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EUROPA/044: Abwasserreinigung - Europäische Kommission verklagt Italien und Spanien (KEG)


Europäische Kommission - Brüssel, den 5. Mai 2010

Umwelt - Abwasserreinigung: Europäische Kommission verklagt Italien und Spanien


Die Europäische Kommission verklagt Italien und Spanien vor dem Europäischen Gerichtshof aufgrund zweier langwieriger Fälle, in denen gegen EU-Rechtsvorschriften zur Behandlung von kommunalem Abwasser verstoßen wurde. Trotz zweier früherer Mahnungen erfüllen zahlreiche Großstädte nach wie vor nicht die EU-Normen zur Abwasserreinigung.

EU-Umweltkommissar Janez Potocnik erklärte: "Unbehandeltes kommunales Abwasser gefährdet die öffentliche Gesundheit und ist hauptverantwortlich für die Verschmutzung von Küsten- und Binnengewässern. Es ist nicht hinnehmbar, dass Italien und Spanien acht Jahre nach Ablauf der Frist noch gegen wichtige Rechtsvorschriften in diesem Bereich verstoßen. Der Kommission bleibt keine andere Wahl, als diese Fälle an den Gerichtshof der Europäischen Union zu verweisen."


Verfahren gegen Italien und Spanien

Die Kommission verweist Italien und Spanien infolge von Verstößen gegen die Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser1 aus dem Jahr 1991 an den Europäischen Gerichtshof. Die Richtlinie verpflichtete Italien und Spanien dazu, bis zum 31. Dezember 2000 in Gemeinden mit mehr als 15 000 Einwohnern geeignete Systeme zur Sammlung und Behandlung von Abwasser einzurichten.

2004 war ein erstes Mahnschreiben an beide Länder verschickt worden, nachdem sich herausgestellt hatte, dass etliche Städte der Richtlinie nicht nachkamen. Ein zweites und letztes Mahnschreiben war im Dezember 2008 an Spanien und im Februar 2009 an Italien ergangen. Eine anschließende Prüfung ergab, dass 178 Städte in Italien und 38 Städte in Spanien nach wie vor gegen die EU-Rechtsvorschriften verstoßen, darunter Reggio Calabria, Lamezia Terme, Caserta, Capri, Ischia, Messina, Palermo, San Remo, Albenga und Vicenza in Italien und A Coruña (Galicien), Santiago (Galicien), Gijón (Asturien) und Benicarlo (Valencia) in Spanien.

Die Kommission ist besorgt über diesen schwerwiegenden und anhaltenden Verstoß gegen die EU-Rechtsvorschriften und verweist deswegen Italien und Spanien an den Europäischen Gerichtshof.


Gefahr durch unbehandeltes kommunales Abwasser

Unbehandeltes Abwasser kann mit gefährlichen Bakterien und Viren verseucht sein und hierdurch die öffentliche Gesundheit gefährden. Außerdem enthält es Nährstoffe wie Stickstoff oder Phosphor, die das Süßwasser oder die Meeresumwelt schädigen können, indem sie übermäßiges Algenwachstum begünstigen und dadurch anderes Leben ersticken (Eutrophierung).

Eine Zusammenfassung der Abwasserrichtlinie finden Sie unter:
http://europa.eu/legislation_summaries/environment/water_protection_management/l28008_de.htm

Aktuelle Statistiken zu Vertragsverletzungsverfahren:
http://ec.europa.eu/environment/legal/implementation_en.htm

1: Richtlinie 91/271/EWG


© Europäische Gemeinschaften, 1995-2009


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Quelle:
Pressemitteilung IP/10/528, 05.05.2010
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Mai 2010