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MELDUNG/045: Erfolg für die Umwelt - Verbrennen und Recyceln von Abfällen nicht mehr gleichgestellt (DUH)


Deutsche Umwelthilfe e.V. - Pressemitteilung, 19. Mai 2016

Erfolg für die Umwelt: Verbrennen und Recyceln von Abfällen wird nicht mehr gleichgestellt

Erfolgreiche EU-Beschwerde der Deutschen Umwelthilfe - Bundesregierung streicht Ausnahmeregelung, die das Verbrennen und Recyceln von Abfällen seit 2012 gleichstellte - Deutsche Umwelthilfe kritisiert Umweltministerin Hendricks dafür, dass Wertstoffe jahrelang unnötig verbrannt wurden


Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat im Jahr 2012 eine EU-Beschwerde wegen Nichtumsetzung der europäischen Abfallhierarchie eingereicht, die nun Erfolg zeigt. Das Verbrennen und Recyceln von Abfällen soll durch eine geplante Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes neu geregelt werden. 2012 wurde durch den damaligen Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) die so genannte "Heizwertklausel" in das Kreislaufwirtschaftsgesetz eingefügt. Der Passus stellte die energetische und stoffliche Verwertung von Abfällen gleich, sofern der Heizwert des Abfalls mindestens 11.000 Kilojoule je Kilogramm betrug. Durch diese Regelung wurden jahrelang hunderttausende Tonnen von Wertstoffen verbrannt, anstatt recycelt zu werden.

Die DUH hatte bereits im Mai 2011 während der Notifizierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes gemeinsam mit den Umweltverbänden BUND, NABU und DNR die EU-Kommission auf die Nichtumsetzung der EU-Abfallhierarchie hingewiesen und im April 2012 eine offizielle Beschwerde gegen Deutschland in Brüssel eingereicht. Die EU-Kommission teilte die Einschätzung der DUH und leitete im Jahr 2014 ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein.

"Die europäische Abfallhierarchie schreibt das Recycling von Abfällen noch vor der Verbrennung vor, weil dadurch wertvolle Rohstoffe erhalten bleiben anstatt sie zu zerstören. Die Gleichstellung der stofflichen und thermischen Verwertung war ein Geschenk des damaligen Umweltministers Norbert Röttgen an die Abfallverbrennungslobby. Die sogenannte Heizwertklausel war ein Fehler mit negativen Folgen für die Recyclingindustrie, weil sie zur massenhaften Verbrennung recyclingfähiger Abfälle führte", kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Nach seiner Einschätzung habe Umweltministerin Hendricks die kontraproduktive Regelung viel zu spät und erst nach der Einleitung eines förmlichen Vertragsverletzungsfahrens durch die EU-Kommission beendet. Sie sei daher für die unnötige Verbrennung von Wertstoffen seit dem Jahr 2014 mit verantwortlich.

"Von der geplanten Streichung der Heizwertklausel sind überwiegend die Stoffströme chemischer Abfälle, Sperrmüll und Altreifen betroffen. Es ist damit zu rechnen, dass nun pro Jahr 100.000 Tonnen Chemieabfälle sowie 80.000 Tonnen Sperrmüll und Altreifen zusätzlich den Weg ins Recycling finden", erklärt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.

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Quelle:
Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)
Pressemitteilung, 19.05.2016
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030/25 89 86-0, Fax.: 030/25 89 86-19
Internet: www.duh.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Mai 2016

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