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KIRCHE/871: Baptismus in Geschichte und Gegenwart (Herder Korrespondenz)


Herder Korrespondenz
Monatshefte für Gesellschaft und Religion - 12/2009

Ein dynamisches Kirchenverständnis
Baptismus in Geschichte und Gegenwart

Von Andrea Strübind


Vor 400 Jahren entstand in England die erste Baptistengemeinde. Seitdem ist der Baptismus zu einer wichtigen Bewegung in der weltweiten Christenheit geworden. In den USA ist er die mit Abstand größte protestantische Denomination. Baptistisches Kirchesein ist pluriform und an der Einzelgemeinde orientiert. Inzwischen hat sich der Baptismus jedenfalls hierzulande stärker ökumenisch geöffnet.


"Ich bin Baptist, aber ich kann es erklären!" Dieses etwas abgewandelte Bonmot von Woody Allen trifft die Situation der Baptisten und Baptistinnen in Deutschland auch in ihrem besonderen Jubiläumsjahr, in dem sie der Entstehung der ersten Baptistengemeinde vor 400 Jahren und der ersten deutschen Gemeindegründung vor 175 Jahren gedenken. Wer in Deutschland nicht zu den beiden "großen Kirchen" gehört, gerät bei aller religiösen Pluralität unserer Gesellschaft auch heute noch in Erklärungsnot.

Ein probates Mittel ist in diesem Zusammenhang der Hinweis darauf, dass Baptisten zu den "Freikirchen" gehören. "Freikirche" ist im deutschen Kontext ein reichlich undifferenzierter Sammelbegriff für alle, vorwiegend protestantischen Denominationen, die sich von den territorial verfassten Landeskirchen und der römisch-katholischen Kirche sowie der Orthodoxie unterscheiden und dabei von den Sekten abgegrenzt beziehungsweise unterschieden werden. Zu den Freikirchen zählen auch die in letzten Jahrzehnten durchaus vielschichtigen charismatischen Bewegungen, Gruppierungen und Gemeinden (vgl. Erich Geldbach, Freikirchen, Erbe, Gestalt und Wirkung, Darmstadt 2005; Peter Zimmerling, Die charismatischen Bewegungen. Theologie, Spiritualität, Anstöße zum Gespräch, Göttingen 2001; Alexander F. Gemeinhardt [Hg.], Die Pfingstbewegung als ökumenische Herausforderung, Bensheimer Hefte 103, Göttingen 2005).


Die Einordnung in die Konfessionsfamilie der Freikirchen verfügt daher nur über ein geringes Klärungspotenzial, weil in ihr Kirchen und Gemeinschaften mit einer heterogenen Geschichte und Tradition sowie einer auch je eigenen christlichen Lebenspraxis zusammengefasst sind. Ihr einziges verbindendes Moment steckt in der Vorsilbe "Frei-", die ihr aus dem 19. Jahrhundert erworbenes Selbstverständnis als " Nicht-Staatkirche" widerspiegelt. Im Sinne einer ökumenischen Achtsamkeit wäre es meines Erachtens zu begrüßen, wenn die "Freikirchen" als je eigenständige Denominationen wahrgenommen werden würden, die einen je spezifischen Beitrag in das zwischenkirchliche Gespräch einbringen können.

Der Baptismus ist im separatistischen Puritanismus Englands entstanden

Im Kontext der Vereinigten Staaten von Amerika ist der kategoriale Begriff "Freikirche" unbekannt, weil letztlich alle Kirchen aufgrund der traditionell strikten Trennung von Kirchen und Staat "freikirchlich" strukturiert sind. Dagegen ist der Baptismus dort eine ekklesiologische Größe von Rang. In einem Land, in dem Martin Luther King, eine Reihe von ehemaligen Präsidenten und viele "Celebrities" Baptisten waren beziehungsweise sind, ist für die Erstbegegnung eine konfessionskundliche Belehrung von vornherein obsolet. Denn in den USA repräsentieren die Baptisten mit etwa 30 Millionen Mitgliedern die größte protestantische Denomination und bilden in vielen Staaten des Südens mit großem Abstand eine konfessionelle Majorität. Minderheitskirche in Europa, Mehrheitskirche in Nordamerika - dieser Gegensatz ist das Ergebnis einer 400-jährigen Geschichte.


Die erste Baptistengemeinde entstand zu Beginn des Jahres 1609 im Kreise englischer Exulanten in Amsterdam, einer Stadt, die zu dieser Zeit eine Heimstatt für zahlreiche religiöse Dissidenten bot. Vorausgegangen war ein komplexer Differenzierungs- und Distanzierungsprozess von den in Amsterdam ebenfalls ansässigen und aus England geflohenen puritanischen Separatisten, zu denen auch die später so berühmten "Pilgerväter" wie Richard Clyfton, William Bradford und John Robinson gehörten.

Innerhalb des Puritanismus, der dominierenden Frömmigkeits- und Kirchenreformbewegung in England zwischen 1560 und 1660, entwickelte sich nach einer wechselvollen Vorgeschichte eine separatistische Bewegung, die schließlich eine völlige Loslösung von der Staatskirche (Separation) und die Bildung unabhängiger Gemeinden propagierte und diese auch realisierte. Ein tragendes Leitmotiv des puritanischen Separatismus war die Bildung von unabhängigen Gemeinden auf der Grundlage eines gemeinsamen Bundes (covenant), der die einzelnen Mitglieder zur Gemeinschaft zusammenschloss und diese zur ethischen Lebensführung (Heiligung) verpflichtete. Der Bundesschluss, der als eine freiwillige vertragliche Übereinkunft der Gläubigen verstanden wurde, war eine Form der Vergesellschaftung, die sich von der national bestimmten Einheit der Staatskirche emanzipierte und sich unabhängig von parochialen Strukturen lokal realisieren ließ.


Für dieses "kongregationalistische" Kirchenverständnis ist bei aller Betonung des freiwilligen Zusammenschlusses der Einzelnen zur Kirche die untrennbare Einheit der "horizontalen" Verbindung der Gläubigen mit der "vertikalen" Ermöglichung des Bundes durch Gottes Wirken im Heiligen Geist essenziell und konstitutiv. Die in diesem Sinne durch "Bundesschluss" entstandenen Einzel- oder Ortsgemeinden waren aus der Sicht der puritanischen Separatisten befähigt, ihre Amtsträger zu wählen und zu ordinieren sowie alle Fragen der Lehre, des Gottesdienstes und der Organisation bis hin zur Verwaltung der materiellen Güter eigenständig zu regeln.


Nach einer Phase intensiven Bibelstudiums innerhalb der englischen Exulantengruppe um John Symth (um 1568 bis 1612), einem ehemaligen anglikanischen Geistlichen, erhob sich auf der Grundlage ihres kongregationalistischen Kirchenverständnisses die Frage nach der Legitimität der Kindertaufe. Als unverzichtbares Element eines stringenten Distanzierungsprozesses von der anglikanischen Staatskirche, die als nicht erneuerungsfähig galt, und als Zeichen für die Wiederherstellung der apostolischen Kirche anhand der Heiligen Schrift vollzog die Gruppe Anfang 1609 eine erste Gläubigentaufe, die sie sukzessiv von den übrigen Separatisten isolierte. Ein Teil dieser ersten Baptistengemeinde kehrte 1611 nach England zurück.


Ausbreitung auf dem nordamerikanischen Kontinent

Weitere Baptistengemeinden mit jeweils unterschiedlichen Ursprungsgeschichten und theologischen Ausprägungen entstanden ab den späten dreißiger Jahren des 17. Jahrhunderts in enger Verflechtung mit der innerkirchlichen puritanischen Reformbewegung in England. Ab 1641 gingen die englischen Baptisten in einem längeren Prozess zur Immersionstaufe (Taufritus durch Untertauchen) über, die sich als Taufpraxis im gesamten Baptismus durchsetzte.


Eine periodische Abfolge von Migrationen des 17. und 18. Jahrhunderts brachte letztlich alle europäischen Konfessionen früher oder später auf den nordamerikanischen Kontinent. Die erste baptistische Gemeinde wurde 1639 in den Providence Plantations, dem heutigen Rhode Island, durch Roger Williams (etwa 1603-1684) gemeinsam mit einigen aus Europa emigrierten Baptisten gegründet. Williams, ehemaliger anglikanischer Geistlicher und radikal-puritanischer Separatist, war zuvor aus Massachusetts ausgewiesen worden, weil er die staatskirchlichen Ambitionen der puritanischen Kongregationalisten und die Legitimität des Anspruchs der Siedler auf das annektierte Land gegenüber der indigenen Bevölkerung in Frage gestellt hatte.

In der von ihm mit einigen Gleichgesinnten gegründeten Kolonie wurden für alle Einwohner vollständige Freiheit in Glaubens- und Gewissensfragen garantiert sowie die Verwaltung in einer Konsensdemokratie geregelt. Rhode Island entwickelte sich ähnlich wie Pennsylvania unter Führung des Quäkers William Penn (1644-1718) zu einer Heimstatt für religiös Verfolgte und Dissidenten.


Wie kam es zum deutschen Baptismus?

Der Beitrag der Baptisten und anderer aus der puritanischen Separation stammenden Kirchen für die Entstehung der Religions- und Gewissensfreiheit als unveräußerlichem Menschenrecht ist bisher in der kontinentaleuropäischen Forschung noch nicht hinreichend gewürdigt worden. Die dynamische Ausbreitung der Baptisten in den nordamerikanischen Kolonien wurde durch eine Reihe weiterer Gemeindegründungen in den vierziger Jahren des 17. Jahrhunderts ausgelöst. Erst durch die beiden großen Erweckungen des 18. und 19. Jahrhunderts, die heute auch als kontinuierliches Phänomen mit unterschiedlichen Phasen und regionalen Haftpunkten angesehen werden, sowie durch die sukzessive Eroberung des Westens entwickelte sich der Baptismus neben dem Methodismus schließlich zur größten protestantischen Kirche in den USA.


Die Gründung der ersten Baptistengemeinde in Deutschland verdankt sich, wie auch die Entstehung aller anderen "klassischen Freikirchen", dem missionarischen Engagement der angelsächsischen Erweckungsbewegung im 19. Jahrhundert, die sich zur Evangelisierung des europäischen Kontinents berufen sah. Die konfessionelle Phase der Erweckungsbewegung, die sich von ihrer transkonfessionellen Ausrichtung und ihrem ökumenischen Irenismus nach und nach löste, brachte ab 1830 nicht nur einen staatskirchlichen, sondern auch einen separatistischen Konfessionalismus beziehungsweise Denominationalismus hervor.

Am 23. April 1834 wurde in Hamburg in einem Kreis um den bekannten baptistischen Gründervater Johann Gerhard Oncken (1800-1884) eine erste "Gemeinde der Taufgesinnten" gegründet (vgl. Günter Balders, Kurze Geschichte der deutschen Baptisten, in: Balders [Hg.], Ein Herr, ein Glaube, eine Taufe. 150 Jahre Baptistengemeinden in Deutschland 1834-1984, Wuppertal 1984, 18ff.; Hans Luckey, Johann Gerhard Oncken und die Anfänge des deutschen Baptismus, 2. Aufl. Kassel 1934, 11ff.). In enger Verflechtung mit der nordamerikanischen Schwesterkirche und zahlreichen angelsächsischen Missionsgesellschaften entstanden durch Oncken und durch eine Reihe von Mitarbeitern weitere Baptistengemeinden, wobei das zuvor durch die Erweckungsbewegung entstandene Netz von religiösen Konventikeln genutzt werden konnte.

Die strategische Missionsarbeit brachte den Baptismus innerhalb weniger Jahre nach West- und Osteuropa sowie nach Skandinavien. Von Beginn an sahen sich die baptistischen Gemeinden mit behördlichen Repressionen und staatskirchliche Diffamierungen konfrontiert. Die Verfolgungszeit (unter anderem Gefängnisstrafen, Zwangstaufen von Kindern, Pfändungen, Versammlungsverbote) rief ein hohes Maß an Identität und Kohäsionsbewusstsein der neu entstehenden Gemeinden hervor.

Das Selbstverständnis der Gemeinden orientierte sich am urchristlichen Vorbild, das man unmittelbar und ohne tradierende Vermittlungsinstanzen aus dem Neuen Testament zu gewinnen und zu reaktivieren suchte. Das Leitmotiv, Gemeinden nach dem Vorbild des Neuen Testaments zu bilden, profilierte die baptistischen Gemeinden zugleich zu einer Kontrastkirche im Gegenüber zu Landes- und Volkskirchen sowie der katholischen Kirche.

Die drei skizzierten Entstehungskontexte und Entwicklungslinien des Baptismus in England, Nordamerika und Deutschland, die durch seine weltweite Verbreitung durch zahlreiche Facetten ergänzt werden könnte, belegen die Pluriformität eines prozesshaften "Kircheseins", das letztlich in seiner kongregationalistischen Verfassung begründet ist. Zu diesem dynamischen Kirchenverständnis gehört es, wie die Geschichte zeigt, durch periodische "Erweckungen", Erneuerungsbewegungen und Aufbrüche ständig verändert zu werden. Baptistische Gemeinden sind zudem weder durch eine gemeinsame verbindliche Tradition, ein Lehramt oder durch kodifizierte Texte zu einer Bekenntnisgemeinschaft verbunden, wenn man einmal von der Bibel als der verbindlichen und allseits als normativ betrachteten Grundlage absieht.


Baptismus und Ökumene

Die sogenannten Basisprinzipien ("Baptist Distinctives"), die in variierenden Formulierungen in vielen baptistischen Veröffentlichungen, Selbstdarstellungen, Bekenntnissen und Gemeindeordnungen begegnen, verbinden jedoch, wenn auch in großer Auslegungsvielfalt, heutige Baptistengemeinden weltweit miteinander und sorgen bei aller Diversität für eine erstaunliche Konsistenz. Es gibt jedoch keine für alle Baptisten verbindliche Festlegung, Formulierung oder eine Rangfolge dieser Prinzipien. Als konstitutiv gelten die Grundsätze: Die Bibel als oberste Autorität, das ekklesiologische Prinzip des "Priestertums aller Gläubigen", die Taufe der Gläubigen durch Immersion, die Selbständigkeit der Einzelgemeinden, die Trennung von Kirche und Staat sowie die Forderung nach Glaubens- und Gewissensfreiheit als Menschenrecht.


Auf der Grundlage dieses Erbes und des ihm inhärenten Erneuerungspotenzials nehmen Baptisten und Baptistinnen am ökumenischen Dialog teil. Dabei steht fest, dass eine "Kirche im Prozess" oder eine "Kirche im Werden" ein schwieriger Gesprächspartner für solche Kirchen darstellt, die ihre Identität in erster Linie aus einer theologisch qualifizierten historisch-verbindlichen Kontinuität beziehen. Weil sich der Baptismus zudem einer Glaubens- und Gewissensfreiheit verpflichtet weiß, die von frühester Zeit an für das eigene Selbstverständnis geradezu axiomatisch ist, bilden Vielfalt und Binnendifferenz zwangsläufig die Signaturen einer solchen religiösen Gemeinschaft, in der wahr und gültig ist, was durch das biblische Zeugnis gedeckt ist.

Der Baptismus, der jeder selbständigen Einzelgemeinde alle erforderliche theologische und kirchenorganisatorische Kompetenz zugesteht, ist durch gesellschaftliche Prozesse der Pluralisierung und der inneren Dissoziierung zudem besonders herausgefordert. Die Vielfalt baptistischer Lebens- und Glaubenswelten ist einerseits Ausweis ihrer gemeindlichen Basisdemokratie, erschwert aber andererseits eine erkennbare und beschreibbare theologische Identität als Gesamtkirche.


Das gemeinsame Selbstverständnis muss vielmehr immer erst entdeckt und identifiziert werden, um benennbar zu sein. Allerdings kann eine solche "Kirche im Werden", die konsequent nach der Relevanz des christlichen Glaubens für den Lebensvollzug und die Ethik des Einzelnen und der kirchlichen Gemeinschaft im jeweiligen Zeitkontext fragt, auch ein Impulsgeber und wichtiger Gesprächspartner für die zwischenkirchlichen Beziehungen sein.

Eine in ökumenischer Hinsicht erfreuliche Entwicklung zeigt, dass das baptistische Kirchen- und Selbstverständnis in Deutschland sich schon lange nicht mehr aus dem konfrontativen Gegenüber zu den etablierten Großkirchen speist. Dass ein Perspektivwechsel bereits stattgefunden hat, belegt auch die Rezeption ökumenischer Erklärungen in den letzten Jahrzehnten, darunter die Ratifizierung der Charta Oecumenica, die sich in ihrer ersten Verpflichtung auf das Glaubensbekenntnis von Nizäa-Konstantinopel beruft.


Als besonderes Zeichen für die Ernsthaftigkeit ökumenischer Verpflichtung ist die aktuelle Diskussion innerhalb der deutschen Baptistengemeinden um das Konvergenzdokument "Voneinander lernen - miteinander glauben" vom April 2009 aufzufassen (Der Text wird 2010 in der "Zeitschrift für Theologie und Gemeinde" veröffentlicht und ist derzeit über das Internet zugänglich: http://www.gftp.de). Eine baptistisch-lutherische Arbeitsgruppe hatte in einem sechsjährigen Konsultationsprozess die theologischen Möglichkeiten einer Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft zwischen beiden Kirchen ausgelotet und dabei auch in der Tauffrage überraschende Konvergenzen festgestellt. Ausgehend von einem gemeinsamen Verständnis der Rechtfertigungslehre und des Evangeliums stellt die Arbeitsgruppe fest: "Baptisten und Lutheraner können beide Taufverständnisse als unterschiedliche, jedoch legitime Auslegungen des einen Evangeliums anerkennen. Die Gewissheit, in der eigenen Lehre und Praxis dem Evangelium zu entsprechen, impliziert daher nicht, die davon unterschiedene Lehre und Praxis der anderen als nicht evangeliumsgemäß zu verurteilen, weil man in der anderen konfessionellen Tradition die wesentlichen Anliegen auch der eigenen Auslegung gewahrt sieht."


Der Baptismus ist damit auf dem besten Wege, die ökumenische Potenz seiner eigenen Tradition neu zu entdecken. Im Konvergenzdokument heißt es dazu ökumenisch verheißungsvoll: "Aufgrund ihrer Schrifterkenntnis bestehen Baptisten darauf, nur Menschen zu taufen, die zum Glauben an Jesus Christus gelangt sind. Keineswegs jedoch gehört es zum Kernstück baptistischer Identität, über das Getauftsein anderer Christinnen und Christen oder über die Gültigkeit der Taufpraktiken anderer Kirchen zu urteilen, die sich ihrer Erkenntnis des Evangeliums verpflichtet wissen."


Andrea Strübind (geb. 1963), Studium der Evangelischen Theologie und Geschichte in Berlin und Jerusalem, 1990 Promotion an der Kirchlichen Hochschule Berlin, 1991 Ordination zur Pastorin im Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden, 1999 Habilitation an der Theologischen Fakultät der Ruprechts-Karls-Universität in Heidelberg, seit 2006 Professorin für Kirchengeschichte am Institut für Evangelische Theologie und Religionspädagogik an der Carl-von-Ossietzky Universität Oldenburg.


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Quelle:
Herder Korrespondenz - Monatshefte für Gesellschaft und Religion,
63. Jahrgang, Heft 12, Dezember 2009, S. 642-646
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Januar 2010