Schattenblick → INFOPOOL → UMWELT → ARTENSCHUTZ


RECHT/040: EU-Kommission klagt gegen Malta wegen Finkenfangs (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzverbände e.V.
EU-Koordination

EU-News - Donnerstag, 01. Oktober 2015 / Naturschutz & Biodiversität

EU-Kommission klagt gegen Malta wegen Finkenfangs


Weil das Land seit 2014 den Finkenfang in seinem Hoheitsgebiet erlaubt, hat die Europäische Kommission nun Malta vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) verklagt.

Bei der Klage geht es um den Beschluss Maltas, ab 2014 den Lebendfang von sieben Wildfinkenarten (Buchfink, Bluthänfling, Stieglitz, Grünfink, Kernbeißer, Girlitz und Erlenzeisig) zuzulassen. In der EU sind der Fang und die Haltung von Vogelarten wie Finken allgemein untersagt. Die Mitgliedstaaten können jedoch von der strikten Schutzvorschrift abweichen, wenn es keine andere zufriedenstellende Lösung gibt und wenn sie - in kleinem Maßstab und unter strenger Aufsicht - von der Ausnahmeregelung Gebrauch machen. Da im vorliegenden Fall diese Bedingungen nicht gegeben seien, forderte die Kommission Malta im Oktober 2014 auf, den Lebendfang von Finken zu unterlassen. Trotzdem eröffnete Malta 2014 wie geplant die Saison für den Finkenfang.

Bereits im Mai dieses Jahres hatte die Kommission Malta ermahnt, diese Praxis einzustellen. Malta widersprach jedoch der Analyse der Kommission. Deshalb hat die Kommission beschlossen, Malta vor dem Gerichtshof der EU zu verklagen.

Der Beitrittsvertrag sah für Malta eine Übergangsregelung zur allmählichen Einstellung des Finkenfangs vor. Die Übergangsregelung lief 2008 aus. In Europa gehen die Bestände zahlreicher Wildvogelarten zurück. Die Richtlinie 2009/147/EG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten dient dem Schutz aller wilden Vögel, die in der Union natürlich vorkommen. Sie schützt die Lebensräume von gefährdeten und von Zugvogelarten. Die Richtlinie enthält ein Verbot für Tätigkeiten, die Vögel direkt bedrohen, wie absichtliches Töten und Fangen, Zerstörung von Nestern und Entfernen von Eiern sowie damit zusammenhängende Tätigkeiten wie der Handel mit lebenden oder toten Vögeln. [Quelle: UWD]


UWD
http://www.eu-umweltbuero.at/cgi-bin/neu/cont.pl?contentart=eunews&id=5285

EU-Kommission Pressemitteilung
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5658_de.htm?locale=en

*

Quelle:
EU-News, 01.10.2015
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Oktober 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang