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EUROPA/059: Neue Abfallende-Kriterien zur Förderung der Recyclingmärkte (KEG)


Europäische Kommission - Brüssel, den 31. März 2011

Wann ist Abfall kein Abfall mehr? Wenn er die neuen Abfallende-Kriterien zur Förderung der Recyclingmärkte erfüllt


Abfälle aus der europäischen Industrie und von Verbrauchern werden zunehmend zu sekundären Rohstoffen und neuen Produkten verarbeitet, statt auf Deponien vergraben zu werden. Allerdings gab es bisher keine klaren Kriterien dafür, wann ein aus Abfällen zurückgewonnenes Material kein Abfall mehr ist und so behandelt werden kann wie andere Produkte oder Rohstoffe. Die erste Verordnung über das Abfallende, die heute angenommen wurde, legt solche Kriterien für Eisen-, Stahl- und Aluminiumschrott fest. Dadurch sollen die europäischen Recyclingmärkte angeregt werden. fest. Dadurch sollen die europäischen Recyclingmärkte angeregt werden.

EU-Umweltkommissar Janez Potocnik erklärte: "Wir müssen anfangen, Abfall als wertvolle Ressource zu betrachten, und die heutige Verabschiedung dieser Abfallende-Kriterien für die Materialströme wird unsere Recyclingindustrie und -dienste erheblich stärken. Die Verabschiedung der Kriterien stellt einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zu Europas Ziel zu einer ressourcenschonenden Wirtschaft und Recycling-Gesellschaft dar."

Ein wichtiges Ziel der Vorschriften zum Abfallende ist die Förderung der Recyclingmärkte in der EU. Dies schafft Rechtssicherheit und gleiche Wettbewerbsbedingung für die Recyclingindustrie, nimmt die unnötige Verwaltungslast vom Recyclingsektor, indem sichere und saubere Sekundärrohstoffe vom Geltungsbereich des Abfallrechts losgelöst werden, und trägt zur Rohstoffversorgung der europäischen Industrie bei.

In der Vergangenheit führte das Fehlen klarer und vereinheitlichter Kriterien dazu, dass einige Mitgliedstaaten unterschiedliche und nicht immer miteinander vereinbare Rahmenregelungen für Recyclingmaterialien entwickelten.

Dank der neuen Verordnung muss sauberer und sicherer Metallschrott nicht länger als Abfall eingestuft werden, vorausgesetzt die Hersteller wenden ein Qualitätsmanagementsystem an und weisen mit einer Konformitätserklärung für jede Schrottsendung nach, dass die Kriterien eingehalten wurden.

Jede Art von Bearbeitung, wie Zerkleinern, Schreddern, Reinigen und Dekontaminieren, die zur Vorbereitung des Schrotts auf seine letztendliche Verwendung in Stahl- oder Aluminiumwerken bzw. in Gießereien nötig ist, muss beendet sein, bevor der Schrott seinen Abfall-Status verliert. So müssen z. B. Altautos zerlegt, Flüssigkeiten und gefährliche Verbindungen entfernt und der Metallanteil bearbeitet werden, um sauberen Metallschrott zu erhalten, der die Abfallende-Kriterien erfüllt.

Die Abfallende-Kriterien wurden durch die neue Abfallrahmenrichtlinie eingeführt, mit der ein viel höherer Recyclinganteil erreicht und die Gewinnung zusätzlicher natürlicher Ressourcen minimiert werden sollen. Langfristig ist das Ziel, Europa zu einer Recycling-Gesellschaft zu machen, einer Gesellschaft, die Abfall vermeidet und unvermeidbaren Abfall nach Möglichkeit als Ressource nutzt.

Die Abfallrahmenrichtlinie baut auf bewährten Grundsätzen der umweltverträglichen Abfallbewirtschaftung auf, in denen eine fünfstufige Abfallhierarchie festgelegt ist und die die Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling und andere Formen der Verwertung propagieren. Die Entsorgung auf der Deponie, die in den meisten Mitgliedstaaten noch immer die häufigste Form der kommunalen Abfallentsorgung ist, sollte nur der letzte Ausweg sein. Die EU-Abfallpolitik soll der Abfallbewirtschaftung einen größeren Stellenwert in der Abfallhierarchie verschaffen und führt den Begriff des Lebenszyklus ein, so dass bei jeder Tätigkeit an den allgemeinen Nutzen im Vergleich mit anderen Optionen gedacht wird.


Nächste Schritte

Die Verordnung tritt nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und gilt nach einer sechsmonatigen Übergangsphase unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Die Kommission bereitet derzeit Kriterien für andere Materialströme wie Kupfer, Papier, Glas und Kompost vor, die von besonderer Bedeutung für die EU-Recyclingmärkte sind.

Weitere Informationen zur EU-Abfallpolitik finden Sie hier:
http://ec.europa.eu/environment/waste/index.htm



© Europäische Gemeinschaften, 1995-2011


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Quelle:
Pressemitteilung IP/11/388, 31.03.2011
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Juni 2011