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JUSTIZ/206: Rechte tierlieber Mieter gestärkt - kein generelles Haltungsverbot in Mietwohnungen (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 20. März 2013

Rechte tierlieber Mieter gestärkt - kein generelles Haltungsverbot in Mietwohnungen



Gute Nachricht für Haustierbesitzer: Heute entschied der Bundesgerichtshof, dass Vermieter die Haltung von Hunden und Katzen in Mietwohnungen nicht generell verbieten dürfen. Zukünftig muss eine umfassende Interessenabwägung aller betroffenen Parteien stattfinden. Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt dieses Urteil - allerdings nur als ersten Schritt. Denn auch zukünftig wird es nicht immer einfach sein, einen Hund oder eine Katze zu halten."Die Rechte tierlieber Mieter sind heute auf jeden Fall deutlich gestärkt worden. Aber leider geht das Urteil noch nicht weit genug. In dem konkreten Fall ging es um die Haltung eines Hundes mit einer Schulterhöhe von 20 cm, also eines kleinen Hundes. Wäre der Hund größer gewesen, hätte das Urteil sehr schnell anders aussehen können und das darf nicht sein", bewertet Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes das Urteil. "Tiere nehmen gerade für alte oder sozial benachteiligte Menschen immer häufiger die Rolle des einzigen Sozialpartners ein, bilden oft die letzte Brücke in die Gesellschaft. Hinzukommt, dass für diese Menschen eine Wohnungssuche mit Tierhaltungsbeschränkungen noch schwieriger wird, als sie es ohnehin schon ist. Bei zukünftigen Urteilen muss dies bedacht werden", so Schröder abschließend.

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 20. März 2013
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Telefon: 0228/60496-24, Telefax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. März 2013