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KOHLEALARM/721: Klimakampf und Kohlefront - Kompromiß umzureichend bis falsch ... (Antje Grothus)


Antje Grothus - Pressemitteilung vom 24. Mai 2020

Kohlegesetz ist eine Mogelpackung -

Gesetzesentwurf liest sich in Teilen wie Wunschzettel des Kohlekonzerns RWE


Buir-Berlin, 24.05.2020. Anlässlich ihrer Einladung zur Anhörung als Sachverständige in den Wirtschaftsausschuss der Bundesregierung am 25.05.2020 zieht das ehemalige Mitglied der Kohlekommission, Antje Grothus, eine ernüchternde Bilanz zum vorliegenden Entwurf des Kohle-Gesetzes:

"Das Kohlegesetz ist eine Mogelpackung und bildet nicht den gesellschaftlichen Minimalkompromiss zum Kohleausstieg ab, für den wir mit den Empfehlungen in der Kohlekommission die Grundlagen gelegt haben. Der Entwurf ist streckenweise das Gegenteil von dem, was die Kommission empfohlen hat, und geht insbesondere zu Lasten des Klimaschutzes und der Menschen in den bedrohten Dörfern. In Teilen liest sich der Gesetzentwurf wie der Wunschzettel des Kohlekonzerns RWE.

Die Bestandssicherung des Tagebaus Garzweiler ist unnötig und skandalös. Sie würde neues klima- und sozialpolitisches Unrecht schaffen. Wenn RWE den Tagebau Garzweiler II unter Inanspruchnahme der Dörfer fortführt, wird dadurch mehr Kohle gefördert als unter Klimaschutzaspekten zulässig ist. Das ist klimapolitisch fatal und nicht kompatibel mit dem im Gesetzentwurf verankerten Abschaltplan von Kohle-Kraftwerken. Im Tagebau Garzweiler II liegt weit mehr Kohle, als noch verfeuert werden darf. Wenn die Bundesregierung den RWE-Wunsch zur geplanten Weiterführung des Tagebaus Garzweiler II erfüllt, drohen zusätzliche Mehremissionen von bis zu 360 Millionen Tonnen CO2.[1] Das entspricht ungefähr der viereinhalb-fachen Menge der energiebedingten CO2-Jahresemissionen aus den RWE-Großkraftwerken in NRW.

Die Garzweiler-Klausel torpediert auch den Erhalt der fünf noch bedrohten Dörfer. Statt alle Möglichkeiten der Kommissionsempfehlungen auszuschöpfen, will die Bundesregierung, dass weitere Dörfer für den Kohleabbau zerstört werden - in Zeiten, in denen der Kohleausstieg einen politischen Konsens darstellt. Das ist absolut unverständlich, unnötig und ungerecht und das Gegenteil von sozial verträglich. Das untermauern mittlerweile bereits drei vorliegende Gutachten des Deutschen Institutes für Wirtschaftsforschung.[2]

Die Interessen der betroffenen Anwohner*innen in der Region müssen gewahrt werden, kein weiteres Dorf darf mehr der Kohleförderung oder -verstromung zum Opfer fallen. Auch der dauerhafte Bestand des Hambacher Waldes, der mit keiner Silbe im Entwurf erwähnt wird, muss verbindlich festgeschrieben werden. Wenn die Bundesregierung das nicht umsetzt, wird es keine Befriedung im Kohlekonflikt geben und die Proteste werden wieder eskalieren.

Problematisch sind auch die geplanten öffentlich-rechtlichen Verträge, unter anderem weil sie den schwachen Ausstiegspfad zementieren. Damit nimmt die Bundesregierung sich und kommenden Regierungen den notwendigen Handlungsspielraum um angemessen auf vereinbarte Revisionsdaten reagieren zu können. Die sich dynamisch entwickelnde Klimakrise erfordert Optionen für Flexibilität statt einer starren, und auf Jahrzehnte manifestierten, Tagebauplanung. Die Bundes- und Landesregierung muss sich alle Möglichkeiten offen halten um in regelmäßigen Zeiträumen den Ausstiegspfad nachschärfen zu können. Braunkohleabbaufelder müssen kleinstmöglich dimensioniert werden und Genehmigungen für Vergrößerungen sorgfältig geprüft und abgewogen werden. Anders sind auch die Pariser Klimaziele kaum noch zu erreichen.

Indem die Bundesregierung die Empfehlungen der Kohlekommission so eindeutig in Geist und Buchstaben ignoriert, delegitimiert sie demokratische Beteiligungsprozesse in Kommissionen, die versuchen gesellschaftliche Großkonflikte durch Kompromisslösungen unter den beteiligten Akteuren zu lösen oder zu entschärfen. Damit schwächt sie das Vertrauen in die Demokratie. So entsteht Politikverdrossenheit.


Meine schriftliche Stellungnahme finden Sie unter:
www.bundestag.de/resource/blob/697416/717d16f65a1aeeb2e0ceac57a918d0c6/sv-grothus-data.pdf

Anmerkungen:

[1] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (2020): "Welche Annahmen liegen der Landesregierung bezüglich der Behauptung der Bundesregierung einer energiewirtschaftlichen Notwendigkeit von Garzweiler II vor?" Kleine Anfrage - Landtag NRW. Drucksache 17/8880. S. 2. Verfügbar unter:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-8880.pdf

[2] Die drei DIW-Gutachten finden Sie unter:
https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.612926.de/diwkompakt_2019-132.pdf
https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/kohle/kohle_ausstieg_diw-studie.pdf
https://www.greenpeace.de/sites/www.greenpeace.de/files/publications/s02901_gp_tagebau_garzweiler_studie_05_2020.pdf

Mehr Infos:
https://hambachfrau.de/ag/

*

Quelle:
Antje Grothus, 24.05.2020
Ehemaliges Mitglied der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und
Beschäftigung"
Interessenvertreterin der Region und betroffener Menschen im Rheinischen
Braunkohlenrevier


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Mai 2020

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