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TIERVERSUCH/458: Affenversuche - Verwaltungsgericht Bremen hält weitere Schritte für nötig (MfT)


Pressemitteilung Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. vom 28. Mai 2010

Umstrittene Affenversuche: Verwaltungsgericht Bremen hält weitere Schritte für erforderlich


Das Verwaltungsgericht Bremen hat heute mündlich zur Hauptsache im Fall der umstrittenen Affenversuche des Bremer Hirnforschers Prof. Dr. Andreas Kreiter verhandelt. Das Gericht stellte in seinem Urteil fest, dass die Gesundheitsbehörde weitere Sachverhaltsaufklärung betreiben soll. Laut Anwalt der Behörde will diese zunächst die schriftliche Begründung des Gerichts abwarten und dann entscheiden, wie sie weiter verfährt. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte ist enttäuscht, setzt jedoch darauf, dass die Gesundheitsbehörde zugunsten der Affen bei ihrer Linie bleiben wird.

"Die Vorstellung, dass die Affen derweil weiter unter der lang andauernden Sachverhaltsermittlung leiden müssen, ist sehr belastend. Seit über einem Jahrzehnt müssen die Bremer Affen für qualvolle Versuchsreihen des Prof. Kreiter herhalten und mit dem Leben bezahlen - für reine Grundlagenforschung ohne klinischen Bezug. Die Forschungsfreiheit unseres Grundgesetzes ist jedoch kein Freibrief und muss immer im Verhältnis zu anderen hochrangigen Werten wie eben dem Schutz der Tiere gesehen werden. Hier überwiegt eindeutig der Schutz der Bremer Affen, die tagtäglich in den Versuchen leiden", so Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte.

Laut Bundesverband dürfte die für den Verfahrensausgang entscheidende Frage sein, wie schwer die Leiden und Schäden sind, die den Affen zugefügt werden. Wer Tieren konkrete und andauernde oder sich wiederholende Leiden zufügt, darf das nach aktueller Rechtslage allenfalls tun, wenn er glaubhaft machen kann, dass sich daraus mit einiger Wahrscheinlichkeit ein konkret bestimmbarer Nutzen für die menschliche Gesundheit oder ein anderes vergleichbar wichtiges Rechtsgut ergeben wird und dass mit diesem Nutzen in absehbarer Zeit gerechnet werden kann. Ein lediglich abstrakter Erkenntnisgewinn, so wie ihn Prof. Kreiter bisher praktiziert, reicht dafür nicht aus - erst recht nicht, wenn die belastenden Versuche schon seit vielen Jahren stattgefunden haben, ohne dass sie zu einem konkreten Therapieerfolg geführt hätten.

Für den Bundesverband sind Affenversuche schon aus ethischen Gründen nicht zu rechtfertigen. Affen verfügen über Schmerz- und Leidensfähigkeit hinaus auch über besondere Intelligenz, Selbstbewusstsein und ein komplexes Sozialverhalten. Zudem empfinden sie Gefühle wie Freude und Trauer und nehmen bei ihren Artgenossen mentale Zustände, Absichten und Erwartungen wahr (Theory of Mind). Nach Ansicht des Verbandes unterliegen Affen daher einem besonderen Schutzbedürfnis.

"Die tierversuchsfreie Forschung muss endlich Mainstream werden. Politik und Wissenschaft tragen dafür die Verantwortung", so Simons "Allein im Bereich der Hirnforschung machen bereits moderne Techniken der bildgebenden Verfahren wie Computertomographie (CT), Positronen-Emmissions-Tomographie (PET) oder funktionelle Magnetresonanztomographie (fMRT) Untersuchungen direkt am Menschen möglich und demonstrieren die Überflüssigkeit von Affen- sowie anderen Tierversuchen."


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Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich auf rechtlicher, politischer und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung und Umsetzung elementarer Tierrechte ein. Als Dachverband sind ihm etwa 100 Vereine sowie persönliche Fördermitglieder angeschlossen. Seit seiner Gründung ist er als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt.


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Quelle:
Infodienst: Menschen für Tierrechte -
Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. vom 28. Mai 2010
52072 Aachen, Roermonder Straße 4a
Telefon der Pressestelle: 05237/231 97 90
E-Mail: elsner@tierrechte.de
Internet: www.tierrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Juni 2010