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TIERVERSUCH/667: Soeben veröffentlicht - Tierversuchszahlen 2014 (MfT)


Pressemitteilung Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. vom 18.11.2015

Soeben veröffentlicht: Tierversuchszahlen 2014


Im Zeitraum von 2013 bis 2014 sanken die Versuchstierzahlen leicht um 6,6 Prozent auf insgesamt 2.798.463 Tiere. Dies geht aus der heute erschienenen Bundesstatistik des Bundeslandwirtschaftsministeriums hervor. Die Zahlen basieren auf den Vorgaben der neuen Versuchstiermeldeverordnung. Aus diesem Grund sind die Zahlen mit denen der Vorjahre nur bedingt vergleichbar. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte kritisiert, dass es im Bereich der regulatorischen Tests für die Herstellung von Arzneimitteln noch immer keine anerkannten neuen tierversuchsfreien Methoden gibt.

Obwohl die Versuchstierzahlen ab diesem Jahr auf Basis anderer Vorgaben erhoben werden, hat sich die Reihenfolge der am meisten verbrauchten Tiere nicht verändert: Die Maus bleibt das am häufigsten verwendete Versuchstier (68 Prozent oder 1.901.985 Tiere), danach folgen Ratten (13 Prozent oder 362.530 Tiere), Fische (9,6 Prozent oder 272.925 Tiere) und Kaninchen (3,78 Prozent oder 105.784).

2.842 Affen (inklusive Halbaffen) mussten 2014 in Versuchen leiden. Dabei handelte es sich überwiegend um Javaneraffen (73,9 Prozent aller verwendeten Affen), die in regulatorischen Versuchen bei der Entwicklung von Arzneimitteln eingesetzt wurden. Ihnen folgen Marmosetten und Tamarinen (11,44 Prozent) und Rhesusaffen (4,5 Prozent). Die gefürchteten "Primatenstuhlversuche" im Bereich der Grundlagenforschung mit Javaneraffen machten ein Prozent (27 Affen) aus, die Grundlagenforschung an Marmosetten bzw. Tamarinen (6,7 Prozent oder 183 Tiere), gefolgt von Rhesusaffen mit 1,4 Prozent. Innerhalb der regulatorischen Giftigkeitsprüfungen werden die meisten Affen in der Langzeittoxizität (orale Verabreichung 29 bis 90 Tage) verwendet, gefolgt von Versuchen mit einmaliger Verabreichung von Arzneimitteln. Die medizinischen Gründe für die Tierversuche sind in der neuen Statistik nicht angegeben.

Der Bundesverband Menschen für Tierrechte kritisiert, dass es im Bereich der regulatorischen Tests für die Herstellung von Arzneimitteln noch immer keine anerkannten neuen tierversuchsfreien Methoden gibt. "Während sich im Bereich der Chemikalienregulierung in den letzten Jahren sehr viel getan hat, bewegt sich nichts bei der Entwicklung von Herstellung von Arzneimitteln und medizinischen Produkten und Geräten. Deswegen fordern wir von Politik, Wissenschaft und Industrie einen Masterplan für das Ende der Tierversuche ein. Mit unserem Maßnahmenkatalog zeigen wir gangbare Wege auf, wie dies erreicht werden kann", so Christina Ledermann, stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte.

Nach der neuen Versuchstiermeldeverordnung werden bestimmte Eingriffe an Tieren wie z.B. Schwanzspitzenbiopsien nicht mehr gezählt. Dies trägt auch zu dem Rückgang der Versuchstierzahlen bei. Hinzukommen neue Kategorien. Unter "Verwendung zu regulatorischen Zwecken und Routineproduktion" werden z. B. toxikologische Untersuchungen und Qualitätskontrollen zusammengefasst. Unter "Translationale und angewandte Forschung" ist die ausgerichtete Forschung auf praxisrelevante Ergebnisse zu verstehen, die sich von der Grundlagenforschung zu reiner Wissensvermehrung ohne Zweckgebundenheit abgrenzt.

Der Bundesverband wird in Kürze eine ausführlichere Analyse zu den Versuchstierzahlen an Affen veröffentlichen.

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Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich auf rechtlicher, politischer und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung und Umsetzung elementarer Tierrechte ein. Als Dachverband sind ihm etwa 100 Vereine sowie persönliche Fördermitglieder angeschlossen. Seit seiner Gründung ist er als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt.

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Quelle:
Infodienst: Menschen für Tierrechte -
Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. vom 18. November 2015
52072 Aachen, Roermonder Straße 4a
Telefon der Pressestelle: 05237/231 97 90
E-Mail: elsner@tierrechte.de
Internet: www.tierrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. November 2015

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