Schattenblick → INFOPOOL → TIERE → TIERSCHUTZ


VERBAND/121: Ehrenamt stärken, nicht diffamieren (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 13. Februar 2019

Anhörung zum FDP-Antrag "Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus"

Ehrenamt stärken, nicht diffamieren


Der Antrag der FDP-Bundestagsfraktion "Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus" wurde heute [13.02.2019] im Finanzausschuss angehört. Die FDP-Bundestagsfraktion fordert mit ihrem Antrag die Bundesregierung auf, allen gemeinnützigen Körperschaften die Gemeinnützigkeit abzuerkennen, wenn sie zu einem Rechtsbruch aufrufen oder einen Rechtsbruch nachträglich rechtfertigen. Als Dachverband von über 740 Tierschutzvereinen kritisiert der Deutsche Tierschutzbund das Rechtsverständnis der FDP-Bundestagsfraktion und fordert Politik und Verwaltung auf, alle Aktivitäten auf die schnellstmögliche Beendigung des Tierleids auszurichten - und nicht auf die Verfolgung oder Diffamierung von Tierschützern.

"Statt dazu beizutragen, dass die Veterinärbehörden gestärkt werden und dass den dokumentierten Missständen in der landwirtschaftlichen Tierhaltung unverzüglich und konsequent entgegengewirkt wird, werden diejenigen kriminalisiert, die die Missstände aufdecken", so Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. "Wir fordern die FDP-Bundestagsfraktion auf: Kehren Sie zur Vernunft zurück und helfen Sie dabei, den Vollzug des Tierschutzrechts zu stärken, statt die Axt ans bürgerschaftliche Engagement in Deutschland zu legen und Millionen von ehrenamtlich Engagierten zu verunsichern."

Obgleich die FDP-Bundestagsfraktion ihren Antrag auf die Organisation PETA bezieht, verunsichert sie viele Ehrenamtliche in Tierschutzvereinen. Da der Antrag nicht nach dem Vereinszweck unterscheidet, werden auch Ehrenamtliche in anderen Vereinen, egal ob Sportverein oder Flüchtlingshilfe, unter Generalverdacht gestellt und unter das Damoklesschwert der Entziehung der Gemeinnützigkeit gezwungen. "Im Grunde handelt es sich aber lediglich um einen Schaufenster-Antrag. Am Ende entscheiden die Finanzbehörden über die Gemeinnützigkeit einer Organisation - nicht der Bundestag", so Schröder. Letzteres betonen auch die Grünen in ihrem Antrag zur Gemeinnützigkeit, der heute ebenfalls in der Anhörung besprochen wurde.

Der Deutsche Tierschutzbund und seine Mitgliedsvereine stehen für den Dialog zum Wohle des Tieres. Von kriminellen Handlungen, die nicht in Notwehr oder Nothilfe erfolgen, distanziert sich der Verband ausdrücklich. Findet Tierleid hinter verschlossenen Türen statt und werden den Behörden bekannte Verstöße nicht beseitigt beziehungsweise ist das weitere Einschalten der Behörden aussichtslos, so sind Tierschützer jedoch im Einzelfall gezwungen, im rechtfertigenden Notstand zu handeln, um den Missbrauch abzustellen, so die Sicht des Verbandes.

*

Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 13. Februar 2019
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
In der Raste 10, D-53129 Bonn
Telefon: +49-(0)228-6049624, Fax: +49-(0)228-6049641
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Februar 2019

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang