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KOHLEALARM/208: Klimakampf und Kohlefront - gehupft wie gesprungen ... (urgewald)


urgewald - Pressemitteilung vom 18. November 2015

Kohle-Exportbürgschaften:
OECD-Beschluss mutlos, Deutschlands Rolle enttäuschend


Berlin, 18.11.2015 - Gestern Abend haben sich in Paris die OECD-Mitglieder auf Einschränkungen beim Export von Kohlekraftwerken geeinigt. Danach sollen staatliche Exportbürgschaften, in Deutschland die so genannten Hermes-Bürgschaften, in Zukunft nur noch für "besonders effiziente" Kohlekraftwerke möglich sein. Der Einigung ging eine fast zweijährige Diskussion voraus. Umweltorganisationen wie urgewald halten den Beschluss aus Klimaschutzsicht für völlig unzureichend.

"Gemessen an den Widerständen der Kohleindustrie, die sich mit Händen und Füßen gegen jedwede Einschränkungen gewehrt hat, ist die Einigung ein Schritt in die richtige Richtung. Dennoch greift der Beschluss zu kurz, weil er Exportförderung für die aktuell effizientesten Kraftwerke weiter erlaubt", erläutert Regine Richter, Energieexpertin bei urgewald. "Dabei stoßen auch diese Kraftwerke jahrzehntelang große Mengen Kohlendioxid aus und beschleunigen so den Klimawandel. Weil zudem schon jetzt immer mehr Kraftwerke dieses Typs geplant werden, ist es reine Symbolik, weniger effiziente Kraftwerke von der Förderung auszuschließen. Es herrscht Einigkeit unter den Experten, dass der Bau neuer Kohlekraftwerke und das Ziel, die globale Erwärmung unter 2°C zu halten, nicht vereinbar sind. Deshalb sind die neuen Regeln halbherzig."

Die Bundesregierung hat in der Diskussion enttäuscht. Das Wirtschaftsministerium verteidigte die Interessen der Kohleindustrie, statt sich auf die Seite der Länder zu stellen, die das Ende der Exportförderung für Kohlekraftwerke forderten, wie die USA und Großbritannien. Ganz zu schweigen davon, endlich ein nationales Ende der Exportförderung für Kohle zu beschließen. Ein Vorbild wäre Frankreich, das dies im September getan hat, obwohl das Land bisher in Europa nach Deutschland die meisten Kohlekraftwerke exportiert hat. "Entgegen dem gerne gezeichneten Bild Deutschlands als Klimavorreiter hat das Wirtschaftsministerium vor allem an seine Exporteure gedacht. Das hat mit klimapolitischer Glaubwürdigkeit nichts zu tun", so Richter. Schlimmere Positionen haben nur die ganz harten Gegner der Einigung wie zunächst Japan und zuletzt noch Südkorea sowie Australien eingenommen. Um überhaupt ein Übereinkommen zu erzielen, hatten die USA mit Japan im Oktober einen Kompromiss ausgehandelt, dem sich nun im Wesentlichen alle Länder anschlossen.


Hintergrund:

Die vorliegende Einigung unterscheidet zwischen verschiedenen Effizienztypen von Kraftwerken: "ultrasuperkritisch" (höchste Effizienz, geringste relative Emissionen), "superkritisch" (mittlere Effizienz und relative Emissionen) und "subkritisch" (geringste Effizienz, höchste relative Emissionen). Weitere Unterscheidungen betreffen die Größe von geplanten Kraftwerken und die Länder, in die exportiert wird. Der Export "ultrasuperkritischer" Kohlekraftwerke kann laut Beschluss für alle Kraftwerksgrößen in alle Länder wie gehabt gefördert werden. Große (>500 MW) "superkritische" Kraftwerke dürfen zukünftig nicht mehr gefördert werden, kleinere Kraftwerke für Länder geringen Einkommens hingegen schon. Kleine (<300 MW) "subkritische" Kohlekraftwerke für Länder geringen Einkommens dürfen ebenfalls weiter gefördert werden. Das Abkommen soll 2017 in Kraft treten.

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Quelle:
Pressemitteilung, 18.11.2015
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. November 2015

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