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ATOM/798: Von Abfalltransporten zum Endlager Konrad geht keine Gefahr aus (BfS)


Bundesamt für Strahlenschutz - Pressemitteilung, 11. Februar 2010

Sicherheitsanalyse: Von Abfalltransporten zum Endlager Konrad geht keine Gefahr aus

Neue Transportstudie Konrad veröffentlicht


Transporte von radioaktiven Abfällen in das Endlager Konrad bergen keine Gefahr für die Bevölkerung, das Transportpersonal und die Umwelt. Dies gilt einer Sicherheitsanalyse der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) zufolge sowohl für den normalen Transport als auch für den Fall nicht auszuschließender Transportunfälle. Die »Transportstudie Konrad 2009« bestätigt damit Berechnungen, die bereits 1991 von der GRS im Auftrag des Bundesumweltministeriums (BMU) und des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) durchgeführt worden waren.

Schacht Konrad in Salzgitter ist das erste nach Atomgesetz genehmigte Endlager in Deutschland. Dort sollen schwach- und mittelradioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung eingelagert werden.

»Es ist verständlich, dass viele Anwohner Bedenken gegen Transporte mit radioaktiven Abfällen durch ihre Region haben. Wir nehmen diese Ängste und Befürchtungen ernst«, sagte ein BfS-Sprecher. Die Studie wurde angefertigt, um diesen Bedenken Rechnung zu tragen. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass die Abfalltransporte keine Gesundheitsgefahr für die Menschen in der Region bedeuten.

In der Studie wurde mit aktuellen Daten zu Art und Menge der einzulagernden Abfälle sowie zur Transportplanung nach dem Planfeststellungsbeschluss 2002 untersucht, welche Strahlenbelastung in der Region Salzgitter durch die Abfalltransporte selbst und durch nicht auszuschließende Transportunfälle entstehen können. Den Berechnungen liegen sogenannte konservative Annahmen zugrunde. Das bedeutet, dass von ungünstigen Bedingungen wie einem dauerhaften Aufenthalt von Personen an der Transportstrecke bei normalen Transporten ausgegangen wird oder bei Transportunfällen keine Gegenmaßnahmen wie beispielsweise die Dekontamination betroffener Bereiche unterstellt werden.

Für den Transport der Abfälle zeigen die Berechnungen, dass die zusätzliche Strahlenbelastung für direkte Anwohner maximal 0,02 Millisievert pro Jahr beträgt. Das sind zwei Prozent des geltenden Grenzwertes von 1 Millisievert. Die zusätzliche Belastung durch die Höhenstrahlung bei einem Flug von Frankfurt nach New York und zurück ist mit bis zu 0,15 Millisievert deutlich größer als der errechnete Höchstwert durch die Transporte. Auch für das Transportpersonal bleibt

die Strahlendosis so gering, dass in der Regel keine zusätzlichen Überwachungs- oder Schutzmaßnahmen erforderlich sind.

Für Transportunfälle mit Güterzügen oder Lkw wurden verschieden schwere und unterschiedlich wahrscheinliche Unfälle untersucht. Demnach könnte statistisch betrachtet alle 260 Jahre ein Unfall passieren, bei dem Radioaktivität austritt. In neun von zehn Fällen bliebe die Strahlenbelastung in 150 Metern Entfernung auch ohne Gegenmaßnahmen unterhalb von 0,02 Millisievert, in 99 von 100 Fällen unterhalb von 0,3 Millisievert. Dabei wird von der Annahme ausgegangen, dass sich eine betroffene Person nicht nur kurzfristig, sondern 50 Jahre lang in diesem Bereich aufhält. Im ungünstigsten Fall, mit dem im statistischen Mittel etwa alle zehn Millionen Jahre zu rechnen ist, könnte die Strahlenbelastung im Abstand von 150 Metern vom Unfallort etwa 8 Millisievert erreichen. Der zur Orientierung herangezogene Störfallplanungswert von 50 Millisievert wird damit deutlich unterschritten. Insgesamt liegen die potenziellen Strahlenbelastungen der aktualisierten Transportrisikoanalyse deutlich unter den entsprechenden Ergebnissen der Studie von 1991.

Die Studie ist auf der Homepage der GRS unter www.grs.de abrufbar.


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Quelle:
BfS-Pressemitteilung 3/10, 11.02.2010
Herausgeber: Bundesamt für Strahlenschutz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Februar 2010