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EUROPA/039: EU-Kommission erteilt Genehmigung - Sachsen darf Wolfsschäden entschädigen (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände

EU-Koordination - 25.02.2010

Sachsen darf Wolfsschäden entschädigen


Die EU-Kommission hat im Februar dem Bundesland Sachsen die Genehmigung erteilt, Landwirten Entschädigungen für durch Wölfe verursachte Schäden in Höhe von bis zu 80 Prozent zu zahlen. Die Gewährung von Ausgleichszahlungen für durch Raubtiere verursachte Schäden ist in den derzeitigen Beihilfevorschriften bisher nicht vorgesehen. Die Regelung läuft nun bis Ende 2013. Insgesamt stehen Mittel in Höhe von 200.000 Euro zur Verfügung.

Seit der natürlichen Wiederansiedlung des Wolfes in Sachsen sind Schäden an Nutztieren zu aufgetreten. Mit der Beihilfeentscheidung können diese Schäden sowie die damit zusammenhängenden Kosten wie auch Sachschäden an Schutzzäunen oder Bienenhäusern zu 80 Prozent ausgeglichen werden. Landwirte im wichtigsten Wolfsgebiet, der Lausitz, müssen zuvor zum Schutz der Nutztiere entsprechende Präventionsmaßnahmen wie Schutzzäune oder Herdenschutzhunde getroffen haben, um einen Ausgleich erhalten zu können. Eingetretene Schäden müssen innerhalb von 24 Stunden bei der unteren Naturschutzbehörde gemeldet, die Beihilfeanträge innerhalb von sechs Monaten gestellt werden. Die Beihilferegelung ist zurzeit auf Schäden durch Wölfe begrenzt, kann aber künftig bei durch Bären und Luchse verursachten Schäden aufkommen. [bv]

Pressemeldung EU-Kommission
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/10/187&type=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=en


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Quelle:
Newsletter zur EU-Umweltpolitik
Nr. 08/10, 25.02.2010
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination, 25.02.2010
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Februar 2010