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MELDUNG/100: Wildtierverbot für Zirkusse in Gefahr (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 24. November 2011

Wildtierverbot für Zirkusse in Gefahr


Am Freitag wird im Bundesrat über eine Entschließung für ein Verbot bestimmter wildlebender Tierarten im Zirkus abgestimmt. Obwohl der zuständige Bundesratsausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz sich nahezu einstimmig für diesen Antrag ausgesprochen hat, scheint Sachsen-Anhalt nun eine mögliche Vertagung des Antrags in Erwägung zu ziehen. Der Deutsche Tierschutzbund erwartet aber von Bundesministerin Ilse Aigner unabhängig vom Bundesrat die Umsetzung eines entsprechenden Verbots, wie von ihr im Februar im Rahmen ihres Tierschutzpakets angekündigt.

"Dieser Versuch das Thema auf die lange Bank zu schieben, ist inakzeptabel. Damit soll offenbar im Interesse der Zirkusunternehmen Zeit gewonnen werden. Die Tiere leiden allerdings jetzt und unmittelbar, daher ist eiliges Handeln vonnöten. Wir erwarten ein erneutes, klares Votum des Bundesrates für ein Verbot bestimmter wildlebender Tierarten im Zirkus. Dies wäre ein unüberhörbares Signal an die Bundesregierung und das zuständige Bundesministerium, sich mit dieser unzweifelhaft brisanten Problematik endlich nachhaltig auseinanderzusetzen", so Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes zum Thema. "Unabhängig von einem Beschluss des Bundesrates steht die Bundesministerin Ilse Aigner aber auch im Wort. Sie hatte im Rahmen ihres Tierschutzpaketes öffentlich versprochen zu handeln. Das fordern wir jetzt ein", so Schröder. Entgegen den Darlegungen der Zirkuslobby würde der Großteil der deutschen Bevölkerung ein solches Verbot stark begrüßen, stellt der Deutsche Tierschutzbund zudem klar.

Mehrere Städte in Deutschland verweigern sich mittlerweile Zirkusunternehmen mit Wildtieren. Zudem hat sich der Bundesrat bereits 2003 mehrheitlich für ein Verbot von Affen, Elefanten und Großbären in Zirkusbetrieben ausgesprochen. Darüber hinaus gibt es schon 13 EU-Staaten mit Wildtierverboten für den Zirkus. Die oft vorgetragenen verfassungsrechtlichen Vorbehalte gegen ein Wildtierverbot sind nach Auffassung verschiedener Juristen unbegründet. Weder wäre dies ein Berufsverbot, noch müssten einzelne Unternehmen schließen, da der Betrieb eines Zirkus auch ohne Wildtiere ohne weiteres möglich ist. Einzelne betroffene Tierlehrer könnten sich - wie in der Vergangenheit bereits geschehen - durchaus umorientieren und auf Dressuren mit Haus- und Nutztieren zurückgreifen. Auch das oft angeführte Zirkusregister kann in seiner derzeitigen Form den Vollzug nicht verbessern. Die Regelung ist den Zirkusbetreibern schließlich auch deshalb rechtlich zumutbar, da ihnen eine Übergangsfrist zur Umsetzung eines solchen Verbotes eingeräumt wird.


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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 24. November 2011
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Tel: 0228/60496-24, Fax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. November 2011