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JUSTIZ/230: Wegweisend - Verwaltungsgericht Köln verbietet Standard-Tierversuche zu Ausbildungszwecken (MfT)


Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Pressemitteilung vom 24. August 2018

Wegweisend: Verwaltungsgericht Köln verbietet Standard-Tierversuche zu Ausbildungszwecken


Studenten und Forscher der Universität Bonn dürfen nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 22.08.2018 keine Standard-Tierversuche an Mäusen mehr zu Ausbildungszwecken durchführen. Das Urteil könnte wegweisend auch für andere genehmigende Behörden sein.

Das Verwaltungsgericht hat eine Klage der Uni Bonn gegen die Untersagung der zu Ausbildungszwecken geplanten Tierversuche durch das Land Nordrhein-Westfalen abgewiesen (AZ: 21 K 11572/17). Tierversuche zu Aus-, Fort- und Weiterbildung sind nach §8a Tierschutzgesetz (TierSchG) anzeigepflichtig. In diesem Fall hatte die zuständige Behörde, das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Nordrhein-Westfalen, die Versuchsvorhaben verboten. Die Universität klagte daraufhin vor dem Verwaltungsgericht Köln.

Tierschutzkonforme Entscheidung

Bei den Tierversuchen im Rahmen eines Wahlpflichtkurses war vorgesehen, Mäuse nach Injektion u.a. von Psychopharmaka oder Alkohol speziellen Herausforderungen auszusetzen. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte begrüßt die tierschutzkonforme Entscheidung der Genehmigungsbehörde, die Tierversuche zu untersagen.

"Der Entschluss stellt eine korrekte Umsetzung geltenden deutschen und europäischen Rechts dar. Das Tierschutzgesetz besagt in Paragraf 7 Absatz 2 Satz 1, dass Tierversuche auf das unerlässliche Maß zu beschränken sind. Auch die europäische Tierversuchsrichtlinie gibt vor, dass der Einsatz von Tieren auch zu Bildungszwecken nur dann erwogen werden sollte, wenn es keine tierversuchsfreie Alternative gibt", erläutert Dr. Claudia Gerlach, Leiterin des Portals SATIS für die tierverbrauchsfreie Aus-, Fort- und Weiterbildung beim Bundesverband Menschen für Tierrechte. Tierversuche zur bloßen Wissensvermittlung ohne neuen Erkenntnisgewinn können stattdessen durch Videos oder andere moderne Lehrmethoden ersetzt werden.

Vorbild für andere Genehmigungsbehörden

Das Verwaltungsgericht begründete sein Urteil mit der "Entbehrlichkeit" von sämtlichen "Standardversuchen" beziehungsweise "gebräuchlichen Versuchen". Es sei davon auszugehen, dass es bereits Filmaufnahmen gebe und so die Versuche von Studierenden nicht erneut durchgeführt werden müssen. Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte damit die Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Human und fortschrittlich

Dieses Gerichtsurteil ist richtungsweisend für den Vollzug des Tierschutzgesetzes und bedingt eine humanere und fortschrittlichere Handlungsweise. "Wir freuen uns, dass die genehmigende Behörde hier ihrer Verpflichtung nachgekommen ist, die Unerlässlichkeit von Tierversuchen zu prüfen", lobt Dr. Claudia Gerlach. Die Entscheidungen sind ein Vorbild für andere Bundesländer, Tierversuche kritisch auf Entbehrlichkeit zu prüfen, was insbesondere bei Ausbildungszwecken gegeben ist, und diese dann konsequent zu verbieten.

Gegen das Urteil kann die Universität Bonn allerdings Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, über den das OVG Münster entscheidet.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 24. August 2018
Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Geschäftsstelle: Mühlenstr. 7a, 40699 Erkrath
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Internet: www.tierrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. August 2018

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