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JUSTIZ/207: Tiernutzgesetz tritt in Kraft (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 15. Juli 2013

Tiernutzgesetz tritt in Kraft



Das im Dezember letzten Jahres vom Deutschen Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und FDP verabschiedete Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes tritt mit der Veröffentlichung jetzt in Kraft. Der Deutsche Tierschutzbund wiederholt seine Kritik: Die wenigen Verbesserungen werden begrüßt, aber im Kern ist das Tierschutzgesetz ein reines Nutzgesetz geblieben. Die Forderung nach einer durchgreifenden Novellierung bleibt ein Schwerpunkt für den Tierschutz-Bundestagswahlkampf.

"Die Bundesregierung und die Regierungsmehrheit im Bundestag haben sich entschieden, die Tiernutzer zu schützen. Viele drängende Tierschutzfragen wurden ignoriert", kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, anlässlich der Veröffentlichung des Gesetzes.

Unter anderem bleibt das Brandzeichen für Pferde erlaubt, die unbetäubte Kastration von Ferkeln wird - trotz einsatzbereiter Alternativen - erst ab 2019 verboten. Im Bereich der Tierversuche reicht es noch nicht einmal zu einer Zielbestimmung hin zu Alternativmethoden. Der gesamte Bereich der landwirtschaftlichen Tierhaltung wurde nicht angegangen, drängende Probleme wie die Frage von Wildtieren in Zirkussen wurden nicht gelöst. Der praktische Tierschutz vor Ort mit den Tierheimen bleibt immer noch seinem Schicksal überlassen. "Die wenigen Erfolge, wie das Verbot der Sodomie oder auch die Ermächtigungsgrundlage für die Länder in Hinblick auf Katzenkastrationsverordnungen, gilt es nun eilig anzugehen", ergänzt Schröder.

Der Deutsche Tierschutzbund fordert die Länder auf, nun umgehend entsprechende Katzenkastrationsverordnungen vorzulegen, um das Leid der Millionen Straßenkatzen endlich wirkungsvoll beenden zu können. "Es gibt keine Ausrede mehr, es kann gehandelt werden", so Schröder in Richtung der Bundesländer.

Die Mitgliederversammlung des Deutschen Tierschutzbundes hat in Resolutionen die Tierschutzforderungen zusammengefasst. Der Deutsche Tierschutzbund wird sich aktiv in den anstehenden Bundestagswahlkampf einmischen. Eine zentrale Forderung neben der Novellierung des Tierschutzgesetzes ist die Tierschutz-Verbandsklage für seriöse Tierschutzorganisationen und die Stärkung des praktischen Tierschutzes vor Ort.

"Mit unserer Kampagne unter dem Motto "Stimme für die Tiere" appellieren wir an die Wähler "Machen Sie den Bundestag tierfreundlicher", erläutert Schröder. "Aktuell fragen wir auf Basis unserer Wahlprüfsteine bei den Parteien die Umsetzung unserer tierschutzpolitischen Forderungen im Wahlprogramm ab. Die Antworten werden wir konsequent transparent machen."

Weitere Informationen zur Bundestagswahl finden Sie hier:
www.tierschutzbund.de/bundestagswahl

Hintergrundinformationen zur Kampagne "Für ein neues Tierschutzgesetz" gibt es hier:
www.tierschutzbund.de/aktion/kampagnen/recht/tierschutzgesetz.html

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 15. Juli 2013
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Telefon: 0228/60496-24, Telefax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Juli 2013