Schattenblick →INFOPOOL →RELIGION → CHRISTENTUM

KIRCHE/1338: Kritik am Urteil zur Strafbarkeit von Beschneidungen (DBK)


Pressemitteilungen der Deutschen Bischofskonferenz vom 27.06.2012

Kritik am Urteil zur Strafbarkeit von Beschneidungen

Bischof Mussinghoff: Gefahr für die Ausübung der Religionsfreiheit



Der Vorsitzende der Unterkommission für die religiösen Beziehungen zum Judentum der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Heinrich Mussinghoff (Aachen), erklärt zum gestrigen Urteil des Landgerichts Köln zur Strafbarkeit von Beschneidungen nicht einwilligungsfähiger Jungen aus rein religiösen Gründen:

"Das Urteil des Kölner Landgerichts zur Beschneidung von Jungen ist äußerst befremdlich, weil es der grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit der Eltern und ihrem Erziehungsrecht in keiner Weise gerecht wird. Der Gegensatz zwischen dem Grundrecht auf Religionsfreiheit und dem Wohl des Kindes, den die Richter konstruieren, vermag in diesem Fall nicht zu überzeugen. Der gesundheitliche Nutzen der Beschneidung wird von Medizinern unterschiedlich beurteilt. Dass die Beschneidung dem Wohl des Kindes widerspricht und ihm oder dem späteren Erwachsenen einen Schaden zufügt, wird von den Richtern jedoch lediglich behauptet. Die bisherigen Erfahrungen in Deutschland und weltweit geben Anlass zu berechtigten Zweifeln.

Es ist auch nicht einsichtig, weshalb die Beschneidung dem Interesse des Kindes zuwiderlaufen soll, später selbst über seine Religionszugehörigkeit zu entscheiden. Die Freiheit, sich zu einem anderen Zeitpunkt von der Religion der Eltern abzuwenden, wird durch die Beschneidung in keiner Weise eingeschränkt. Hingegen ist das Verbot der Beschneidung im Kindesalter ein schwerwiegender Eingriff in die Religionsfreiheit und das Erziehungsrecht der Eltern.

Im Judentum ist die Beschneidung von Jungen, die in der Regel am achten Tag nach der Geburt erfolgt, eine biblisch begründete Pflicht der Eltern. Sie wird von zur Beschneidung ausgebildeten Fachleuten durchgeführt. Die Beschneidung markiert nicht nur die Zugehörigkeit zum jüdischen Volk, sondern wird vor allem als das Zeichen des Bundes mit Gott verstanden. Ähnlich ist es im Islam. Auch wenn die Beschneidung im Koran nicht vorgeschrieben ist, so gehört sie für viele Muslime doch zur verpflichtenden religiösen Tradition. Es ist bedauerlich, dass das Gericht sich nicht ernsthaft mit den religiösen Gründen der Beschneidung auseinandergesetzt hat.

Das Urteil löst erhebliche Unruhe in der jüdischen und der islamischen Gemeinschaft aus. Viele fragen sich mit Sorge, ob sie zukünftig ungehindert ihren religiösen Pflichten in unserem Land nachkommen können. Es ist deshalb notwendig, dass in der Sache möglichst schnell Rechtsklarheit hergestellt und die ungestörte Ausübung der Religionsfreiheit sicher gestellt wird."


Die Deutsche Bischofskonferenz ist ein Zusammenschluss der katholischen Bischöfe aller Diözesen in Deutschland. Derzeit gehören ihr 68 Mitglieder (Stand: Mai 2012) aus den 27 deutschen Diözesen an. Sie wurde eingerichtet zur Förderung gemeinsamer pastoraler Aufgaben, zu gegenseitiger Beratung, zur Koordinierung der kirchlichen Arbeit, zum gemeinsamen Erlass von Entscheidungen sowie zur Kontaktpflege zu anderen Bischofskonferenzen. Oberstes Gremium der Deutschen Bischofskonferenz ist die Vollversammlung aller Bischöfe, die regelmäßig im Frühjahr und Herbst für mehrere Tage zusammentrifft.

*

Quelle:
Pressemitteilung Nr. 101 vom 27. Juni 2012
Herausgeber: P. Dr. Hans Langendörfer SJ,
Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz
Deutsche Bischofskonferenz
Kaiserstraße 161, 53113 Bonn
Postanschrift: Postfach 29 62, 53019 Bonn
Telefon: 0228/103-0, Fax: 0228/103-254
E-Mail: pressestelle@dbk.de
Internet: www.dbk.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juni 2012