Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Pressemitteilung vom 23. April 2025
Zum Internationalen Tag zur Abschaffung der Tierversuche am 24.04.2025
Koalitionsvertrag:
Der Schutz von "Versuchstieren" darf nicht abgeschwächt werden
Die Koalition aus CDU/CSU und SPD will ein "eigenständiges Gesetz für wissenschaftliche Tierversuche" schaffen. Durch die Planung, die "Versuchstiere" aus dem Tierschutzgesetz herauszunehmen und dem Innovationsfreiheitsgesetz zu unterstellen, wäre mit erheblichen Verschlechterungen für die Tiere in den Laboren zu rechnen. Dies zeigt das abschreckende Beispiel Österreichs, das eine ähnliche Regelung hat. Menschen für Tierrechte lehnt dies entschieden ab. Für die Tiere in den Laboren muss der gleiche Schutz gelten wie für alle anderen Tiere. Es ist zudem rechtlich fraglich, ob ein derartiges Vorgehen Erfolg haben kann, denn in Deutschland gibt es eine Pflicht des Staates zum Schutz der Tiere, weshalb eine Verschlechterung rechtlich nicht zulässig sein dürfte.
Der Begriff "Tierversuche" kommt im gesamten Koalitionsvertrag nur einmal vor. In dem Abschnitt geht es jedoch nicht um Tierschutz, sondern um das sogenannte "Innovationsfreiheitsgesetz". Die Koalition aus CDU/CSU und SPD will darin der "Forschung mehr Freiheit" geben. Dazu will sie ein "eigenständiges Gesetz für wissenschaftliche Tierversuche" schaffen. Die aufwendig erarbeitete Reduktionsstrategie für Tierversuche oder die überfällige Reform des Tierversuchsrecht wird mit keinem Wort erwähnt. Es wäre im Gegenteil mit erheblichen Verschlechterungen für die Tiere in den Laboren zu rechnen. Denn wenn die "Versuchstiere" aus dem Tierschutzgesetz herausgenommen und dem Innovationsfreiheitsgesetz unterstellt werden würden, drohte ihnen eine systematische Benachteiligung.
"Die Ankündigung, ein eigenständiges Gesetz für wissenschaftliche Tierversuche zu schaffen, trägt klar die Handschrift der Tierversuchslobby. Diese fordert seit Jahren vereinfachte Genehmigungsverfahren bei Tierversuchen und die Herausnahme der "Versuchstiere" aus dem Tierschutzgesetz. Wohin das führt, sehen wir in Österreich. Das dortige Tierversuchsgesetz legitimiert Tötungen ohne vernünftigen Grund, schlechtere Haltungsbedingungen und schränkt die Einspruchsmöglichkeiten für die Tierschutz ein. Dieser tierschutzrechtliche Dammbruch, der das deutsche und das europäische Tierschutzrecht mit Füßen tritt, muss verhindert werden", fordert Christina Ledermann, Vorsitzende von Menschen für Tierrechte. In Deutschland hat das Tierschutzgesetz eine Verankerung mit dem Grundgesetz, welches die staatliche Ordnung formt. Im Gegensatz zu Österreich ist dort das Staatsziel Tierschutz bereits formuliert.
Österreich hat die "Versuchstiere" vollständig aus dem Tierschutzgesetz ausgegliedert. Ihre Haltung und Nutzung unterliegt damit dem weit schwächeren Tierversuchsgesetz. Dies hat zu deutlich schlechteren Haltungsbedingungen geführt. In den Laboren leben die Tiere in kleineren Käfigen als für Heimtiere vorgeschrieben. Zudem sind diese karger ausgestattet. Außerdem ermöglicht das Tierversuchsgesetz, Tiere ohne den gesetzlich vorgeschriebenen vernünftigen Grund, also auch aus wirtschaftlichen Gründen, zu töten, wenn sich für diese Tiere keine Verwendung mehr findet. Hinzu kommt, dass Tierschutzorganisationen im Nachbarland keine Möglichkeit mehr haben, Genehmigungen von Tierversuchen anzufechten oder Einspruch einzulegen. Verstöße gegen das Tierversuchsgesetz bleiben zudem oft unbestraft, da das Gesetz kaum Sanktionen für Misshandlungen oder schlechte Haltungsbedingungen vorsieht.
Menschen für Tierrechte wird sich den Plänen, den Schutz der "Versuchstiere" abzuschwächen, gemeinsam mit seinen Partnervereinen entschieden entgegenstellen. Für die Tiere in den Laboren muss der gleiche Schutz gelten wie für alle anderen Tiere.
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Quelle:
Pressemitteilung vom 23. April 2025
Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
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veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick am 25. April 2025
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