Debatte um das bevorstehende Ende des Zivildienstes und seine zukünftige Kompensation bringt einen Zusammenhang in Erinnerung, der mancherorts bereits fast vergessen schien: Der Zivildienst ist ein staatlicher Pflichtdienst, der nur auf Antrag und unter bestimmten Bedingungen geleistet werden kann. Er ist ein Ersatz für den Wehrdienst und aus rechtlicher Perspektive die Ausnahme, nicht die Regel. Dies ist auch der Hintergrund für seine bundeszentrale Organisation sowie für viele Bestimmungen und Regeln im Zivildienst, die weitgehend den Bestimmungen und Regeln des Wehrdienstes entsprechen, bis hin zur Entlohnung durch einen Sold.

Dass sich dieser staatliche Pflichtdienst zu einer Erfolgsgeschichte im Bereich der sozialen Dienste entwickelt hat, hat vor allem mit der großen Motivation der jungen Männer zu tun, die diesen Dienst geleistet haben. Spätestens seit den 90er Jahren standen für sie nicht mehr die Einschränkungen eines staatlichen Pflichtdienstes im Vordergrund, sondern die Aussicht, für andere Mitmenschen "etwas Sinnvolles zu tun". Die Politik reagierte darauf und führte mehr und mehr Freiwilligkeitselemente in diesen Pflichtdienst ein, zum Beispiel die freie Wahl der Zivildienststelle oder die unterschiedlichen Möglichkeiten eines Ersatzes für den Ersatzdienst nach Paragraph 14 Zivildienstgesetz. Auch in der Bevölkerung etablierten sich Zivildienstleistende als hilfsbereite junge Männer, die vielen die Bewältigung des Alltages erleichtern.

Angesichts dieser positiven Erfahrungen mit dem Zivildienst halten manche in der Politik auch ein soziales Pflichtjahr für junge Männer und Frauen für eine gute Idee. So verlockend diese Idee ist, es sprechen doch viele Gründe dagegen. Nicht zu übersehen ist der Einwand, dass eine Dienstpflicht dem Grundgesetz und der europäischen Menschenrechtskonvention widerspricht. Die Einführung einer Dienstpflicht ist nach unserer Verfassung nur bei Notlagen und Katastrophen möglich, nicht aber zur Erledigung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben oder gar zu erzieherischen Zwecken. Hinzu kommt, dass ein solches Pflichtjahr nicht finanzierbar sein dürfte: Selbst wenn von den geschätzten 800.000 jungen Männern und Frauen eines Jahrgangs nur 500.000 zu einem solchen Pflichtjahr herangezogen würden, würde dies 7,5 Milliarden Lohnkosten bedeuten, wie die Süddeutsche Zeitung am 27.08.2010 erläutert hat.

Schließlich ist aus meiner Sicht ein soziales Pflichtjahr auch kein geeignetes Mittel dafür, Eigeninitiative, Mitgestaltung und Beteiligung aller Altersgruppen an der Bewältigung einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe zu fördern.

Die Erfahrungen mit dem Zivildienst geben aus Sicht der katholischen Kirche allen Anlass dazu, bei den Überlegungen zu seiner Kompensation auf Freiwilligkeit, die Möglichkeit zum Erwerb sozialer Kompetenzen und die größtmögliche Förderung von eigener Motivation zu setzen. Der Präsident des Deutschen Caritasverbandes, Prälat Dr. Peter Neher, wird jetzt näher erläutern, was dies für die konkrete Planung von Diensten bedeuten kann, die an die Stelle des Zivildienstes treten sollen.


*


Statement von Prälat Dr. Peter Neher,
Präsident des Deutschen Caritasverbandes

Der Deutsche Caritasverband hat sich in der Vergangenheit nie zur Bedeutung der Wehrpflicht positioniert. Dies wollen wir auch in der aktuellen Debatte, in der es um die Abschaffung bzw. Aussetzung des Wehrdienstes geht, so halten. Wir haben uns aber immer an der Diskussion um die Ausgestaltung des Zivildienstes beteiligt. Wie schon Herr Bischof Reinelt ausgeführt hat, gerät in der aktuellen Situation fast aus dem Blick, dass der Zivildienst ein staatlicher Pflichtdienst für junge Männer ist. Für die Caritas liegt auf der Hand: Mit dem Ende der Wehrpflicht wird zwangsläufig auch das Ende des Zivildienstes in der bisherigen Form kommen.

Es ist nun offensichtlich der erklärte politische Wille, den wegfallenden Pflichtdienst durch einen neuen "Freiwilligen Zivildienst" zu ersetzen. Dieser soll 35.000 Plätze umfassen, für beiderlei Geschlecht sowie für Menschen jeglichen Alters offen stehen und in staatlicher Zuständigkeit organisiert werden.

Die Überlegungen dazu haben zu vielfältigen Reaktionen der Freien Wohlfahrtspflege geführt. Gerne nutze ich die Gelegenheit, dazu die Position des Deutschen Caritasverbandes zu erläutern. Vielleicht kann ich damit auch ein paar Missverständnisse aufklären und etwas zur Klarheit der nun anstehenden weiteren Überlegungen beitragen.

Von folgenden Hypothesen gehe ich dabei aus:

1. Mit dem Wegfall des Zivildienstes in seiner bisherigen Form bricht das soziale System nicht zusammen.

2. Die Diskussion um die Neugestaltung der Freiwilligendienste muss mit Sorgfalt und Gründlichkeit geführt werden.

3. Die Caritas steht bereit, an der Weiterentwicklung des Systems der Freiwilligenarbeit aktiv mitzuwirken.


1. Mit dem Wegfall des Zivildienstes in seiner bisherigen Form bricht das soziale System nicht zusammen. Die Dienste und Einrichtungen der Caritas bieten seit jeher soziale Lernorte für junge Menschen an, seien es Absolventen von Sozialpraktika, Teilnehmer eines Freiwilligen Sozialen Jahres oder Zivildienstleistende.
Für alle gilt gleichermaßen: Sie machen während ihres Einsatzes prägende Lebenserfahrungen. Sie setzen sich mit sozialen Aufgaben und Berufen auseinander. Sie kommen - vielleicht zum ersten Mal in ihrem Leben - mit der caritativen Dimension des christlichen Glaubens und der Kirche in Berührung. Die Erfahrungen zeigen, dass viele so eine stabile berufliche Orientierung gefunden haben - und auch wichtige Impulse für ihre persönliche Entwicklung. Auch für die Einrichtungen ist das Engagement der jungen Leute ein Gewinn. Sie können besondere Angebote machen, welche die Lebensqualität der Nutzer, Patienten oder Bewohner verbessern. Der frische Wind, den die jungen Leute mitbringen, ist eine wertvolle Bereicherung im Alltag der Einrichtungen. Eine typische Win-win-Situation.
Der Zivildienst war in diesem Kontext in der Vergangenheit lange eine feste Größe. Die sozialen Einrichtungen können aber schon seit einigen Jahren längst nicht mehr alle bestehenden Plätze besetzen. Durch Haushaltsvorgaben wurde die Zahl der Zivildienstleistenden gesenkt und die Einsatzdauer wurde bis zuletzt auf sechs Monate reduziert. Der Deutsche Caritasverband hat im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz bereits im Jahr 2006 eine Handreichung veröffentlicht und die Träger aufgefordert, rechtzeitig über Alternativen nachzudenken. Viele Träger haben inzwischen damit begonnen, zusätzliche Plätze im FSJ zu schaffen, das ehrenamtliche Engagement noch aktiver zu fördern und zusätzliche Sozialpraktika anzubieten. Es wurden auch zusätzliche Minijobs und dort, wo es machbar war, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen.
Das faktische Ende des Zivildienstes als Konsequenz des Aussetzens der Wehrpflicht ist deshalb aus der Perspektive der katholischen Träger sehr bedauerlich, aber letztlich nicht überraschend. Allein schon wegen der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsmarktneutralität des bisherigen Zivildienstes ist davon auszugehen, dass ein Wegfall des Zivildienstes zwar Folgen hat, nicht jedoch das soziale System insgesamt gefährdet.

2. Die Diskussion um die Neugestaltung der Freiwilligendienste muss mit Sorgfalt und Gründlichkeit geführt werden. Die Aussetzung des Wehrdienstes bedeutet für die Caritas den Wegfall von rund 25.000 Zivildienstplätzen. Sowohl den Einrichtungen, aber auch unserer Gesellschaft als Ganzes geht damit ein wertvolles Potential verloren. Wir brauchen deshalb auch in Zukunft Menschen, die sich aus Eigeninitiative für andere einsetzen und die Zivilgesellschaft mitgestalten wollen.

Die Träger des FSJ haben der Politik deshalb ein Angebot mit drei Komponenten gemacht:

- kurzfristiger Ausbau des Platzangebots auf 60.000 Stellen
- Integration neuer Zielgruppen
- inhaltlich-konzeptionelle Weiterentwicklung

Dazu wäre der Transfer von Mitteln, die bislang in den Zivildienst geflossen sind, notwendig. Wir bedauern, dass der Bund auf dieses Angebot bislang mit dem Hinweis auf finanzverfassungsrechtliche Gründe, die den Mitteltransfer verbieten, nicht eingegangen ist.

Wir bedauern ebenfalls, dass der bisherige Austausch mit dem Bund unter einem enormen Zeitdruck steht und eine sorgfältige und gründliche Prüfung der von beiden Seiten vorgebrachten Argumente kaum möglich erscheint. Denn folgende Fragen müssen erlaubt sein: Ist es sinnvoll, neben die subsidiär organisierten und erfolgreichen Freiwilligendienste einen "Freiwilligen Zivildienst" in staatlicher Zuständigkeit neu aufzubauen? Und ist die bisherige Planung wirklich alternativlos?
Es ist die Aufgabe des Staates, optimale Rahmenbedingungen für das freiwillige Engagement zu schaffen. Die Förderung der Engagementbereitschaft, die Gewinnung und Begleitung von Freiwilligen sowie die Ausgestaltung der Angebote ist jedoch eine originäre Aufgabe der Zivilgesellschaft und ihrer Akteure. Die Steuerung der Freiwilligenarbeit muss deshalb auch künftig in der Hand von unabhängigen Trägern liegen und darf nicht in staatliche Hände übergehen!

3. Die Caritas steht bereit, an der Weiterentwicklung des Systems der Freiwilligenarbeit aktiv mitzuwirken. Bei der Einführung des "Freiwilligen Zivildienstes" in staatlicher Zuständigkeit müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Dazu möchte einige mir wichtig erscheinende Punkte benennen:

Es darf keine unangemessene Konkurrenz zwischen den freiwilligen Diensten entstehen. Dies bezieht sich insbesondere auf die finanziellen Rahmenbedingungen. Das Verhältnis und die Abgrenzung zum FSJ sind dringend und vorrangig zu klären. Es muss sichergestellt sein, dass negative Effekte insbesondere auf die bestehenden Jugendfreiwilligendienste vermieden werden.
Es dürfen keine Doppelstrukturen etabliert werden. Die bewährten Strukturen bei den Verbänden sollten genutzt werden.
Die Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der bestehenden Jugendfreiwilligendienste darf nicht angetastet werden.
Wenn jedoch ein neuer, für alle Generationen offener, Freiwilligendienst eingerichtet werden soll, was wir sehr begrüßen würden, dann muss dieser aber unter der Federführung der unabhängigen Träger eingeführt und gefördert werden.

Der Deutsche Caritasverband ist bereit, den neuen Dienst inhaltlich, organisatorisch und konzeptionell mitzugestalten. Da sind wir uns auch mit unserem Partner im FSJ, dem BDKJ (Bund der deutschen katholischen Jugend) einig. Eine Evaluation der Neuordnung nach zwei Jahren wäre sicherlich sinnvoll. Mittel- und langfristig sollte die Möglichkeit einer Zusammenführung der Freiwilligendienste geprüft werden. Eine solche Zusammenführung könnte aber nur unter der Regie der Zivilgesellschaft und nicht in staatlicher Verantwortung in frage kommen.


*


Statement von Pfarrer Simon Rapp,
Bundespräses des Bundes der deutschen katholischen Jugend

Freiwilligendienste sind ein Angebot der Jugendarbeit

Als Bund der deutschen katholischen Jugend (BDKJ) setzen wir uns seit Jahren für die Aussetzung der Wehrpflicht ein. Dass es jetzt so weit ist, freut uns, denn damit bekommen junge Menschen die Gestaltungsfreiheit für ihr Leben, die ihnen im Grundgesetz garantiert ist. Mit der Wehrpflicht steht auch der Zivildienst vor dem Aus. So gilt es, das soziale Engagement von jungen Menschen zu fördern und auszubauen.
Der BDKJ und der Deutsche Caritasverband koordinieren seit vielen Jahrzehnten das Freiwillige Sozial Jahr in katholischer Trägerschaft auf Bundesebene. Beide wollten ihre FSJ-Plätze in den nächsten 2 Jahren von derzeit 4.500 auf 6.500 Plätze steigern. Da es nun aber verfassungsrechtliche Bedenken einer noch stärkeren Bundesförderung für die bisherigen Freiwilligendienste gibt, hat die Bundesregierung den "Freiwilligen Zivildienst" in Bundeskompetenz auf den Weg gebracht. Ob er eine Konkurrenz zu den bestehenden Jugendfreiwilligendiensten ist, wird sich an den Rahmenbedingungen zeigen. Wir bieten der Bundesregierung auf jeden Fall an, ihn zusammen mit weiteren Akteuren der Zivilgesellschaft auf den Weg zu bringen.

Wir haben keine Sorge vor der Abschaffung des Zivildienstes. Denn mit dessen Aus endet ja nicht die Bereitschaft junger Menschen, sich zu engagieren. Als Träger des "Freiwilligen Sozialen Jahres" und als katholische Jugendverbände, die tagtäglich mit jungen Menschen zusammen arbeiten, nehmen wir sogar eine zunehmende Bereitschaft zu freiwilligem Engagement wahr. Das belegt nicht zuletzt die jüngste Shell-Studie.

Richtig ist, dass unsere Gesellschaft das freiwillige Engagement seiner Bürger braucht. Deshalb bieten wir der Bundesregierung an, den neuen Dienst zusammen mit weiteren Akteuren der Zivilgesellschaft auf den Weg zu bringen. Denn alleine kann und darf sie es nicht.

1. Freiwilligendienste - Angebot an junge Menschen, das ihnen selber dient
Als Dachverband der katholischen Jugendverbände sehen wir die Freiwilligendienste vor allem als ein Angebot für junge Menschen, das auf Freiwilligkeit, Teilhabe an der Ausgestaltung, Selbstreflektion und personales Angebot gründet. Uns geht es darum, wie Freiwilligendienste den Bedürfnissen und Anforderungen junger Menschen gerecht werden und nicht nur den Ansprüchen des Staates oder der Einrichtungen.
Aus christlicher, kirchlicher Sicht tragen Jugendfreiwilligendienste auch dazu bei, dass junge Menschen Christen erleben, die durch ihr Tun ein lebendiges Zeugnis ihres Glaubens geben. Das hilft ihnen, sich selbst mit dem Sinn und dem Ziel ihres Lebens auseinander zu setzen und sich mit anderen in den Seminar- und Bildungswochen, neben der Reflexion des Einsatzes, auch mit Glaubens- und Lebensfragen zu beschäftigen. Das FSJ bietet diese Qualität.

2. Wir wehren uns gegen die Verstaatlichung der Zivilgesellschaft
Freiwilligendienste sind ein Angebot der Zivilgesellschaft. Das muss so bleiben. Das Subsidiaritätsprinzip, dass der Staat Aufgaben, die gesellschaftliche Träger selber anbieten können, unterstützt, aber nicht bestimmt, ist für uns genauso wichtig wie die Autonomie der jeweiligen Träger, was Einsatzstellen, Aufgabenbeschreibung, Personenwahl und inhaltliche Ausgestaltung anbelangt. Um eine Verstaatlichung der Zivilgesellschaft zu verhindern, muss sich der neue Freiwilligendienst von der Grundstruktur, der inhaltlichen Konzeption und der finanziellen Förderung an den bewährten Jugendfreiwilligendiensten orientieren. Dazu möchte auch ich, neben den vom BDKJ mitgetragenen Punkten des Deutschen Caritasverbands folgendes erwähnen:

1. Der so genannte "Freiwillige Zivildienst" darf weder organisatorisch noch finanziell die bestehenden Jugendfreiwilligendienste, die von der Zivilgesellschaft getragen sind, beschädigen. Vielmehr müssen die Jugendfreiwilligendienste gestärkt hervorgehen, z.B. durch Anhebung der Förderpauschalen. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass das FSJ zu dem neuen Angebot konkurrenzfähig ist!

3. Freiwilligendienste - ein Angebot der Jugendpastoral der Kirche
"Die Kirche dient dem jungen Menschen, indem sie ihm hilft, sich in einer Weise selbst zu verwirklichen, die an Jesus Christus Maß nimmt (Phil 2,6-11)." Dies ist ein Ziel kirchlicher Jugendarbeit. Daher hält die Katholische Kirche in Deutschland für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene eine Vielzahl unterschiedlicher Angebote bereit, um junge Menschen bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung und -reifung zu unterstützen. Sie tut dies, indem sie den selbstlosen Dienst Jesu Christi an den Menschen zum Vorbild nimmt und jungen Menschen als Lebensbeispiel anbietet. Ein wichtiger Baustein dieses großen Jugendpastoralen Angebotes sind die "Jugendfreiwilligendienste in katholischer Trägerschaft."

Jugendfreiwilligendienste haben zudem eine jugendpolitische Aufgabe. Sie sind eine gute Möglichkeit, sich in unserer Gesellschaft sozial und politisch zu engagieren und Gesellschaft zu gestalten. Sollte also der "Freiwilligen Zivildienst" kommen, so muss er ein jugendpolitisch orientierter "Freiwilligendienst" und eine Maßnahme der Jugendbildung sein.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 147, 147a und b vom 21. September 2010
Herausgeber: P. Dr. Hans Langendörfer SJ,
Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz
Deutsche Bischofskonferenz
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E-Mail: pressestelle@dbk.de
Internet: www.dbk.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. September 2010