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ATOM/846: Transport hochradioaktiver Abfälle zum Zwischenlager Nord der Energiewerke Nord (BfS)


Bundesamt für Strahlenschutz - Pressemitteilung, 11. Juni 2010

Genehmigung für Transport hochradioaktiver Abfälle zum Zwischenlager Nord der Energiewerke Nord GmbH erteilt


Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat die am 10.06.2009 beantragten Transporte von fünf Behältern mit hochaktiven Glaskokillen von der WAK Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe Rückbau- und Entsorgungs-GmbH, Eggenstein-Leopoldshafen, zum Zwischenlager Nord in Lubmin (Mecklenburg-Vorpommern) genehmigt.

Die Beförderungsgenehmigung wurde erteilt, nachdem die Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen nach § 4 Atomgesetz festgestellt worden war. Bei diesen genehmigten Transporten werden Behälter vom Typ CASTOR HAW 20/28 eingesetzt. Bei der Transportgenehmigung handelt es sich um eine so genannte gebundene Entscheidung. Das heißt, dass die Genehmigungsbehörde den Antrag positiv bescheiden muss, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wann von der erteilten Genehmigung, die bis zum 13.12.2010 befristet ist, Gebrauch gemacht wird, liegt bei der Genehmigungsinhaberin, der Nuclear Cargo ’ Service GmbH. Konkrete Transporttermine müssen nach Auflagen des BfS mit den Innenministerien der vom Transport berührten Länder vorher abgestimmt werden.


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Quelle:
BfS-Pressemitteilung 9/10, 11.06.2010
Herausgeber: Bundesamt für Strahlenschutz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
38201 Salzgitter, Postfach 10 01 49
Telefon: 01888/333-1130, Fax: 01888/333-1150
E-Mail: info@bfs.de
Internet: http://www.bfs.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Juni 2010