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VERBAND/179: Berufsbezeichnungen wie z.B. Kommunikationspsychologe nur mit Psychologiestudium möglich (BDP)


Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP)
Pressemitteilung vom 22. Juli 2016

OLG Schleswig: Berufsbezeichnungen wie z.B. Kommunikationspsychologe nur mit Psychologiestudium möglich

BDP freut sich über das Urteil


Am 21.7.2016 bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 1.4.2015. Das OLG Schleswig entschied, dass die Campus Akademie GmbH für ihre einjährigen Lehrgänge nicht mit den Berufsbezeichnungen "Betriebspsychologe", "Organisationspsychologe" bzw. "Kommunikationspsychologe" werben darf, wenn die entsprechende Weiterbildung nicht auf ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium der Psychologie durch die Teilnehmer aufbaut. Das Urteil des OLG (Aktenzeichen:

2 O 146/14) ist noch nicht rechtskräftig, Landgericht und Oberlandesgericht bestätigen damit die Auffassung des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP): Von einer Person, die sich z.B. als Kommunikationspsychologe bezeichnet, erwartet man, dass sie Psychologie studiert hat. "Wir freuen uns über diese Klarstellung sowohl für die Verbraucher als auch für die gut ausgebildeten Psychologinnen und Psychologen", erklärt BDP-Präsident Prof. Dr. Michael Krämer.

Die Allgemeinheit darf darauf vertrauen, dass Personen, die als Psychologinnen und Psychologen auftreten, dafür mit einem grundständigen Studiums der Psychologie die Basis für wissenschaftliches Vorgehen und Arbeiten, für eine humanistische Prägung und für ethische Verantwortung gelegt haben. Spezialisierungen während und nach dem Psychologiestudium fußen auf dieser Basis und berechtigen zur Verwendung erweiterter Berufsbezeichnungen wie z.B. "Organisationspsychologin", "Rechtspsychologin" usw. Dieses Vertrauen der Allgemeinheit zu schützen, sieht der BDP als seine Aufgabe an.

Über den Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP):
Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) vertritt die beruflichen und politischen Interessen der niedergelassenen, angestellten und beamteten Psychologen und Psychologinnen aus allen Tätigkeitsbereichen. Diese sind unter anderem: Gesundheitspsychologie, Klinische Psychologie, Psychotherapie, Schulpsychologie, Rechtspsychologie, Verkehrspsychologie, Wirtschaftspsychologie, Umweltpsychologie und Politische Psychologie. Der BDP wurde 1946 gegründet und ist Ansprechpartner und Informant für Politik, Medien und Öffentlichkeit. Rund 11500 Mitglieder sind im BDP organisiert.

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Quelle:
Pressemitteilung 6/2016 vom 22. Juli 2016
Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP)
Alenka Tschischka, Pressesprecherin
a.tschischka@bdp-verband.de
Am Köllnischen Park 2, 10179 Berlin
Tel. 030 - 209 166 620
Fax: 030 - 209 166 680
a.tschischka@bdp-verband.de
Internet: www.bdp-verband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Juli 2016

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