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VERBAND/200: Bundesgerichtshof stellt mit Urteil Bedeutung des Verbraucherschutzes infrage (BDP)


Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP)
Pressemitteilung vom 10. August 2018

Bundesgerichtshof stellt mit Urteil Bedeutung des Verbraucherschutzes infrage

BDP kritisiert Haltung des BGH zum Schutz von Berufsbezeichnungen


Mit der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) durch den Bundesgerichtshof (Az.: I ZR 151/17) zum Urteil des OLG München vom 30.7.17 stellt das Gericht die juristische Bedeutung des Verbraucherschutzes infrage.

Der BGH bezieht sich auf die Berufsbezeichnung Wirtschaftspsychologin/ Wirtschaftspsychologe, bei der er entgegen der Realitäten beim Themenfeld psychische Belastungen am Arbeitsplatz annimmt, dass der Verbraucher keinen Rat in Lebenskrisen oder klinisch-psychologische Kompetenzen und demgemäß keine umfassende universitäre Ausbildung in Psychologie erwarte. "Die Entscheidung des BGH erzeugt eine unnötige gesellschaftliche Verunsicherung für die Wirtschaftspsychologie und schwächt die notwendige Vertrauensstellung, die Psychologinnen und Psychologen mit Klienten grundsätzlich benötigen", so Michael Ziegelmayer, Vizepräsident des BDP, "für einen durchschnittlich verständigen Leser setzt die Bezeichnung ?Psychologin? bzw. ?Psychologe? selbstverständlich voraus, dass auch ein Psychologiestudium erfolgreich absolviert wurde. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher steht nicht weniger als die Gewissheit in Frage, sich auf die unterstellte Kompetenz eines Berufstitels verlassen zu können."

Berufsbezeichnungen geben dem Verbraucher Orientierung und regulieren einen fairen Wettbewerb. Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) sieht sich insbesondere im Hinblick auf den Verbraucherschutz in der Pflicht, eine verlässliche Orientierung zu geben. Dieses Urteil öffnet jedoch Tür und Tor für eine akademische Beliebigkeit auch in anderen Berufsfeldern der Psychologie, zum Schaden der Hilfesuchenden. Eine aktuelle Entscheidung des LG Bielefeld (Urteil vom 13.7.18 Az.: 3 O 236/18) zeigt, dass die Entscheidung des BGH nicht unumstritten ist.

Der BDP veröffentlicht regelmäßig öffentlich zugängliche Studiengangslisten, die den fachlichen Anforderungen einer vollwertigen psychologischen Ausbildung entsprechen und eine hohe Qualität der Absolventinnen und Absolventen gewährleistet. Das kostenfreie BDP-Psychologenportal (www.psychologenportal.de) gibt zudem Orientierung bei der Suche nach psychologisch kompetenten Kontakten im gesamten Bundesgebiet.

Weiterführende Informationen:
Zum Psychologenportal des BDP:
www.psychologenportal.de (kostenfrei)
Zu den Studiengangslisten 2018 des BDP:
https://bdp-verband.de/beruf/ba-ma/index.html (kostenfrei)


Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) vertritt die beruflichen Interessen der niedergelassenen, selbständigen und angestellten/beamteten Psychologinnen und Psychologen aus allen Tätigkeitsbereichen. Als anerkannter Berufs- und Fachverband ist der BDP Ansprechpartner und Informant für Politik, Medien und Öffentlichkeit in allen Fragen der beruflichen Anwendung von Psychologie und Psychotherapie. Der BDP wurde vor mehr als 70 Jahren am 5. Juni 1946 in Hamburg gegründet. Heute gehören dem Verband rund 11.500 Mitglieder in 13 Landesgruppen und 11 Sektionen an.

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Quelle:
Pressemitteilung 9/2018 vom 10. August 2018
Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP)
Am Köllnischen Park 2, 10179 Berlin
Tel. 030 - 209 166 620, Fax: 030 - 209 166 680
E-Mail: presse@bdp-verband.de
Internet: www.bdp-verband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. August 2018

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