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VERBAND/070: Berufsbezeichnung Psychologe nur mit Diplomabschluß (BDP)


Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP)
Pressemitteilung vom 6. Mai 2007

Damit auch drin ist, was drauf steht

Berufsbezeichnung Psychologe bleibt Inhabern von Diplom- bzw. Master-Abschluss vorbehalten


Ein klares Wort zu der Frage, wer sich künftig in Deutschland Psychologe nennen darf und wer nicht, haben am Wochenende die Delegierten des Berufsverbandes Deutscher Psychologen (BDP) in Bad Honnef gesprochen. Der BDP tritt dafür ein, dass sich Absolventen eines Bachelor-Studiengangs für Psychologie bzw. eine ihrer Teildisziplinen nicht als Psychologen bezeichnen dürfen. Diese Berufsbezeichnung soll Diplom-Psychologen bzw. künftigen Mastern mit einem Gesamtstudium in Psychologie vorbehalten bleiben. Bachelor sollen - so fordert der BDP - ihren Bachelor-Titel plus Supplementbezeichnung, also z.B. "Bachelor Wirtschaftspsychologie", tragen.

Dem Verband geht es mit diesem Votum um Transparenz - sowohl für künftige Studenten und Absolventen als auch für die Verbraucher. Jeder soll wissen, welche Qualifikation sich hinter einer Bezeichnung verbirgt, zu welchen Tätigkeiten sie berechtigt, mit welchen besonderen Auflagen sie verbunden ist. So gilt für Bachelors z.B. keine strafgesetzlich bewehrte Schweigepflicht. Sie führen ihre Arbeiten aus Sicht des BDP unselbstständig durch. Ihre Tätigkeiten sind von geringerer Komplexität und werden mit einem geringeren wissenschaftlichen Anspruch ausgeführt, als das bei Diplom-Psychologen oder Master-Absolventen der Fall ist.

Die Berufsbezeichnung Psychologe ist seit 1985 durch höchstrichterliche Rechtsprechung geschützt. Mit der Einführung neuer Studiengänge stellt sich die Frage jedoch neu. Der BDP hat sich gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Psychologie in der Föderation Europäischer Psychologenverbände (EFPA) bereits auf einen Ausbildungsstandard für Berufspsychologen verpflichtet. Dieser besteht in einem fünfjährigen Universitätsstudium im Hauptfach Psychologie plus einem weiteren Praxisjahr.

Gemessen an internationalen Trends ist der Anspruch des BDP keineswegs übertrieben. Nicht nur in Europa, sondern auch in den USA werden seit einigen Jahren sogar noch höhere Anforderungen an die Berufsangehörigen und ihre Ausbildung gestellt, und im Bereich der Psychotherapie wird immer häufiger die Promotion verlangt.

Dass der BDP künftigen Bachelors trotz dieser deutlichen Abgrenzung in Sachen Berufsbezeichnung keineswegs ablehnend gegenübersteht, hatte der Verband bereits 2004 deutlich gemacht, als er eine graduierte Mitgliedschaft für Bachelor in seine Satzung aufnahm.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 6. Mai 2007
Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP)
Christa Schaffmann, Pressesprecherin
Glinkastr. 5, 10117 Berlin
Tel. 030/20 91 49 59
Fax: 030/20 91 49 66
E-Mail: c.schaffmann@bdp-verband.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Mai 2007