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BERICHT/076: Foltern für das Vaterland (Rainer Mausfeld)


Foltern für das Vaterland

Über die Beiträge der Psychologie zur Entwicklung von Techniken der 'weißen Folter'(*)

Von Rainer Mausfeld, April 2009


"Wer der Folter erlag, kann nicht mehr heimisch werden in der Welt."
Jean Améry


Vor 60 Jahren, am 10. Dezember 1948, kamen die Regierungsvertreter aller UN-Staaten zusammen, um eine Erklärung zu verabschieden, in der sie sich - noch im Banne des unmittelbaren Erschreckens darüber, wozu der Mensch fähig ist - auf die Formulierung von Werten verständigten, deren Gültigkeit weltweit zu beanspruchen sei: auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Der Akt selbst und die (trotz der Vielzahl sich auch weiterhin unversöhnlich gegenüber stehenden Weltanschauungen) Einmütigkeit bei der Verabschiedung so weitreichender Normen der Gleichheit, Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit erscheinen im Rückblick als ein besonderer historischer Glücksfall in der Kulturentwicklung des Menschen. Auch wenn 1948 der Zweite Weltkrieg und der Holocaust ein Ende gefunden hatten, formuliert allerdings diese Erklärung kaum mehr als eine Rechtsutopie. In dem Jahr, in dem die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet wurde, konnte der Gegensatz zwischen Ideal und Wirklichkeit nicht krasser sein: Mahatma Gandhi wurde ermordet, es begann die ethnische Säuberung Palästinas (1) und der Aufbau eines südafrikanischen Apartheitsstaates - Vorgänge, die, wie viele spätere, ihre Wurzeln im imperialistischen Weltbild des europäischen Kolonialismus und in dem mit ihm verbundenen rassistischen Menschenbild hatten.(2) Die Idee allgemeiner Menschenrechte steht ihrem Wesen nach in einem unversöhnlichen Gegensatz zu der jedem rassistischen Denken zugrunde liegende Annahme, daß es Volks- und Kulturgruppen gebe, die verglichen mit uns minderwertig seien und denen wir somit das an Menschenwürde und Menschenrechten verwehren könnten, was wir für 'Unseresgleichen' als selbstverständlich beanspruchen. Auch die Folter wäre nicht denkbar ohne eine Kategorisierung "that divides man into torturable and non-torturable" (Amnesty International, 1973, S. 27).

Heute, 60 Jahre später, besteht zwischen dem in der Erklärung formulierten Anspruch und der Wirklichkeit immer noch eine erschreckend große Kluft. Nach dem Zweiten Weltkrieg war man sich zwar über eine absolute Unzulässigkeit der Folter in einer zuvor kaum für denkbar gehaltenen Weise einig gewesen, zugleich jedoch habe, wie Amnesty International bereits 1973 im Report on Torture feststellte, die Ausübung der Folter epidemische Ausmaße erreicht. Die Folter, die lange Zeit ein Nischendasein geführt habe, "has suddenly developed a life of its own and become a social cancer".(3) 2007 dokumentierte Amnesty International in mehr als 81 Ländern Fälle von systematischer Folter.

Die Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit ist also groß. Internationale Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International, Human Rights Watch oder Physicians for Human Rights dokumentieren sie kontinuierlich und im Detail. Warum findet die Tatsache, daß tagtäglich in gravierender Weise, auch in unserem gesellschaftlichen Verantwortungsbereich, Werte verletzt werden, die wesentlich unserem kulturellen Selbstverständnis zugrunde liegen, so wenig Aufmerksamkeit? Wir neigen vermutlich dazu, diese Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit durch Wegschauen, also durch Verleugnen oder Verdrängen, zu bewältigen. Um so wichtiger ist es, zunächst die Tatsachen festzuhalten und den Blick auf jene politischen Vorgänge und Prozesse zu richten, die diskrepant zu unseren Normen und Werten sind.

Wie leicht es uns fällt wegzuschauen, möchte ich am Beispiel einer Fallstudie illustrieren, nämlich an der Beteiligung von Psychologen an der Entwicklung und Durchführung von Methoden der sog. weißen Folter in Guantánamo. Tatsächlich handelt es sich um eine ganze Periode in der Geschichte der Psychologie, in der sie wesentlich an der Entwicklung von Techniken nicht unmittelbar sichtbarer Folter beteiligt war. In den Fokus der Öffentlichkeit gelangten diese Vorgänge im Jahre 2007, als die mit etwa 150.000 Mitgliedern größte psychologische Berufsvereinigung der Welt, die American Psychological Association (APA) bekundete, daß die Mithilfe von Psychologen bei der Entwicklung von 'alternativen Verhörtechniken' und an der Ausbildung von Verhörexperten "ein wertvoller und ethisch gerechtfertigter Beitrag ist, um Schaden von unserer Nation, anderen Nationen und unschuldigen Zivilisten abzuwenden".

Diese Fallstudie scheint auf den ersten Blick nur eine bestimmte Berufsgruppe, die Psychologen, zu betreffen. Auch stellt sie gemessen an der Schwere anderer tagtäglicher Menschenrechtsverletzungen kaum mehr als eine Randnotiz dar. Gleichwohl vermag sie politische Prozesse und psychologische Mechanismen transparent zu machen, die von allgemeinem Interesse sind sowohl für den Prozeß der rechtlichen Verankerung von Menschenrechten wie auch für unser Verständnis der politischen Verantwortlichkeit von Wissenschaftlern.

In den vergangenen Jahrzehnten hat es erhebliche Bemühungen gegeben, die Folter für die Öffentlichkeit gleichsam unsichtbar zu machen. Die dabei entwickelten Techniken werden als clean torture, no-touch torture, stealth torture, white torture oder psychological torture bezeichnet. Diese Bemühungen sind eng verknüpft mit der Entwicklung demokratischer Rechtsstaaten und der mit ihnen verbundenen größeren Öffentlichkeitskontrolle. Darius Rejali hat in einer umfassenden Studie aufgezeigt, daß "historically, clean torture and democracy go hand in hand." (Rejali, 2007, S. 44). Mit dieser Entwicklung hat sich das Gesicht der Folter geändert: "Every effort is made to leave no marks." (Amnesty International, 1973, S.29)

Die Fallstudie über die Beteiligung von Psychologen an der Entwicklung kaum sichtbarer Foltertechniken betrifft also nicht nur die Berufsgruppe der Psychologen, sondern uns alle als Bürger eines demokratischen Rechtsstaates. Denn es geht, über den konkreten Fall hinaus, darum, wie wir mit Verletzungen fundamentaler Rechtsnormen in unserer Gesellschaft umgehen und in welchem Maße wir für solche Verletzungen mitverantwortlich sind. Da wir die Normen und Werte, die im Kern unseres gesellschaftlichen Selbstverständnisses stehen, nicht aufgeben wollen und zugleich ihre Verletzungen nicht gänzlich verleugnen können - zumal wenn sie, wie in der hier herangezogenen Fallstudie, in der Tagespresse so gut dokumentiert wurden - neigen wir dazu, die dadurch auftretende Spannung durch die Ausbildung von Doppelstandards zu bewältigen. Es wird also im folgenden auch um die Natur und die Mechanismen von Doppelstandards bei der Bewertung unserer Werte und Normen gehen. Bevor ich auf Hintergründe und Details dieser Fallstudie zu sprechen komme, will ich mich dem Thema der Folter aus einer etwas breiteren Perspektive nähern.


Die menschliche Befähigung zur Folter

Die Natur hat den Menschen mit einem 'Möglichkeitsorgan' ausgestattet, nämlich mit einem Gehirn, dessen Potential weit über das hinaus geht, was zum Zeitpunkt seiner evolutionären Entstehung adaptiv nötig oder sinnvoll war. So tritt Homo sapiens versehen mit einem Instrument in die Evolutionsgeschichte ein, dessen Möglichkeitsraum er erst explorieren muß - zunächst unendlich langsam, dann durch eine kulturelle Hebelwirkung beschleunigt. Fast Hunderttausend Jahre benötigte er, um nur ein folgenreiches Beispiel zu nennen, bis er von der ihm biologisch gegebenen Fähigkeit, Mathematik und abstrakte Naturwissenschaft zu betreiben, systematischen Gebrauch machte. Anderes in seinem biologisch einzigartigen Möglichkeitsraum entfaltete sich rascher. Früh erkannte Homo sapiens, daß er befähigt ist, die Natur nicht nur als etwas Gegebenes zu betrachten, in das er sich als Jäger und Sammler einzufügen hat, sondern als etwas, das man wie einen Gegner unterwerfen und wie ein Werkzeug nach seinen Intentionen formen kann. Ebenso früh erkannte er, daß er befähigt ist, auch Seinesgleichen als Werkzeug zu betrachten und seinen Intentionen zu unterwerfen - eine in der Natur einzigartige Befähigung und die Grundlage zur Entwicklung von Krieg, Sklaverei und Folter. Die Befähigung zur Folter läßt sich geradezu als ein Humanspezifikum betrachten, wie das Lachen, die Kunst oder die Sprache.

In der Kulturentwicklung, in welcher der Mensch den Möglichkeitsraum seines Gehirns weiter explorierte, mußte er - sehr langsam und auf der Basis unendlich leidvoller Erfahrungen - zunehmend erkennen, daß sich Homo sapiens vor allem dadurch auszeichnet, daß sein destruktives Potential bei weitem die Möglichkeiten seiner ihm natürlich verfügbaren Kontrollmechanismen überschreitet. Mühsam und immer wieder erschrocken über das, wozu er offensichtlich befähigt ist, suchte er daher, seine eigenen Möglichkeiten einem Prozeß der rationalen Kontrolle zu unterwerfen und sie durch eine Verrechtlichung seiner Beziehungen zu bändigen. In diesem Prozeß der rationalen Selbstbestimmung gelangte er zu der Vorstellung der prinzipiellen Gleichwertigkeit aller Menschen - also zur Idee universeller Menschenrechte - und zu dem normativen Ideal, daß der Mensch ein Zweck an sich sei und damit nicht als bloßes Mittel gebraucht werden darf.

Eine solches Verständnis seiner selbst, also die Universalität dieses Anspruchs, konnte der Mensch nur durch die Vernunft erlangen. Gleichwohl stehen in seinem Zentrum die Gefühle, genauer unsere Befähigung, Erfahrungen durch die Augen des anderen machen zu können, also unsere Befähigung zur Empathie.

Daß wir trotz dieser Befähigung zur Empathie einen so langen und leidensreichen Weg zurücklegen mußten, ehe wir bereit waren, uns universellen ethischen Prinzipien verpflichtet zu fühlen, hängt mit der Art und Weise zusammen, in der wir unsere Identität bestimmen. Es ist im Alltag kaum die biologische Kategorie 'Mensch', die wir als identitätsstiftend ansehen. Es sind vielmehr Unterschiede und Differenzierungen zu anderen, die ein- und abgrenzen, was ein jeder als 'Meinesgleichen' zu akzeptieren bereit ist. Für die Gruppe derjenigen, die wir als 'Unseresgleichen' ansehen, haben wir keine Schwierigkeit, Erfahrungen durch die Augen der anderen zu machen und so elementare Grundsätze für ihre Menschenwürde anzuerkennen. Warum aber sollte jemand, der sich nicht als Muslim, nicht als Jude, nicht als Schwarzer, nicht als Frau, nicht als Schwuler ansieht, jenen fremden Anderen gleiches zugestehen? Ihm muß die Idee einer universellen Menschenwürde als eine Zumutung erscheinen. Und sie war und ist es in der Tat, wie die Geschichte vielfach belegt. Es kennzeichnet den Menschen, daß er eine einzigartige Flexibilität darin hat, auf der Basis nahezu x-beliebiger Merkmale, sei es Hautfarbe, Religion, Herkunft, Geschlecht, sexuelle Orientierung, etc. etc., andere aus der Kategorie 'Meinesgleichen' auszugrenzen und ihnen das zu verwehren, was er als elementare Menschenwürde für die als 'Seinesgleichen' Empfundenen beansprucht.(4) Dies macht ihn unempfänglich für das Leid derjenigen, die er als 'Nicht-Seinesgleichen' ansieht, eine Gleichgültigkeit, die ihren stellvertretenden Ausdruck findet in der Antwort des Folterers an den um "un peu d' humanité!" flehenden Gefolterten: "Pas d'humanité pour les Arabes!"(5)


Das absolute Folterverbot im internationalen Recht

Vor diesem anthropologischen Hintergrund wird es verständlich, daß der Mensch nur mühsam durch die Erfahrungen seiner Geschichte zur Anerkennung einer universell geltenden Menschenwürde kommen konnte. Es waren vor allem die durch den Zweiten Weltkrieg und den Holocaust entstandenen Erfahrungen, die dazu geführt haben, die Schutzbalken des Rechtes gegen die Möglichkeiten, andere aus dem für 'Meinesgleichen' gültigen Normenbereich auszugrenzen, zu verstärken. Dem Folterverbot wurde dabei eine besondere Bedeutung beigemessen. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 stellt in Artikel 5 fest: "Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden." Entsprechend untersagen die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte von 1953, der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1976 und das UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe von 1984 Folterhandlungen bzw. deren Androhung. Menschen dürfen auch nicht in Gebiete überstellt werden, in denen sie einer Foltergefahr ausgesetzt sind.

Unter Folter zu verstehen ist dabei "jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden". Eine solche Definition ist zweifellos unscharf, lückenhaft und somit rechtspraktisch und rechtsphilosophisch hochgradig defizitär - eine nicht seltene Situation in der Rechtsentwicklung; gleiches gilt etwa für Sklaverei, Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Jedoch stellt diese Definition mit der Fokussierung auf eine Extremform grausamer und entwürdigender Behandlung einen ersten Versuch dar, eine untere konsensfähige Schranke zu formulieren, hinter die die Weltgemeinschaft nach den historischen Erfahrungen nicht zurückgehen sollte. Daher sind es auch weniger rechtsphilosophische Erwägungen als vielmehr historische Erfahrungen, die dafür sprechen, Ausnahmen vom Folterverbot nicht zuzulassen. Diese Absolutheit des Folterverbotes wird in dem UN-Übereinkommen von 1984 unmißverständlich formuliert: "Außergewöhnliche Umstände, gleich welcher Art, sei es Krieg oder Kriegsgefahr, innere Instabilität oder ein sonstiger öffentlicher Notstand, dürfen nicht als Rechtfertigung für Folter geltend gemacht werden." (6) Das absolute Folterverbot ist unabdingbarer Kernbestand sowohl des allgemeinen Menschenrechtsschutzes wie auch des humanitären Völkerrechts und aller internationalen und nationalen Rechtsordnungen.

Folter stellt also einen Angriff auf ein Rechtsgut dar, das nicht relativ, sondern absolut schützenswert ist. Das Folterverbot gestattet keinerlei Ausnahmen - auch nicht im Falle eines öffentlichen Notstandes, der das Leben der Nation bedroht - und schließt grundsätzlich eine Abwägung mit anderen Rechtsgütern aus. Es setzt damit der Nothilfebefugnis des Staates und dem grenzenlosen Streben nach Sicherheit eine absolute rechtsstaatliche Grenze. Die jedem staatlichen Machtanspruch innewohnende totalitäre Versuchung muß diese Absolutheit aus Sicht des einzelnen Staates zwangsläufig als Zumutung erscheinen lassen, denn mit ihr gäbe es einen Maßstab für staatliches Handeln, der selbst dem staatlichen Zugriff entzogen ist.

So verwundert es nicht, daß sich in jüngerer Zeit eine zunehmende Zahl von Juristen findet, die dem Staat die mit dem Absolutheitsrang des Folterverbotes einhergehende Zumutung der Begrenzung seines Machtanspruchs zu ersparen suchen, indem sie diesen Absolutheitsrang als unberechtigt und als gleichsam rechtsphilosophische Entgleisung diffamieren. Der Harvard-Rechtsprofessor Alan Dershowitz kritisiert die "blasierte, selbstgefällige Bereitschaft, Folter öffentlich zu verurteilen".(7) Da die Folter nun einmal weitverbreitet und zudem in Situationen einer extremen Sicherheitsgefährdung unumgänglich sei, müsse man ihre Praxis rechtlich regulieren. Das Verbot einer Güterabwägung sei weltfremd und unrealistisch und der Staat müsse in Sicherheitsfragen die Möglichkeit haben, die Menschenrechte gegenüber der Sicherheit zurücktreten zu lassen, wenn dadurch Menschenleben gerettet werden können. Es fällt nicht schwer, derartigen Auffassungen dadurch eine vermeintliche Plausibilität zu verleihen, daß man geeignete hypothetische Extremsituationen - sog. ticking bomb- Szenarien - konstruiert, mit denen sich moralische Fragen und rechtliche Fragen in einen vermeintlichen Gegensatz setzen lassen.(8) Derartige Szenarien sollen mit ihrem Appell an einen moralischen common-sense ein Foltern auf Verdacht zur Abwendung einer vorgestellten Gefahr als gerechtfertigt erscheinen lassen. Zugleich sollen sie durch die mit ihnen verbundene massenmediale Angsterzeugung die Bevölkerung an die Normalität staatlicher Normbrüche gewöhnen.

Dershowitz und andere schlagen die Einführung einer gerichtlich kontrollierten Folter vor, die nur unter strengsten Kriterien Anwendung finden dürfe (9) - womit natürlich stets die jeweils für die eigenen Belange passenden Kriterien gemeint sind.(10) Obwohl die Idee der rechtlichen Regulierung einer präventiven Folter, die aus fiktiven Extremfällen allgemeine Rechtsnormen zu deduzieren sucht, eine rechtswissenschaftlich abstruse Konstruktion ist und darüber hinaus ein entsprechendes 'Foltergesetz' so beschaffen wäre, daß erst aus den Konsequenzen der jeweiligen Situation folgen würde, ob seine Anwendung zulässig war, hat sie auch in der deutschen Rechtswissenschaft zahlreiche Anhänger gefunden.


'Präventivfolter' und Menschenwürde

Der Heidelberger Rechtswissenschaftler Winfried Brugger (2000; s.a. 2006) bedauert die "eminent starken Widerstände" gegen die Idee eines staatlichen Folterrechtes, die "vermutlich in der Erfahrung des Dritten Reiches" wurzelten, "das nach wie vor einen langen und düsteren Schatten auf Themen wie Folter wirft und das Ergebnis differenzierungslos vorherbestimmt." Das klingt, wie Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung vom 10.3.2003 kommentierte, "als hätten die Nazis eine ansonsten durchaus vernünftige Verhörmethode diskreditiert. Zu den Schandtaten der Nazis zählt demnach auch, daß man ihretwegen sich in Deutschland nicht unvoreingenommen über Folter unterhalten könne". Der Mainzer Rechtswissenschaftler Volker Erb (2005) sieht in der Absolutheit des Folterverbots gar den "Geist des Totalitarismus" und eine sicherheitspolitische Selbstabdankung des Staates. Der Hamburger Rechtswissenschaftler Reinhard Merkel (2008) argumentiert, der durch eine staatliche 'Rettungsfolter' Bedrohte "bedroht sich mit der Folter, die ihm für den Fall seiner fortgesetzten Weigerung angedroht wird, selbst. Er hat es vollständig in der eigenen Hand, die Prozedur der Schmerzzufügung zu verhindern oder zu beenden." Diese Auffassung gibt deskriptiv annähernd korrekt die übliche staatliche Rechtfertigungsrhetorik für Folter wieder. Sie wird daher, wie das leider reiche Datenmaterial belegt, wenig überraschend von all jenen Staaten geteilt, in denen 'übergeordnete Sicherheitsinteressen' zur Rechtfertigung von Folterungen geltend gemacht werden.

Ansatzpunkte für eine rechtswissenschaftliche Begründung solcher Positionen eröffnen sich in dem Maße, wie man bereit ist, sich 'endlich' von der 'veralteten' und rechtswissenschaftlich 'problematischen' Idee einer Konzeption von Menschenwürde zu verabschieden, die vor und über spezifischen Rechten steht und als Fundierungsprinzip angesehen wird, dem zufolge das gesamte Recht unter dem Vorzeichen der Würde des Menschen zu stehen hat. Ist man zu einem solchen 'Neuansatz' bereit, werden in Rechtsdogmatik geschulte Rechtswissenschaftler kaum Schwierigkeiten haben, geeignete Begriffsunterscheidungen und 'Nuancierungen' zu schaffen, durch die sich ein Begriffsrahmen bereitstellen läßt, der für Abwägungen von Verletzungen der Menschenwürde mit Sicherheitsinteressen des Staates offen ist. Ein für den Schutz der 'Handlungsfähigkeit' staatlicher Organe hinreichend flexibler 'Neuansatz' ergibt sich etwa daraus, daß man die Notwendigkeit geltend macht, bei einem Verständnis der Menschenwürde 'Kernbereiche', die keiner Abwägung mit anderen Gütern zugänglich sind, von 'Randbereichen' zu unterscheiden. Faßt man sodann den 'Kernbereich' eng genug, indem man etwa Eingriffe in den 'Würdekern' nur unter so extremen Bedingungen wie Verfolgungen in totalitären Regimen, Völkermord oder Massenvertreibungen als gegeben sieht, so kann es in unserer demokratischen Gesellschaft schon rein begrifflich nur Verletzungen geben, die dem 'Randbereich' zuzurechnen sind und die somit einem abwägenden Ausgleich mit anderen Gütern zugänglich sind. Postuliert man nun, daß die Absolutheit des Folterverbotes sich nur auf Situationen beziehen könne, die mit einer Verletzung des 'Würdekerns' verbunden seien, so kann, auf der Basis einer solchen Neukalibrierung eines Referenzsystems für die Menschenwürde, die Absolutheit des Folterverbotes für die deutsche Verfassungswirklichkeit keine Gültigkeit beanspruchen. Folter in demokratischen Rechtstaaten wird damit 'nach abwägender Würdigung aller Umstände' nicht nur zu einem zulässigen, sondern unter Umständen sogar - als 'Präventionsfolter' im Präventionsstaat - zu einem notwendigen Instrument staatlicher Organe.

Eine derartige 'Korrektur' der mit dem absoluten Folterverbot hervorgebrachten rechtsphilosophischen 'Fehlentwicklung' scheint auch in Deutschland mehr und mehr den verfassungspolitischen Diskurs zu bestimmen. Ein Verweis auf fiktive Extremsituationen, wie ticking bomb-Szenarien, soll helfen, sie konsensfähig zu machen. Mit derartigen moralischen Lackmustests lassen sich mühelos 'verantwortungsvolle' Intellektuelle von 'Menschenrechtsideologen' trennen. Diejenigen, die vor dem Hintergrund eines erdrückenden Maßes an historischen Erfahrungen die Menschenwürde nicht für eine Abwägung mit vorgeblich übergeordneten Gütern freigeben wollen und auf dem Absolutheitscharakter des Folterverbotes bestehen, lassen sich dann leicht als moralische Fundamentalisten verunglimpfen, die sich einem 'verantwortungsvollen Abwägen' durch ein 'unverantwortliches' Beharren auf einer rigiden Gesinnungsethik zu entziehen suchten.

Diese auf die Abschaffung des Absolutheitsranges des Folterverbotes zielende Diskussion hat ihren Niederschlag in zahlreichen Arbeiten und Büchern gefunden. Von "eminent starken Widerständen" gegen die Idee eines staatlichen Folterrechtes wird man dabei kaum sprechen können; vielmehr sind wir gegenwärtig auf dem Wege - ganz im Einklang mit der Forderung von Innenminister Schäuble, daß es in Fragen der inneren Sicherheit "keine Tabus und Denkverbote" geben dürfe -, endlich wieder ein 'unverkrampfteres Verhältnis' zur Anwendung von Folter zu finden.(11)


Euphemismen für die Folter

Neben diesen Versuchen, den Absolutsheitsrang des Folterverbotes für unberechtigt zu erklären, gibt es Versuche, ihn definitorisch zu unterlaufen. Verteidiger einer Verhörpraxis, die folterähnliche Methoden zuläßt, sind durch den Absolutheitsrang des Folterverbotes gerade in demokratischen Rechtsstaaten darauf angewiesen, die Methoden ihrer Verhörpraxis begrifflich so zu fassen, daß sie durch die semantischen Ritzen zwischen eigentlicher Folter und grausamer und entwürdigender Behandlung schlüpfen können und sich als Noch-Nicht-Folter klassifizieren lassen. Beispielsweise war das amerikanische Justizministerium der Auffassung, daß Handlungen von einer extremen Art sein müssen, um als Folter zu gelten; physische Schmerzen bei Folter müßten genauso intensiv sein wie der Schmerz bei schwersten physischen Verletzungen oder etwa einem Organversagen; die Zufügung von Schmerzen, die nicht so extrem sind, sei, technisch gesprochen, überhaupt keine Folter, sondern lediglich unmenschliches und erniedrigendes Verhalten, und entzöge sich damit den rechtlichen Sanktionen gegen die Folter. Das 2002 von der UNO beschlossene Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter macht indes deutlich, daß es eine solche kategoriale Unterscheidung nicht gibt.(12)

Gleichwohl wird diese Unterscheidung und die Definition von Folter als eine Extremform grausamer und unmenschlicher Behandlung häufig dazu benutzt, den Absolutheitsrang des Folterverbotes semantisch zu unterlaufen. Wie Amnesty International (1973, S. 30) feststellte: "Given that the word 'torture' conveys an idea repugnant to humanity, there is a strong tendency by torturers to call it by another name." Für den Terminus Folter gilt dasselbe wie für die Begriffe 'Terrorismus'(13), Kriegsverbrechen' oder 'Verbrechen gegen die Menschlichkeit'. Diese Begriffe werden stillschweigend in asymmetrischer Weise verwendet: Mit ihnen werden die Verbrechen der anderen bezeichnet, während für die gleichen Handlungen, die man selbst begeht, andere Begriffe in Anspruch genommen werden.(14) Auch für die Folter gilt: Foltern tun immer die anderen. Wir greifen nur zu 'besonderen Maßnahmen' und sind dabei zudem legitimiert durch Motive, die ihre Rechtfertigung in sich selber tragen, wie 'Selbstverteidigung'(15) 'Verbreitung demokratischer Werte' oder 'Sicherheitsinteressen des Staates'. Die Rechtfertigung der Folter folgt daher stets demselben Muster: Die hohen Werte zivilisierter und anständiger Menschen seien durch Personen bedroht, die skrupellose und barbarische Mittel einsetzten, um ihre 'bösen' Ziele zu erreichen; nur durch den Einsatz ähnlicher Mittel könne man dies vereiteln und die eigenen Werte schützen.(16)

Frankreich zog zur Rechtfertigung seiner Massenfolterungen im Algerienkrieg verschiedene Euphemismen heran; es sprach von "speziellen Verhörmethoden", die zur Gewinnung von "lebenswichtigen Informationen" im Kampf gegen den "Terrorismus" der FLN notwendig seien. Allein für eines der größten Folterzentren, die ferme Améziane, wird die Zahl der Folteropfer auf über Hunderttausend geschätzt.(17)

Großbritannien nannte im Nordirlandkonflikt seine Verhörmethoden "interrogation in depth". Bei diesen Verhörmethoden, die auch als "five techniques" bekannt sind, wurden den Männern undurchsichtige Kapuzen über den Kopf gezogen, und ihre Zellen, in denen sie bis zu 16 Stunden ununterbrochen breitbeinig mit Händen über dem Kopf an der Wand stehen mußten (sog. "Streßpositionen"), wurden mit preßlufthammerartigem Lärm beschallt.(18) Zudem durften sie bis zu 70 Stunden nicht schlafen.(19) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kam 1978 im Fall Irland gegen Großbritannien zu der Auffassung, daß die angewandten Verhörtechniken als einzelne noch keine Folter darstellten, jedoch als Folter aufgefaßt werden könnten, wenn man sie in Kombination anwenden würde. Mit den "Fünf Techniken" deutet sich bereits eine für die staatlichen Institutionen vielversprechende Möglichkeit an, die Absolutheit des Folterverbotes dadurch zu unterlaufen, daß man die Verhörtechniken aus modularen Komponenten zusammenstellt.(20) Diese modularen Komponenten sollen dabei so beschaffen sein, daß sie sich einzeln genommen nicht als Folter klassifizieren lassen, daß sie jedoch in geeigneter Kombination angewandt den Willen des Gefangenen zu brechen vermögen. Eine solche modulare Konzeption von Folter ermöglicht es auch demokratischen Rechtsstaaten, nicht gänzlich auf die Vorteile des Machtinstrumentes der Folter verzichten zu müssen, da diese als Folter für die Öffentlichkeit weitgehend unsichtbar bleibt. Und bei der Bestimmung geeigneter wirkungsvoller Module und ihrer optimalen Kombinationen hat die Psychologie 'Interessantes' anzubieten.

Israel spricht bei seinen Verhörmethoden von "moderate physical pressure" und "non-violent psychological pressure".(21) Nach Schätzungen des Public Committee Against Torture in Israel (PCATI, 1999) wurden allein zwischen 1987 und 1994 über 23000 Palästinenser gefoltert, darunter Hunderte von Kindern (ADDAMEER, 2003). Zu den bis heute praktizierten Foltermethoden gehört auch die Scheinfolterung oder tatsächliche Mißhandlung von Angehörigen in der Nachbarzelle des Gefangenen.(22) Zwar wurden diese und andere Methoden 1999 vom israelischen Obersten Gerichtshof als Folter angesehen und ihre routinemäßige Anwendung verboten, zugleich jedoch ihre Anwendung unter "außergewöhnlichen Umständen", insbesondere aus Gründen einer "security necessity", für zulässig erklärt.(23)

Mit der Legalisierung von Folter unter "außergewöhnlichen Umständen" widerspricht Israels höchste nationale Rechtsprechung der 1991 auch von Israel ratifizierten UN-Konvention gegen Folter und der Absolutheit des darin gefaßten Folterverbotes. Alan Dershowitz' Feldzug gegen den Absolutheitsrang des Folterverbotes steht in engem Zusammenhang mit dieser Rechtsauffassung; ihm gehe es, wie die FAZ vom 18.6.2004 notierte, allein darum, das internationale Recht der israelischen Praxis anzugleichen und diese damit rückwirkend akzeptabel zu machen.

Daß in einer westlichen Demokratie institutionell gestützte Menschenrechtsverletzungen derartiger Schwere und derartigen Ausmaßes vorkommen, ohne sonderliche Empörung in der Öffentlichkeit zu erregen, ist - besonders im Vergleich zur relativ breiten öffentlichen Reaktion auf Guantánamo - bemerkenswert.(24) Eine Analyse der Gründe wäre höchst aufschlussreich und würde uns unvermeidlich wieder mit unseren Mechanismen der Etablierung von Doppelstandards konfrontieren.(25)

Die USA sprechen seit 2002 von weiterentwickelten Verhörmethoden oder von innovativen und kreativen Verhörmethoden, wobei das berüchtigte Bybee-Gonzales Memorandum (26) von 2002 einen rabulistischen Höhe- und moralischen Tiefpunkt dieser semantischen Bemühungen markiert.(27) Die Verhörtechniken in Guantánamo seien "kreativ", wie die Süddeutsche Zeitung (14.7.2005) aus einem internen Report des Pentagon berichtet, und auch "aggressiv". Aber mit Folter habe das alles, dem Report zufolge, nichts zu tun, das ganze Gerede von Folter und Mißhandlungen sei haltlos. Zu den kreativen Methoden gehöre, daß muslimische Gefangene in Gegenwart von Soldatinnen ausgezogen wurden, Frauenunterwäsche tragen und wie Hunde Kunststücke vorführen mußten. Sie wurden mit roter Tinte eingerieben unter dem Hinweis, daß dies Menstruationsblut sei.

Wie bei den britischen "Fünf Techniken" sind auch hier die Verhörmethoden aus Komponenten aufgebaut, deren jede einzelne zwar als grausame und unmenschliche Behandlung einzustufen ist, die jedoch so konzipiert sind, daß sie in der Öffentlichkeit noch nicht als Folter im engeren Sinne wahrgenommen werden. Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (FAS) vom 19. August 2007 beschreibt die in den Untersuchungsberichten aufgeführten modularen Verhörkomponenten so: "Es beginnt mit einem massiven Generalangriff auf die Sinne: donnernd laute Musik, Hundegebell, Stroboskop-Licht. Hinzu kommen quälende starre Körperhaltungen - in den Anweisungen für Guantánamo bis zur vier Stunden. Im nächsten Schritt wird ein Gefangener psychisch erniedrigt: Er wird nackt verhört, er muß in Frauenunterwäsche posieren, er wird von weiblichen Aufsehern beleidigt oder zum Masturbieren gezwungen. Ebenso beliebt ist, daß strenggläubige Personen ihre heiligen Schriften geschändet sehen." Diese Methoden sind, wie die FAS schreibt, "Teil eines ausgeklügelten Programms mentaler Folter, das Psychologen im Dienste der amerikanischen Armee und der CIA seit 2002 weiterentwickelt haben, um Terrorverdächtige weichzuklopfen." Dem Verhaltens-Organisationsmanual von Guantánamo - dem Behavior Management Plan - zufolge, dienten diese Methoden vor allem dazu,"die Desorientierung und Desorganisation des neuen Häftlings zu verstärken und auszunutzen".(28)

Beiträge der Psychologie zu Techniken der 'weißen Folter'

Die Grundzüge für dieses Organisationsmanual wurden von Psychologen entwickelt. Damit komme ich nun zum Beitrag, den die Psychologie geleistet hat, die Folter in demokratischen Gesellschaften für die Öffentlichkeit möglichst unsichtbar zu machen. Was hat die Psychologie an Befunden anzubieten, auf deren Grundlage sich 'Verhörmethoden' entwickeln lassen, deren jede einzelne nicht zwangsläufig als Folter einzustufen ist, deren geeignete Kombination (29) jedoch auf eine Person Auswirkungen hat, die mindestens so gravierend sind wie die der körperlichen Folter? Eine der wichtigsten von der Psychologie bereitgestellten Techniken ist die sensorische Deprivation. An der Untersuchung der sensorischen Deprivation war in den 50er Jahren wesentlich einer der damals bedeutendsten Psychologen beteiligt, Donald O. Hebb.(30) Hebb berichtete, daß "die Identität der Versuchspersonen sich aufzulösen begann", nachdem sie nur 2-3 Tage schalldichte Kopfhörer, eine Augenbinde und den Tastsinn blockierende Kleidung getragen hatten.

Abbildung 1: Diese Abbildung - aus einer Veröffentlichung eines Mitarbeiters von Hebb - zeigt schematisch die Versuchssituation.(31)
[Die Abbildung wurde nicht in den Schattenblick übernommen.]

Auf diese Weise gelang es Hebb, die Person innerhalb von 48 Stunden in einen psychoseähnlichen Zustand zu versetzen, der zunächst mit Halluzinationen verbunden war und dann zu einem psychischen und oft auch physischen Zusammenbruch führte.(32)

Abbildung 2: Dieses Bild zeigt eine Versuchsperson in Hebbs Labor.
[Das Bild wurde nicht in den Schattenblick übernommen.]

Diese Abbildungen illustrieren die Anwendung dieser psychologischen Forschungen im Rahmen von Techniken psychischer Folter im Dienste der "nationalen Sicherheit".

Diese Abbildungen illustrieren die Anwendung dieser psychologischen Forschungen im Rahmen von Techniken psychischer Folter im Dienste der 'nationalen Sicherheit'.

Die Hebbschen Arbeiten stellen nur ein, wenn auch besonders wichtiges Beispiel aus einer Fülle von Arbeiten dar, durch die man hoffte zu verstehen, wie sich die psychische Widerstandskraft und der Wille einer Person brechen ließen.(33)

Anfang der 50er Jahre wurden in den USA, in einer durch den Kalten Krieg bestimmten Atmosphäre, von Seiten des Geheimdienstes und des Pentagon viele Millionen Dollar an Forschungsmitteln bereitgestellt, um sowohl die Möglichkeiten einer Massenmanipulation als auch der Manipulation des Bewußtseins einzelner zu erforschen. Die Psychologie war an diesem sog. MKUltra-Programm (34) zentral beteiligt. Bereits 1977, als durch Untersuchungen des Senates erstmals Details über dieses Programm bekannt wurden, wurde die Beteiligung namhafter Psychologen durch einen Artikel im Journal der American Psychological Association publik gemacht (Greenfield, 1977). Später konnten weitere Einsichten in das geheime MKUltra-Projekt gewonnen werden, die zeigten, wie breit die akademische Psychologie in dieses Projekt eingebunden war. Zu den direkt oder mittelbar beteiligten Psychologen zählten u.a.: Adalbert Ames, John Carrol, Hans J. Eysenck, Donald Hebb, Kurt Lewin, Margaret Mead, Martin Orne, Charles Osgood, Carl Rogers, Daniel Schachter oder Muzafer Sherif.

Im Rahmen von MKUltra war man noch an Drogen und recht absonderlichen Mitteln interessiert, durch die man glaubte, das Bewußtsein gezielt manipulieren zu können. Die psychologischen Forschungsergebnisse zeigten, daß dies mit viel einfacheren Mitteln zu bewerkstelligen ist. In seiner Arbeit von 1959 zur Entwicklung von "improved interrogation techniques", welche die entsprechenden psychologischen Forschungen der 50er Jahre zusammenfaßte, stellte Albert Biderman fest, psychische Folter sei "der ideale Weg, einen Gefangenen zu brechen", da sich "Isolation auf die Hirnfunktion des Gefangenen ebenso auswirkt, als wenn man ihn schlägt, hungern läßt oder ihm den Schlaf entzieht."(35) Um den Willen eines Menschen zu brechen, genügt es, ihn aller sozialen Kontakte zu berauben, ihn zu desorientieren, seine biologischen Rhythmen zu stören und ihn unter massiven Streß zu setzen. Kombiniert man die dazu nötigen sehr elementaren Verfahren, wie Desorientierung, Schlafentzug, sensorische Deprivation oder Techniken der Erniedrigung, in geeigneter Weise, so kann man seine rasche Regression auf eine infantile Stufe und ein Zerfallen seiner psychischen Integrität bewirken, wodurch sein Wille gebrochen wird.

In dem 1963 erschienen autoritativen CIA-Verhörhandbuch mit dem Namen KUBARK, in dem der Ertrag langjähriger und intensiver psychologischer Forschungen für die Verhörpraxis zusammengestellt wurde (36), wurde Bidermans Arbeit als grundlegend empfohlen.


Im KUBARK-Handbuch (37) wird akribisch und auf der Höhe psychologischer Forschung (38) beschrieben, wie sich der Wille am besten brechen läßt und wie sich emotionale und affektive Verletzbarkeiten des einzelnen, unter sorgfältiger Beachtung seiner Persönlichkeitsstruktur und seiner frühkindlichen Bindungsgeschichte, für dieses Ziel nutzen lassen.(39) Bis heute ist das KUBARK-Handbuch für Verhöre im konkreten Sinne des Wortes tonangebend.(40) Das Handbuch stellt eingangs fest, daß "Fragen der Verhörtechnik nicht mehr ernsthaft behandelt werden können ohne eine Berücksichtigung der in den letzten zehn Jahren durchgeführten psychologischen Forschungsarbeit." Und es ermutigt die in 'innovativen Verhörtechniken' Auszubildenden, daß sich diese psychologischen Techniken leicht erlernen lassen: "Es hört sich schwieriger an, als es ist, den Willen einer Person nur durch psychologische Manipulation und ohne die Anwendung von äußerlichen Methoden zu brechen."

Zu diesen Techniken, deren Wirkung und optimale Kombination in Verhören ausführlich beschrieben werden, gehört KUBARK zufolge die ständige Manipulation der Zeit durch Vor- und Zurückdrehen der Uhr, (41) was den Betreffenden "wahrscheinlich immer tiefer in sich selbst verstricken" würde, "bis er seine Reaktionen nicht mehr wie ein Erwachsener kontrollieren könne", weiterhin Schlafentzug, Verhüllen des Kopfes, laute Musik sowie sexuelle und kulturelle Demütigungen.(42) Hätten die Verhörten erst einmal die Orientierung verloren, könne man zur zweiten Stufe übergehen, den selbst zugefügten Schmerzen, indem man sie beispielsweise zwingt, stundenlang in unnatürlichen Körperpositionen zu stehen. In dieser Phase gelte es, den Verhörten das Gefühl zu vermitteln, sie seien selbst für ihre Schmerzen verantwortlich und es liege nur an ihnen, sich davon zu befreien.

Für die Durchführung von Verhören sei es von besonderer Bedeutung, die Erfahrenswelt des Verhörten völlig unberechenbar und chaotisch zu machen.(43) Ziel eines Verhöres sei die Auslösung eines Regressionsprozesses, bei dem der Verhörte auf frühere Entwicklungsstufen zurückfällt. Um dies zu bewirken, sei die sensorische Deprivation besonders geeignet: "Der Entzug von Sinnesreizen führt zu Regression, indem der Verhörte mental vom Kontakt mit der Außenwelt abgeschnitten wird und ganz sich selbst überlassen bleibt. Gleichzeitig läßt in der Regel die gezielte Bereitstellung von Sinnesreizen während der Vernehmung die in einem Stadium der Regression befindliche Person den Vernehmenden als Vaterfigur wahrnehmen. Das Ergebnis ist normalerweise, daß sich die Neigung zur Willfährigkeit des Verhörten verstärkt."(44) In geschickter Kombination mit den anderen Techniken führe die sensorische Deprivation rasch zur Auflösung der Identität einer Person und dazu, daß ihr Wille gebrochen werde: "The interrogatee's mature defenses crumbles as he becomes more childlike."

Aufbauend auf dem KUBARK-Manual wurden nach 2001 die psychologischen Forschungsanstrengungen für die Entwicklung 'optimaler' Verhörtechniken wieder verstärkt. Eine Verhörtechnik wird dabei als optimal angesehen, wenn ihre sichtbaren Konsequenzen nichts beinhalten, was die Öffentlichkeit übermäßig beunruhigen würde. Zudem muß sie die verfügbaren Einzeltechniken so geschickt kombinieren, daß sich damit auch stärkste Persönlichkeiten "so ganz zum Körper und wimmernder Todesbeute" (Jean Amery) machen lassen; die verfügbaren psychologischen Forschungsbefunde und die hohe experimentalmethodische Kompetenz der Psychologie eröffneten hier ein weites Feld anwendungsrelevanter Forschung.

Auf diesem Wege gelangte man zu erheblichen 'Verfeinerungen' der 'optimalen' Kombination verschiedener Techniken, wobei besonders der Bereich sexueller und kultureller Erniedrigungen ein breites Spektrum 'kreativer' Neuentwicklungen ermöglicht. Im technischen Jargon der Guantánamo-Protokolle tauchen diese 'kreativen Methoden' dann auf unter Bezeichnungen wie Pride and Ego down, Fear Up Harsh, Futility oder Invasion of Space by a Female.

Was sich dahinter verbirgt, läßt sich den akribisch geführten Verhörprotokollen des Gefangenen Mohamed al-Kahtani entnehmen.(45) Unter dem Modul Pride and Ego Down finden sich so 'innovative Verhörtechniken' wie "forced urination on self, forced nakedness, sexual humiliation, religious humiliation, being led naked on a leash, being forced to bark like a dog" u.a.(46)

Diesem Gefangenen wurde bis auf kleinste Schlafintervalle für 50 Tage der Schlaf entzogen, eine Behandlung, die beträchtlicher Unterstützung durch Ärzte bedurfte.(47) Ein interner Untersuchungsbericht stellte fest, daß diese Behandlung etwas überzogen gewesen sei, weil die Persönlichkeitszerstörung so groß war, daß der Gefangene für weitere Verhöre und für eine Strafverfolgung 'unbrauchbar' geworden war.(48)


Folter und die American Psychological Association

Es waren Psychologen, welche die in Guantánamo angewandten Verhörtechniken entworfen hatten - insbesondere eine psychologische Firma, Mitchell, Jessen & Associates, an der auch ein ehemaliger Präsident der American Psychological Association beteiligt ist.(49) Diese Firma hat sich auf die Ausbildung von Verhörexperten spezialisiert und mutmaßlich auch die Verhörprogramme für die black sites entworfen, in die Gefangene zur Ermöglichung besonderer Verhörpraktiken überstellt werden - also ein Outsourcing der Folter in Staaten, in denen öffentliche Reaktionen kaum zu befürchten sind.(50) Mitchell und Jessen hatten im Mai 2002 an einem vom Pentagon und der CIA organisierten Symposium teilgenommen, bei dem anläßlich der Festnahme eines al Qaida-Führungsmitgliedes, Abu Zubaydah, 'innovative' Verhörtechniken behandelt wurden. Im Zentrum dieses Symposiums stand ein dreistündiger Vortrag des renommierten Psychologen Martin Seligman, in dem dieser über die Herstellungsmöglichkeiten und Auswirkungen der 'erlernten Hilflosigkeit' referierte.(51) Auf dieser Grundlage entwickelten Mitchell und Jessen ein Verhörkonzept für Abu Zubaydah - u.a. eine 'dog box', in der dieser praktisch bewegungsunfähig mehrere Tage eingesperrt war. James Mitchell proklamierte die Herstellung eines Zustandes der erlernten Hilflosigkeit als zentrales Instrument 'innovativer Verhörmethoden'.(52)

Doch nicht nur die Entwicklung 'innovativer Verhörmethoden', auch die Verhöre selbst wurden unter Anleitung von Psychologen durchgeführt. Beispielsweise wurden die Verhöre von Mohamed al-Kahtani - zumeist 20 Stunden täglich - von John Leso, einem APA-Mitglied, supervidiert, wie sich den Protokollen entnehmen läßt.(53)

Nachdem nun zunehmend bekannt wurde, wie sehr das weltweit angewandte System 'innovativer Verhörmethoden' auf der Beteiligung von Psychologen beruht, kam die APA unter öffentlichen Druck, Stellung dazu zu nehmen, ob sich eine solche Beteiligung mit den ethischen Berufsprinzipien eines Psychologen vereinbaren läßt. Die APA stellte erwartungsgemäß fest, daß sie jede Art von Folter entschieden ablehne. Sie betonte jedoch, daß es nicht nur eine ethische Verpflichtung gebe, Schaden vom einzelnen abzuwenden, sondern auch eine Verpflichtung, Schaden von der Nation abzuwenden. Im Konfliktfalle müsse man beides gegeneinander abwägen. (Die Argumentation klingt vertraut, denn auch Ärzte hatten seinerzeit einen Konflikt geltend gemacht zwischen der Verpflichtung, der Gesundheit des einzelnen zu dienen, und der Verpflichtung, der Gesundheit des 'Volkskörpers' zu dienen.(54)) Und was das Wohl der Nation betreffe, so habe die Psychologie einiges anzubieten, wodurch sich sicherheitsrelevante Informationen beschaffen ließen.(55)

Einige wollten diese Auffassung psychologischer Berufsethik nicht teilen. Vom damaligen APA-Präsidenten wurden sie als "opportunistic commentators masquerading as scholars"(56) diffamiert, doch vermochten sie ihren Bedenken öffentliche Resonanz zu verschaffen. Daher beschloß das APA-Direktorium eine Arbeitsgruppe einzurichten, die ethische Standards für die Beteiligung an diesen Verhören entwickeln sollte.

Die Zusammensetzung dieser 'task force' konnte längere Zeit geheim gehalten werden, bis ein Mitglied, die Sozialpsychologin Jean Maria Arrigo, die in der von der APA unterstützen Praxis eine eklatante Verletzung von etablierten Menschenrechtsnormen sah, die von der APA verordnete Verschwiegenheitspflicht verletzte und Menschenrechtsorganisationen ausführlich darüber unterrichtete, in welcher Weise die Arbeit und die Empfehlungen der Arbeitsgruppe vom Pentagon und vom APA-Präsidium manipuliert und bestimmt worden waren.(57)

Fünf der neun stimmberechtigten Mitglieder dieser Arbeitsgruppe waren Militärpsychologen und ausgewiesene Experten in 'innovativen Verhörtechniken'; einige waren in verantwortlichen Positionen im Irak, Afghanistan und in Guantánamo an der Planung und Supervision von Verhören beteiligt.(58) Beispielsweise gehörte auch der Leiter des Behavioral Science Consultation Team (BSCT) in Guantánamo dieser Arbeitsgruppe an.


Der APA-task force gehörten u. a. an:(59)

Col. Larry James: chief psychologist for the intelligence group at Guantánamo in 2003.
2004 director of the behavioral sciences group in the interrogation unit at Abu Ghraib.

Col. Morgan Banks: one of the founders and the senior psychologist at the Army's secretive
Survival, Evasion, Resistance and Escape (SERE) (60) program; 2001/2 "supporting combat
operations" at Bagram Airfield in Afghanistan, where serious abuses have been reported,
had also "consulted generally" on Guantánamo interrogations.

Capt. Bryce Lefever: psychologist in the SERE program (supervision of "personnel undergoing
intensive exposure to enemy interrogation, torture, and exploitation techniques")
Afghanistan in 2002, "where he lectured to interrogators and was consulted on various
interrogation techniques."


Die Auswahl der Mitglieder begründete APA-Präsident Koocher damit, daß diese Männer eine besondere Expertise in die Arbeitsgruppe einbrächten ("they had special knowledge to contribute").

Im Juli 2007 wurde auf der Jahrestagung der APA mit überwältigender Mehrheit eine Resolution verabschiedet, die sich dezidiert gegen Foltermethoden bei Verhören und gegen jede Art einer Beteiligung von Psychologen daran aussprach. In der Definition von Folter folgte diese Resolution jedoch genau der von der Bush-Regierung vorgegebenen Sprachregelung und definierte Folter so extrem eng, daß all die genannten 'innovativen Verhörtechniken', wie sie in Guantánamo praktiziert werden, nicht darunter fallen (obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits vielfältige Belege für die schweren und systematisch durchgeführten Folterungen in Guantánamo vorlagen (61)). Wieder war es erst der Druck der Öffentlichkeit - oder vielmehr der 'Gegenöffentlichkeit' - durch den die APA zu weiteren Klarstellungen gebracht werden konnte.(62) Von den 150.000 APA-Mitgliedern waren es nur wenige, die aktiv gegen die Haltung der APA Stellung bezogen und dazu beitrugen, das tatsächliche Ausmaß der Beteiligung von Psychologen an Menschenrechtsverletzungen aufzudecken. Anfang 2008 sah sich die APA veranlaßt, ihre ethischen Richtlinien für die Beteiligung von Psychologen an 'verschärften Verhören' zu präzisieren, sah jedoch weiterhin keinen Grund, die Beteiligung von Psychologen an Verhören auf sog. 'black sites' als Verletzung berufsethischer Standards anzusehen. Nachdem immer mehr Details über die Beteiligung von Psychologen an folterähnlichen Verhören bekannt wurden und der öffentliche Druck immer größer wurde, vollzog die APA - rechtzeitig zu dem erwarteten politischen Machtwechsel in den USA - mit ihrem Schreiben vom 2. Oktober 2008 eine Kehrtwende. Sie kündigte als 'significant change' ihrer Haltung an, daß sich ab sofort Psychologen an Menschenrechtsverletzungen von Gefangenen nicht mehr beteiligen dürften.(63)

Mehr als ein halbes Jahrhundert also diente sich, wie der Historiker Alfred McCoy resümiert, die Psychologie dem Pentagon und der CIA als eine Art Geheimwaffe an gegen alles, was als ideologischer Feind angesehen wurde.(64)


Psychische Folter und die Frage der Verantwortlichkeit von Wissenschaftlern

Die Diskussionen um die Haltung der APA werfen eine Reihe allgemeiner Fragen auf, die über den konkreten Fall hinausweisen. Auf zwei dieser Fragen will ich abschließend zu sprechen kommen. Die erste betrifft unsere offenkundige Schwierigkeit, psychische Folter auch als echte Folter wahrzunehmen und uns über ihre Anwendung in gleicher Weise zu empören wie über die der physischen Folter. Die Folgen psychischer Folter (65) sind mindestens ebenso tiefgehend und dauerhaft wie die der physischen Folter.(66) Physische Folter ist immer auch psychische Folter. Sie zielt jedoch nicht unmittelbar auf die Zerstörung der psychischen Integrität und läßt damit zumindest eine kleine Chance, daß sich ein intaktes Ich auch im Schmerz als vom Folterer unabhängig distanziert, sich einen Bereich erhält, über den der Folterer keine totale Macht hat. Solange die für die personale Integrität verantwortlichen psychischen Instanzen halbwegs intakt bleiben, besteht für das Folteropfer die Möglichkeit einer zumindest partiellen Bewältigung des erlittenen Traumas. Bei der unmittelbaren auf den Kern der personalen Identität zielenden psychischen Folter wird indes der Mensch als Person zerstört, nicht nur ein Teil seines Körpers.

Sowohl physische wie auch psychische Folter lassen sich nicht allein von der konkreten Ebene der Schwere der physischen oder psychischen Schmerzen her erfassen, die jemand einem anderen zufügt. Der Schlüssel zur Erfassung von Folter liegt vielmehr in der Art der durch sie hergestellten interpersonalen Situation.(67) In ihr erfährt sich der Gefolterte als ein vollständig rechtloses Objekt. Sie stellt die höchste Steigerungsform des Totalitären dar. Der vollständige Kontrollverlust und das grenzenlose Ausgeliefertsein einer Person an eine andere, die aus ihrer Sicht über eine gottgleiche Souveränität (68) über sie verfügt, ist das bestimmende Merkmal der Folter.(69) Durch die mit der Folter herbeigeführte Totalinstrumentalisierung einer Person zu einem Mittel des Staates wird die Würde und Autonomie des Opfers in einem solchen Maße verletzt oder zerstört, daß allein die gesetzliche Möglichkeit einer solchen Situation die Grundlagen des Rechtsstaates unterminieren würde.(70) Der Absolutheitsrang des Folterverbotes läßt sich also nicht innerhalb, sondern nur auf Kosten des demokratischen Rechtsstaates in Frage stellen.

Indem die Völkergemeinschaft dem Folterverbot einen Absolutheitsrang gegeben hat, hat sie, vor dem Hintergrund jüngster historischer Erfahrungen, zugleich allen Anmaßungen, totalitären Heils- oder Sicherheitsversprechen die Würde des einzelnen zu opfern, eine absolute rechtliche Schranke gezogen.

Eine zweite über den konkreten Fall hinausweisende Frage von allgemeinerem Interesse bezieht sich auf die moralische und politische Verantwortlichkeit von Wissenschaftlern und Intellektuellen. Wenn die historischen und moralischen Beweggründe für ein absolutes Folterverbot so klar und zwingend sind und wenn ebenso klar ist, daß Folter und Rechtsstaatlichkeit sich ausschließen, muß es auf individueller Ebene starke Motivationsmomente geben, aus denen erst sich die geschilderten Rechtfertigungsversuche von Folter erklären lassen. Diese Motivationsmomente sind im Selbstverständnis von Intellektuellen und in ihrer Beziehung zum Staat zu suchen. Denn es waren und sind gerade diese Gruppen, die seit jeher in der Geschichte, sei es in Diktaturen oder Demokratien, einen erheblichen Aufwand treiben, der Machtausübung eine Legitimation zu verleihen und die Begrifflichkeit eines moralischen Rechtfertigungsrahmens an das Tun der jeweils Herrschenden anzupassen. Gerade in demokratischen Rechtsstaaten, in denen politische Vorgänge einer gewissen Kontrolle durch die Öffentlichkeit unterliegen, sind die Mechanismen staatlicher Machtausübung auf einen Chor bereitwilliger Intellektueller und Experten angewiesen, welche die für die staatlichen Interessen notwendigen Argumentationsfiguren und erforderlichen Differenzierungen liefern.(71) Das Bybee-Gonzales Memorandum und die Argumentationslinie der APA ragen, geschichtlich betrachtet, nicht einmal in besonderem Maße hervor in dieser beschämenden Tradition intellektueller Unredlichkeit und moralischer Elastizität gegenüber den Mächtigen.

Die geschilderten Vorgänge lassen sich nach etablierten internationalen Rechtsnormen als Kriegsverbrechen ansehen.(72) Daher stellt sich die Frage, inwieweit etablierte internationale Rechtsprinzipien, die im Kontext anderer historischer und politischer Situationen entwickelt wurden, auch für eine rechtliche Beurteilung der an der institutionellen Unterstützung, Konzeption, Vorbereitung und Durchführung von 'innovativen Verhörtechniken' beteiligten Psychologen heranzuziehen sind.(73) Wenn wir jedoch die Gültigkeit dieser Prinzipien für unseren Verantwortungsbereich nicht anerkennen und unsere Normverletzungen und Verbrechen durch eine vorgebliche moralische Überlegenheit der von uns verfolgten Ziele und durch Sicherheitsbedürfnisse des Staates zu rechtfertigen suchen, so verlieren wir mit einer solchen Herstellung moralischer Doppelstandards jeden moralischen Anspruch, die Handlungen anderer nach diesen Rechtsprinzipien bewerten zu können. Diese Frage betrifft, über die Verantwortlichkeit von Wissenschaftlern hinaus, uns alle. Denn in demokratischen Rechtsstaaten können wir uns der Frage nicht entziehen, in welchem Maße jeder einzelne Verantwortung trägt für die Verletzungen von Menschenrechten, die in unser Gesellschaft geschehen.

Mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wurden nicht nur moralische Werte formuliert, sondern zugleich auch Rechtsansprüche - mit ihr wurden Menschenrechte als fundamentale Rechtsnorm verankert. Wir sind jedoch noch weit davon entfernt, diese Rechtsnormen auch ernst zu nehmen. Daß wir weltweit tagtäglich und in schwerwiegender Weise gegen sie verstoßen, kann und darf nicht als Argument herangezogen werden, ihre Berechtigung in Frage zu stellen. Wie alle Rechtsnormen müssen sie in der täglichen Auseinandersetzung verteidigt, gefestigt und weiterentwickelt werden. Und dies kann nur, wie die APA-Fallstudie zeigt, auf der Basis eines fortwährenden Engagements eines jeden einzelnen erfolgen. Wir haben nur dann eine Chance, die vor 60 Jahren deklarierte völkerrechtliche Fundamentalnorm zu einer Rechtsrealität werden zu lassen, wenn wir bereit sind, nicht wegzuschauen, uns nicht mit den Mächtigen und ihren Interessen zu identifizieren und ihnen nicht in der Verwendung von Doppelstandards zu folgen. Wenn wir nicht wieder und wieder die historischen Erfahrungen dessen wiederholen wollen, wozu der Mensch in seinen destruktiven Potentialen befähigt ist, so haben wir keine andere Alternative, als die Verletzungen historisch mühsam erreichter Fundamentalnormen auch als solche zu benennen und in jedem konkreten Fall auf die Diskrepanz zwischen Anspruch und Realität aufmerksam zu machen. Die Entscheidung liegt also bei uns.


(*) überarbeitete und mit Anmerkungen versehene Fassung eines Vortrags, der anläßlich des 60. Jahrestages der Verabschiedung der Universal Declaration of Human Rights im Dezember 2008 an den Universitäten Kiel, Jena und Potsdam gehalten wurde. Gisela Bergmann-Mausfeld danke ich für wertvolle Anregungen und Kritik, Jürgen Golz und Ernst Fay für hilfreiche Hinweise.


Anmerkungen

(1) siehe Pappe (2007); Chomsky (2002)

(2) Die Denkmuster dieses Kolonialismus sind bis in die Gegenwart im politischen Wirken der westlichen Demokratien auszumachen, auch wenn die Instrumente der Machtausübung neokolonialistischen Denkens, welches militärische Mittel nur als ultima ratio nach Ausschöpfung ökonomischer Machtinstrumente betrachtet, abstrakter und somit schwerer zu erkennen sind. Da im kolonialistischen Denken die Idee der Menschenrechte als Medium der globalen Politik und der organisierten Gewalt des Westens genutzt wird, haben sich zwangsläufig mit ihrer Propagierung Doppelstandards darüber etabliert, wann man sich auf sie berufen kann und wann sie als politisch belanglose Träumereien anzusehen seien - kaum mehr als ein "letter to Santa Claus", wie die amerikanische UN-Botschafterin Jeane Kirkpatrick 1981 die amerikanische Haltung zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte auf den Punkt brachte.

(3) Amnesty International (1973, S. 27 u. 7). Die Ursache dafür, daß die Anwendung von Folter "is both more widespread and more intense today than it was fifteen years ago" liegt Amnesty International (1973, S.29) zufolge darin, daß westliche Demokratien in systematischer und umfassender Weise 'moderne' Foltertechniken an befreundete Regierungen der Dritten Welt vermittelt haben (s. a. Chomsky & Herman, 1979).

(4) Die wohl folgenschwerste Manifestation dieser menschlichen Befähigung ist der europäische Kolonialismus und die mit ihm einhergehende "mission civilisatrice" (Maran, 1996) mit ihrer Prämisse einer Über- bzw. Unterlegenheit bestimmter Kategorien von Menschen und Arten von Kulturen. Daher ist auch, wie Maran aufzeigt, die Folter eng mit der 'zivilisatorischen Mission' verbunden.

(5) Maran (1996, S. 44)

(6) siehe Nowack & McArthur (2008)

(7) McCoy (2005, S. 173)

(8) Umfassende kritische Auseinandersetzungen mit ticking bomb-Argumenten finden sich bei Brecher (2007) und Ginbar (2008).

(9) Israel verfügt über ein solches Foltergesetz, bei dem Folterungen nur im Falle einer "security necessity" erlaubt sind - "the only torture law proposed by a democratic nation" Gross (2004). In ihrer kritischen Analyse dieses Gesetzes identifiziert Anat Biletzki (2001, S. 11) als seine stillschweigende Prämisse die Auffassung "to view the people of a whole nation, under our occupation for over thirty years, as walking, ticking time-bombs". Folglich stellt de facto die Restriktion einer "security necessity" keine Beschränkung für die Anwendung der Folter dar: "In almost all cases in which the court was petitioned to intervene and put a stop to inhuman treatment, and in which the state, i.e., the security forces, demanded continuance, the court shied away from taking a firm stand for human rights, claiming either unjusticiability or permitting the atrocities to continue as "necessary." (ibid. S.8/9). Das Public Committee against Torture in Israel (PCATI) stellt in seinem Bericht vom April 2003 über das umfassend praktizierte "system of torture" fest: "The Attorney General grants - wholesale, and with no exception - the 'necessity defense' approval for every single case of torture." Siehe auch PCATI (2007).

(10) Amnesty International (1973, S. 22) macht noch einmal deutlich, daß es sich bei vorgeblich auf eine streng geregelte Ausnahmesituation zielenden Rechtfertigungsversuchen um nicht mehr als Propaganda handelt: "History shows that torture is never limited to 'just once; 'just once' becomes once again - becomes a practice and finally an institution. As soon as its use is permitted once, as for example in one of the extreme circumstances like a bomb, it is logical to use it on people who might plant bombs, or on people who might think of planting bombs, or on people who defend the kind of person who might think of planting bombs..."

(11) Auch die politische Praxis der jetzigen Bundesregierung und ihrer Vorgängerin läßt hinter der Menschenrechtsrhetorik die üblichen Doppelstandards erkennen, wie sich u.a. in der engen Zusammenarbeit von Bundesnachrichtendienst und Bundeswehr mit Folterregimen zeigt. Besonders eklatant ist dies im Fall Usbekistans, ein Land, in dem Human Rights Watch (6.11.2007) zufolge "Folter tief im Strafjustizsystem verwurzelt" ist, zu dessen autokratischem Folterregime Deutschland jedoch freundschaftliche Beziehungen pflegt und in dem es einen Luftwaffenstützpunkt unterhält; der BND unterhält enge Beziehungen zu Usbekistan und hat, nach Angaben des ehemaligen englischen Botschafters Craig Murray, Informationen aus Foltergeständnissen genutzt (SZ 21.4.2006). Wie Craig Murray im Guardian (3.8.2005) notierte: "Of all western ministers, the most frequent guest in Uzbekistan, who most uncritically praises the regime, is Joschka Fischer, the trendy German foreign minister." Auch das Bundeskriminalamt (BKA) arbeitet sehr 'pragmatisch' mit Folterregimen zusammen: "In Form von bilateraler Ausstattungs- und Ausbildungshilfe wurden zwischen 2000 und 2006 insgesamt 57 Staaten durch BKA/BMI unterstützt. Nach Erkenntnissen von Menschenrechtsorganisationen ist 35 Staaten der Vorwurf systematischer Folter und 7 Staaten der Vorwurf der systematischen Misshandlungen zu machen. Viele Staaten erhielten demnach jahrelang trotz Folter und Misshandlungen Polizeihilfe, ohne ihr Verhalten einzustellen oder zu ändern." Schenk (2008, S. 228)

(12) siehe Nowak & McArthur (2006), Nowak & Mc Arthur (2008)

(13) Nach amerikanischen regierungsamtlichen Dokumenten ist unter 'Terrorismus' zu verstehen "the calculated use of violence or the threat of violence to attain goals that are political, religious or ideological in nature... through intimidation, coercion or instilling fear." Eine solche Definition stimmt mit dem Alltagsverständnis gut überein und könnte eine erste Arbeitsgrundlage zur Bewertung bestimmter Akte und Aktivitäten sein. Wenn man die Gültigkeit einer solchen Definition anerkennt, so ist auch ein großer Teil der militärischen Aktionen der USA oder Israels als 'Terrorismus' zu klassifizieren (vgl. Stohl, 1988; Herman & O'Sullivan, 1991; Chomsky, 2000). Wie auch Atran (2003) anmerkt: "Indeed, there appears to be no principled distinction between 'terror' as defined by the U.S. Congress and 'counterinsurgency' as allowed in U.S. armed forces manuals." Daß sich jedoch für die Bewertung gezielter Gewalt gegen die Zivilbevölkerung in der meinungsbildenden Klasse und in den Medien eine Verwendungsweise durchgesetzt hat, bei der ausschließlich entsprechendes Handeln derjenigen, die wir als unsere Feinde ansehen, als Terrorismus bezeichnet wird, muß als historisch herausragender Erfolg politischer Propaganda angesehen werden.

(14) für konkrete Beispiele aus der Nachkriegsgeschichte siehe etwa Chomsky & Herman (1979)

(15) s. Byers (2005, S. 65ff.)

(16) "Make no mistake: every regime that tortures does so in the name of salvation, some superior goal, some promise of paradise. Call it communism, call it the free market, call it the free world, call it the national interest, call it fascism, call it the leader, call it civilisation, call it the service of God, call it the need for information; call it what you will, the cost of paradise, the promise of some sort of paradise. will always be hell for at least one person somewhere, sometime." Ariel Dorfman (2004). Da jede Ideologie dazu tendiert, Rechtfertigungen dafür zu liefern, daß in ihrem Namen die Rechte des einzelnen verletzt werden können, stellen Einigungen über internationale Menschenrechte zivilisatorische Mittel dar, durch die der Schutz fundamentaler Rechte unabhängig von jeder Ideologie gewährleistet werden soll.

(17) siehe etwa Maran (1996), Branche (2004), Rejali (2007), Lazreg (2008)

(18) siehe McGuffin (1974), Rejali (2007, S. 373). "The hooding and the continuous noise were designed not to isolate the men from each other but as a deliberate method of producing mental disorientation and confusion." British Medical Association (1986, S.16)

(19) Auch an der Entwicklung dieser Techniken waren Shallice (1972) zufolge Psychologen maßgeblich beteiligt.

(20) zu diesem "systematic clustering of clean torture techniques" s.a. Rejali (2007, S. 568)

(21) Wie Biletzky (2001, S. 8) feststellt: "'moderate physical pressure' has become the Israeli euphemism for torture ". Die Bürgerrechtsorganisation B'Tselem (2000) stellt fest: Der israelische Geheimdienst GSS "used methods comparable to those used by the British in 1971, i.e., sleep deprivation, infliction of physical suffering, and sensory isolation. But the GSS used them for much longer periods, so the resulting pain and suffering were substantially greater. In addition, the GSS used direct violence... Thus,... in practice, the GSS methods were substantially more severe than those used by the British in 1971..." . Nach Schätzungen von B'Tselem werden immer noch 85% aller palästinensischen Gefangenen gefoltert. Siehe auch Phillips (1995, S. 67), Cook (2003), B'Tselem (2007), United against Torture (UAT) (2007). Wie 'moderat' die verwendeten Methoden sind, ist auch an der Zahl der mit ihnen verbundenen Todesfälle erkennbar (ADDAMEER, 2003, S.43).

(22) Public Committee against Torture in Israel (PCATI) (2008).

(23) "From 1987, torture in Israel was effectively legalized. . Palestinians, Lebanese and other non-Israeli nationals were seen as 'acceptable' victims of torture - and the methods were seen as 'acceptable'." Amnesty International (2004; s.a.2008). Ein solches Rechtsverständnis steht im Kontext eines spezifischen Verständnisses von Menschenwürde: "Der zionistische Begriff von Menschenwürde ist nicht universal. Er ist identisch mit dem Begriff der jüdischen Ehre. Die Verletzung der Menschenwürde von Nichtjuden, etwa der Palästinenser, wird von diesem Begriff nicht erfaßt und bleibt deshalb innerhalb der zionistischen Reflexion unsichtbar." (Tiedemann, 2007, S. 101; siehe auch Kamir, 2002, S. 253)

(24) "Israel remains by far the largest recipient of US aid, receiving US$2.28 billion in military aid and $280 million in financial aid in 2007. This amount is set to increase to $3 billion for each of the next 10 years. Despite its leverage, the US has not made the funding conditional on Israel improving its human rights record." Human Rights Watch (2008, S.491).

(25) Dabei würde auch die mit der langen Tradition des Kolonialismus und der "mission civilisatrice" (Maran, 1996) einhergehende rassistische Prämisse erkennbar werden. Diese Prämisse wird in Analysen globaler westlicher Machtausübung selten so deutlich ausgesprochen wie bei Schoulz (1998), der sie, für den Fall Lateinamerikas, charakterisiert als "a pervasive believe that Latin Americans constitute an inferior branch of the human species". Dem sog. 'Kampf gegen den Terrorismus' liegt sie, bezogen auf die Araber, unausgesprochen als nahezu konstitutive Prämisse zugrunde (s. etwa Kateb, 2006, S. 65). Ohne eine solche rassistische Prämisse wäre weder Guantá namo, Bagram oder Abu Ghraib denkbar, wo das "Pas d‹humanité pour les Arabes!" seine ikonische Symbolisierung fand. Explizit ausgesprochen findet sich diese Prämisse, unter dem Datum des 11. Dezember 2002, im Verhörprotokoll des in Guantánamo inhaftierten al Qaida-Mitglieds Mohamed al- Kahtani: "He was reminded that he was less than human." "Damit es zur Folter kommen kann, muß das Opfer dem Folterer als 'Untermensch' erscheinen." Maran (1996, S. 313)

(26) s. Greenberg & Dratel (2005), Paust (2007), Mayer (2008, S. 151ff.), Sands (2008, S 73ff.)

(27) Siehe auch Diane Beaver 'Memo 18: Legal Review of Aggressive Interrogation Techniques' (11 October 2002) (in Greenberg & Dratel, 2005, S. 226-235), in dem die als rechtlich zulässig anzusehenden Verhörtechniken aufgeführt werden, u.a. "use of scenarios designed to convince the detainee that death or severely painful consequences are imminent for him and/or his family" oder "use of a wet towel and dripping water to induce the misperception of suffocation", also das sog. 'Waterboarding'.

(28) siehe
http://wikileaks.org/wiki/Guantanamo_document_confirms_psychological_torture

(29) "What mattered was things done in combination", zitiert Mayer (2008, p. 275) einen "former U.S official, with access to details of the interrogation program", der zugleich betonte "that few outsiders truly understood the overwhelming power of the program."

(30) s. McCoy (2005, S 41ff.), McCoy (2007), Koch (2008, S. 140ff.)

(31) Heron (1957)

(32) Die tatsächliche Intention der, zunächst mit Mitteln des kanadischen Verteidigungsministeriums, von Hebb vertraulich durchgeführten Experimente wurde dadurch verschleiert, daß als ihr Ziel die Untersuchung der Auswirkungen sehr monotoner beruflicher Tätigkeiten auf die Leistungsfähigkeit von Personen angegeben wurde (vgl. Heron, 1957).

(33) s. z.B. Benjamin (2007 a,b)

(34) McCoy (2005, S. 36ff.)

(35) Bidermann (1959, s.a. 1960). Entsprechende Arbeiten von Biderman wurden auch für die Ausbildung von Verhörspezialisten ("an in-depth class on Biderman's Principles") in Guantánamo herangezogen (New York Times, 2. Juli 2008). Eine tabellarische Darstellung des "Bidermann-Konzepts" findet sich bei Koch (2008, S. 194/5).

(36) Bidermans Buch habe, KUBARK zufolge, "the added advantage of incorporating the findings and views of a number of scholars and specialists in subjects closely related to interrogation. As the frequency of citation indicates, this book was one of the most useful works consulted; few KUBARK interrogators would fail to profit from reading it." CIA (1963, XI, 3)

(37) CIA (1963), s. a. McCoy (2005, S. 49ff.), Koch (2008, S. 156 ff.)

(38) Vieles spricht dafür, daß dieses Manual von Psychologen verfaßt wurde (s. Gray & Zielinski, 2006).

(39) Auch das Human Resource Exploitation Training Manual (CIA, 1983; s.a. McCoy, 2005, S. 66ff.), das vor allem zur Ausbildung südamerikanischer 'Verhörspezialisten' verwendet wurde, baut auf KUBARK auf: "The purpose of all coercive techniques is to induce psychological regression in the subject by bringing a superior outside force to bear on his will to resist. Regression is basically a loss of autonomy, a reversion to an earlier behavioral level. As the subject regresses, his learned personality traits fall away in reverse chronological order. He begins to lose the capacity to carry out the highest creative activities, to deal with complex situations, or to cope with stressful interpersonal relationships or repeated frustrations." (CIA, 1983)

(40) In einem neueren Report empfehlen Experten des Verteidigungsministeriums, bei der Entwicklung neuer Verhörtechniken auf dem KUBARK-Manual aufzubauen: "A careful examination of the KUBARK manual yields a wealth of potentially valuable concepts that either have the potential for immediate application in the development of a next generation of tactics, techniques, and procedures for educing information or that warrant further study by relevant professionals." (Kleinman, 2006, S. 137)

(41) "The capacity for resistance is diminished by disorientation. The subject may be left alone for days; and he may be returned to his cell, allowed to sleep for five minutes, and brought back to an interrogation which is conducted as though eight hours had intervened. The principle is that sessions should be so planned as to disrupt the source's sense of chronological order." (CIA, 1963, VII, C, 5)

(42) "A subject who is cut off from the world he knows seeks to recreate it, in some measure, in the new and strange environment. He may try to keep track of time, to live in the familiar past, to cling to old concepts of loyalty, to establish - with one or more interrogators - interpersonal relations resembling those that he has had earlier with other people, and to build other bridges back to the known. Thwarting his attempts to do so is likely to drive him deeper and deeper into himself, until he is no longer able to control his responses in adult fashion." (CIA, 1963, VIII, C)

(43) KUBARK nennt die Technik, durch die ein Psychose-ähnliches Erleben der Umwelt hervorgerufen werden soll, Alice im Wunderland-Technik. Diese von den Autoren vermutlich als feinsinnig gedachte Anspielung belegt noch einmal die zutiefst sadistisch-perverse Haltung dieses Handbuches: "The aim of the Alice in Wonderland or confusion technique is to confound the expectations and conditioned reactions of the interrogatee. He is accustomed to a world that makes sense, at least to him: a world of continuity and logic, a predictable world. He clings to this world to reinforce his identity and powers of resistance. The confusion technique is designed not only to obliterate the familiar, but to replace it with the weird.as the process continues, day after day as necessary, the subject begins to try to make sense of the situation, which becomes mentally intolerable.he is likely to make significant admissions, or even to pour out his story." (CIA, 1963, VIII, C, 9)

(44) "The deprivation of stimuli induces regression by depriving the subject's mind of contact with an outer world and thus forcing it in upon itself. At the same time, the calculated provision of stimuli during interrogation tends to make the regressed subject view the interrogator as a father-figure. The result, normally, is a strengthening of the subject's tendencies toward compliance." (CIA, 1963, IX, E, 4)

(45) http://www.time.com/time/2006/log/log.pdf;
zu al-Kahtani s. Mayer (2008, S. 190ff.). Susan Crawford, die 2007 vom Verteidigungsminister zur "convening authority for military commissions" ernannt wurde, erklärte in einem Interview (The Washington Post, 14.1.2009): "We tortured Qahtani. . His treatment met the legal definition of torture. ...You think of torture, you think of some horrendous physical act done to an individual. This was not any one particular act; this was just a combination of things that had a medical impact on him." (meine Hervorhebung).

(46) Auch bei diesen Techniken wird wieder deutlich, was in fast allen Situationen systematischer staatlicher Folterausübung erkennbar ist: Hinter der Rechtfertigungsrhetorik einer vorgeblichen Informationsbeschaffung zielt die Folter auf die Disziplinierung, Demütigung und Erniedrigung bestimmter - zumeist ethnisch definierter - Gruppen (s. z.B. Rejali, 2007; Lazreg, 2008), deren soziale oder kulturelle Identität sie zu zerstören sucht. In demokratischen Rechtsstaaten wird in der öffentlichen Diskussion ausschließlich der Zweck der Beschaffung sicherheitsrelevanter Information zur Legitimierung 'verschärfter Verhörmethoden' angegeben. Dies verdeckt jedoch die Tatsache, daß die Praxis der Folter nur selten der Informationsbeschaffung dient, sondern Folter seit jeher vorrangig als Instrument zur staatlichen Machtkontrolle dient und als Kontroll- und Disziplinierungsinstrument gegen jene, welche die herrschende Ordnung gefährden.

(47) In allen politischen Systemen, in denen es ein gewisses Maß politischer Kontrolle durch die Öffentlichkeit gibt, ist die Anwendung von Folter auf die Beteiligung entsprechender Berufsgruppen angewiesen. Vgl. etwa ADDAMEER (2003, S. 68): "Medical professionals within Israeli prisons appear to be present not to help the prisoner but rather as a part of the process of torture."

(48) s. Sands (2008, S. 161f.); Mayer (2008, S. 203); s.a. Bob Woodward, Detainee Tortured, Says U.S. Official, The Washington Post, 14.1.2009
http://www.washingtonpost.com/wp-dyn/content/article/2009/01/13/AR2009011303372.html

(49) siehe Eban (2007), Soldz (2008) sowie
http://www.spokesmanreview.com/tools/story_pf.asp?ID=204358

(50) Es gibt jedoch Hinweise, daß auch in Deutschland möglicherweise Folterungen im Auftrag der CIA stattgefunden haben könnten. Nach Zeugenaussagen seien in der Mannheimer US-Kaserne Coleman Barracks monatelang drei arabisch sprechende Männer als mutmaßliche Terroristen gefangen gehalten worden. "Die Häftlinge seien von Spezialisten, welche die US-Soldaten für Angehörige des Geheimdienstes CIA gehalten hätten, mit Elektroschocks an den Genitalien gefoltert worden. Man habe sie tagelang auf Metallbetten gefesselt, wo sie auch ihre Notdurft verrichten mussten; Männer und Liegen seien bei Bedarf mit Feuerwehrschläuchen abgespritzt worden." (DER SPIEGEL, 24.1.2009)

(51) Mayer (2008, S. 164), Valtin (2008), s. auch DER SPIEGEL vom 11.9.2008

(52) Die Bedeutung der Herstellung eines solchen Zustandes der Hilflosigkeit und des Kontrollverlustes für Verhöre war bereits von Orne (1961, S. 206) betont worden: ".conditions of interrogation are sometimes conducive to a regression on the part of the source. The interrogator can exercise complete control of the source's physical being - his primitive needs such as elimination, eating, and sleeping, and even bodily postures. He is also in a position to reward or punish any predetermined activity on the part of the captive. This tends to create a situation where the individual feels unable to observe any control over himself. This extreme loss of control is handled in a variety of ways, one of which is regression to a childlike state of dependence on and identification with the aggressor. ... Complying "voluntarily" for such cases is less threatening, and may be regarded by them as less shameful, than losing control completely over their actions."

(53) s.a. Olsen, Soldz, & Davis (2008)

(54) Lifton (1988), Amnesty International French Medical Commission (1989), Ebbinghaus & Dörner (2001). Es gehört gerade zu den in dem Nürnberger Ärzteprozeß gewonnenen Prinzipien, daß keine Form einer kollektiv-ethischen Orientierung die individual-ethische Bindung eines Heilberufes aussetzen oder gegen sie abgewogen werden kann.

(55) "Psychologists have important contributions to make in eliciting information that can be used to prevent violence and protect our nation's security" APA statement 2007.

(56) APA-Präsident Gerald Koocher, APA Monitor on Psychology, Februar 2006

(57) Arrigo (2007)

(58) http://www.webster.edu/peacepsychology/tfpens.html
, s.a. Soldz (2006)

(59) Siehe Open Letter to the President of the American Psychological Association vom 6. Juni 2007
http://psychoanalystsopposewar.org/blog/wp-content/uploads/2007/06/openlettertosharonbrehmfinalnp.pdf

(60) Zum SERE-Programm und den u. a. von Mitchell, Jesses & Associates durchgeführtem 'reverse engeneering' dieses Programms als Grundlage der Entwicklung 'innovativer Verhörmethoden' siehe Eban (2007), Benjamin (2007b), Soldz (2007), Mayer (2008, S. 157 ff.).

(61) Diese Belege wurden durch den jüngst bekannt gewordenen Bericht des Roten Kreuzes (Danner, 2009) noch einmal bestätigt. Vertreter des Roten Kreuzes hatten nach einem Besuch von Guantánamo und Gesprächen mit 14 Inhaftierten im Dezember 2006 einen vertraulichen Bericht verfaßt. In diesem Bericht werden Kapitel für Kapitel die angewandten 'innovativen Verhörmethoden' im Detail beschrieben:

1.2 Continuous Solitary Confinement and Incommunicado Detention
1.3 Other Methods of Ill-treatment
1.3.1 Suffocation by water
1.3.2 Prolonged Stress Standing
1.3.3 Beatings by use of a collar
1.3.4 Beating and kicking
1.3.5 Confinement in a box
1.3.6 Prolonged nudity
1.3.7 Sleep deprivation and use of loud music
1.3.8 Exposure to cold temperature/cold water
1.3.9 Prolonged use of handcuffs and shackles
1.3.10 Threats
1.3.11 Forced shaving
1.3.12 Deprivation/restricted provision of solid food

Der Bericht kommt zu der Schlußfolgerung, daß "the ill-treatment to which they were subjected while held in the CIA program, either singly or in combination, constituted torture." In der Bewertung dieser Methoden als Folter gibt es also keinen Interpretationsspielraum. Da APA-Psychologen an der Entwicklung und Durchführung dieser 'innovativen Verhörmethoden' in Guantánamo unmittelbar beteiligt waren, wird sich die APA auch im Nachhinein nicht damit rechtfertigen können, daß ihr die Details dieser Verfahren unbekannt gewesen seien.

(62) s. Olsen, Soldz & Davis (2008), Arrigo & Long (2008)

(63) Letter of APA president Alan E. Kazdin to President Bush: ".I am writing to you to inform you and your administration of a significant change in our association's policy that limits the roles of psychologists in certain unlawful detention settings where the human rights of detainees are being violated."

(64) "For over half a century, from the Cold War to the War on Terror, psychology has served the U.S. intelligence community as a secret weapon in wars against its ideological enemies." McCoy (2007). Diese enge Beziehung setzt sich in der Gegenwart fort. Beispielsweise hat sich der renommierte Ausdruckspsychologe Paul Ekmann CIA, FBI und dem israelischen Geheimdienst angedient und an der Programmierung von Videokameras mitgearbeitet, die auf Flughäfen Terroristen an ihren Gesichtszügen erkennen sollen (New York Times, 8.9.2002). Besonders die sog. kognitiven Neurowissenschaften haben das Interesse von CIA und Verteidigungsministerium gefunden. Der Bericht Emerging Cognitive Neuroscience and Related Technologies des National Research Council (2008) behandelt im Detail die "potential intelligence and military applications of cognitive neuroscience" (S. 100ff.). Das U.S. Army Research Office und die Defense Advanced Research Projects Agency (DARPA) finanzieren im Rahmen des "Kampfes gegen den Terrorismus" in großem Umfang Forschungsprojekte, an denen führende Forscher aus dem Bereich der kognitiven Neurowissenschaften beteiligt sind. Diese Projekte sollen u.a. Wege erforschen, wie sich durch fMRI-Techniken ein "mind reading" und "brain fingerprinting" bewerkstelligen läßt. Kognitionsforscher dienen sich dabei u.a. mit dem Argument an, daß Foltermethoden überflüssig würden, wenn man die Gedanken von Terroristen durch fMRI-Techniken ausfindig machen könne (Marks, 2007).

(65) Patsalides (1999) beschreibt aus therapeutischer Sicht die typischen psychischen Folgen entsprechender Traumatisierungen: "As the gap between the 'I' and the 'me' deepens, dissociation and alienation increase. The subject that, under torture, was forced into the position of pure object has lost his or her sense of interiority, intimacy, and privacy. Time is experienced now, in the present only, and perspective - that which allows for a sense of relativity - is foreclosed. Thoughts and dreams attack the mind and invade the body as if the protective skin that normally contains our thoughts, gives us space to breathe in between the thought and the thing being thought about, and separates between inside and outside, past and present, me and you, was lost." Aus der Perspektive des Opfers beschreibt Albie Sachs, ein südafrikanischer Anwalt, der Anfang der 60er Jahre 168 Tage in Isolationshaft war, die psychischen Folgen so: "There are weird symptoms which, when taken in conjunction present a picture of incipient mental disintegration. Often when I lie on my bed I feel as if my soul is separating from my body . . . My limbs, my trunk and my head lie in an inert vegetable mass on the mattress, while my soul floats gently to the ceiling, where it coalesces and embodies it self into a shape which lodges in the corner and looks down at my body, Usually the shape is that of an owl which stares at me, calmly, patiently and without emotion. It is my own owl, my own I. It is I staring at myself. What's more I am aware of the whole process as though there is yet another self, which watches the I staring at myself. I am a mirror bent on itself, a unity, and yet infinite multiplicity of internal reflections." Sachs (1966)

(66) s. z.B. Bettelheim (1980), Somnier, Vesti, Kastrup & Genefke (1992); Doerr-Zegers, Hartmann, Lira & Weistein (1992); Basoglu, Livanou & Crnobaric (2007); Campbell (2007)

(67) vgl. Sussman (2005, 2006)

(68) "Denn ist nicht, wer einen Menschen so ganz zum Körper und wimmernder Todesbeute machen darf, ein Gott oder zumindest Halbgott?" Jean Améry (1966, S. 67).

(69) "Die 'ratio legis', also der Kern des Folterverbotes, ist nicht die Gesundheitsbeschädigung, auch nicht die Körperverletzung, sondern der Angriff auf die Würde des Menschen. Der Betroffene darf im Verfahren nicht zum Objekt gemacht werden. ... Folter ist, wenn ich dem Menschen mit Gewalt seine Autonomie nehme, ihn zu einem bloßen Körper mache." Strafrechtsprofessor und Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes Winfried Hassemer (2003).

(70) "Das Perfideste an der Einführung der Folter in ein Bürgerstrafrecht ist nämlich nicht, daß sie ihre Opfer zerbricht, sondern daß bereits das Wissen um die Möglichkeit ihres Einsatzes das allgemeine Vertrauen in die Integrität des Rechtsstaates zu ruinieren droht." Pawlik (2003)

(71) Chomsky und Herman (1979, S. 93) notieren im Kontext ihrer umfangreichen Analyse entsprechenden Faktenmaterials: "There is no form of apologetics for state violence that will not be found in the current productions of the intelligentsia."

(72) s. Paust (2005, 2007). Zur Verantwortlichkeit der beteiligten Juristen stellt Paust (2005) fest: "Not since the Nazi era have so many lawyers been so clearly involved in international crimes concerning the treatment and interrogation of persons detained during war."

(73) Dieselben Fragen stellen sich auch über den rein rechtlichen Bereich hinaus. Wie Gray und Zielinsky (2006, p. 132) zu Recht fragen: Welche Beurteilungsstandards wollen wir für diejenigen Wissenschaftler verwenden "who participate in torture, whose names, rank, and branch of service are published, or whose job resumes or memberships reveal their history in torture? Will they be accepted at international symposia, will their papers be published, will they be given university posts, fellowships, or other jobs?" Die Antwort ist, angesichts aller geschichtlichen Erfahrungen, ebenso klar wie bedrückend.


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Copyright 2009 Rainer Mausfeld


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Quelle:
Mit freundlicher Genehmigung des Autors Prof. Dr. Rainer Mausfeld
Universität Kiel, Fachbereich Psychologie
Olshausenstr. 62 (Zimmer 311), 24098 Kiel


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. August 2009