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MELDUNG/015: Deutsche Bischofskonferenz begrüßt Urteil zu Hartz-IV-Leistungen (DBK)


Pressemitteilungen der Deutschen Bischofskonferenz vom 09.02.2010

"Ein wichtiger Schritt für ein menschenwürdiges Existenzminimum"

Deutsche Bischofskonferenz begrüßt Urteil zu Hartz-IV-Leistungen


Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, erklärt zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts:

"Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein wichtiger Schritt für die Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Wir nehmen es mit großer Zufriedenheit zur Kenntnis.

Wir begrüßen mit Blick auf die Kinderregelleistungen vor allem, dass das Bundesverfassungsgericht eine Berücksichtigung des spezifischen Bedarfs eines Kindes je nach Alter in der Berechnung der Kinderregelsätze fordert. Zurecht weist das Gericht auf die Bedeutung der Aufwendungen für die Bildung der Kinder hin. Denn dies ist der Schlüssel, um Chancengerechtigkeit zu ermöglichen und der Verfestigung von Armut entgegenzuwirken.

Außerdem halten wir es für wichtig, dass der Gesetzgeber aufgefordert wird, das Existenzminimum auch bei besonderen Bedarfslagen zusätzlich zu den am Durchschnittsbedarf orientierten Regelleistungen in Form einer Härtefallregelung sicherzustellen."


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 021 vom 9. Februar 2010
Herausgeber: P. Dr. Hans Langendörfer SJ,
Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz
Deutsche Bischofskonferenz
Kaiserstraße 161, 53113 Bonn
Postanschrift: Postfach 29 62, 53019 Bonn
Telefon: 0228/103-0, Fax: 0228/103-254
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Internet: www.dbk.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Februar 2010