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MELDUNG/326: Richtige Hilfe für Jungvögel (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 9. Mai 2017

Richtige Hilfe für Jungvögel


Aus dem Nest gefallene, noch federlose Jungvögel sind auf menschliche Hilfe angewiesen. Ihre Versorgung und Aufzucht sollten Tierfreunde jedoch Fachleuten in Wildtierauffangstationen überlassen. Darauf weist der Deutsche Tierschutzbund hin. Befiederte Jungvögel, die zwar hilflos wirken können, aber weiterhin mit den Elterntieren in Verbindung stehen, bedürfen dagegen keiner gut gemeinten "Rettung".

Menschliche Hilfe benötigen vor allem sehr junge Vögel, die kaum oder gar keine Federn haben und hilflos am Boden liegen. Meist handelt es sich hierbei um aus dem Nest gefallene Jungvögel. Wenn möglich, sollte man dann versuchen, die Tiere ins elterliche Nest zurückzusetzen. Dabei darf man die Jungvögel auch berühren: Die Altvögel stören sich nicht am menschlichen Geruch. Ist der Jungvogel verletzt oder ist es nicht möglich, ihn zurück ins Nest zu setzen, sollte man das Tier in Obhut nehmen. Für die vorübergehende Unterbringung des Vogels ist am besten ein Pappkarton geeignet, der - weil die Tiere häufig unterkühlt sind - am besten im Haus untergestellt wird. Wenn Unsicherheit über die richtige Ernährung besteht, sollte man besser keine Fütterungsversuche unternehmen. So sind zum Beispiel im Garten gefangene Insekten für reine Körnerfresser völlig ungeeignet. Wasser sollte dem Jungvogel allerdings immer angeboten und gegebenenfalls an den Schnabelrand geträufelt werden. Sobald möglich, sollten die Tiere dann in eine Auffangstation vermittelt werden. Das Tierschutzzentrum des Deutschen Tierschutzbundes in Weidefeld ist eine der vielen Stationen, die - neben anderen Wildtieren - auch Wildvögel aufnimmt, medizinisch versorgt und, wenn möglich, auf die Auswilderung vorbereitet.

Eingreifen bei Ästlingen und Nestflüchtern meist nicht notwendig

Die Jungen der meisten Singvögel, wie Amseln, Meisen, Finken oder Rabenvögel, verlassen ebenso wie Tauben und Greifvögel, ihr Nest bereits, bevor sie voll flugfähig sind. Als sogenannte Ästlinge warten sie im Geäst oder an anderen geschützten Orten auf die Rückkehr der Elterntiere, die sie weiterhin füttern. Diese Tiere benötigen grundsätzlich keine Hilfe, es sei denn, sie sind offensichtlich verletzt. Dasselbe gilt für Nestflüchter, wie junge Enten, Gänse oder Rallen, die bereits mit einem dichten Dunengefieder zur Welt kommen. Sie sind in der Lage ihr Nest ein bis zwei Tage nach dem Schlüpfen zu verlassen. Eine Ausnahme unter den Nesthockern bilden jedoch Alpen- und Mauersegler. Die Alttiere verbringen ihr gesamtes Leben in der Luft und suchen nur zum Brüten Unterschlupf in hoch gelegenen Mauerspalten. Da die Elterntiere nicht vom Boden starten können und daher dort auch nicht landen, bleiben aus dem Nest gefallene Jungtiere unversorgt. Sie sollten umgehend an Fachleute übermittelt werden.

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 9. Mai 2017
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
In der Raste 10, D-53129 Bonn
Telefon: +49-(0)228-6049624, Fax: +49-(0)228-6049641
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Mai 2017

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