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EUROPA/242: Belgien, Griechenland und Rumänien müssen Luftqualitätsvorschriften einhalten (KEG)


Europäische Kommission - Brüssel, den 24. Juni 2010

Umwelt: Kommission fordert von Belgien, Griechenland und Rumänien Einhaltung der Luftqualitätsvorschriften


Die Europäische Kommission hat beschlossen, Belgien, Griechenland und Rumänien aufzufordern, die EU-Luftqualitätsvorschriften für Feinstaub vollständig umzusetzen. Die drei Mitgliedstaaten haben es bisher versäumt, Maßnahmen zur Eindämmung ihrer zu hohen Feinstaubemissionen (der sog. PM10) zu treffen. Die Mitgliedstaaten haben jetzt zwei Monate, um dieser Aufforderung, die im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme ergeht, nachzukommen. Andernfalls kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof befassen.

Hierzu erklärte EU-Umweltkommissar Janez Potocnik: "Feinstaub in der Luft ist eine große Gefahr für die Gesundheit. Zum Schutz der EU- Bürger sind deshalb strenge Normen unverzichtbar. Es ist wichtig, dass diese Normen in den Gebieten, für die keine Fristverlängerungen gelten, genau eingehalten werden."

Laut der Richtlinie 2008/50/EG mussten die Mitgliedstaaten bis 2005 dafür sorgen, dass bestimmte Obergrenzen für PM10 eingehalten werden. Diese Obergrenzen entsprechen einer jährlichen Konzentration von durchschnittlich höchstens 40 und einer täglichen Konzentration von höchstens 50 , die nicht mehr als 35 Mal pro Kalenderjahr überschritten werden darf.

Bis Juni 2011 können die Mitgliedstaaten - unter bestimmten Bedingungen - Ausnahmen von diesen PM10-Obergrenzen zulassen. So müssen die Mitgliedstaaten nachweisen, dass sie Maßnahmen getroffen haben, um innerhalb der verlängerten Frist für die Einhaltung der Vorschriften zu sorgen, und dass sie für jedes Gebiet einen Luftqualitätsplan mit Maßnahmen zur Verringerung der Luftverschmutzung durchführen.

Aus den Informationen, die der Kommission vorliegen, geht jedoch hervor, dass die Obergrenzen für die Belastung mit PM10 seit 2005 in mehreren Gebieten Belgiens und Griechenlands nicht eingehalten wurden. Zwar haben beide Mitgliedstaaten eine Fristverlängerung beantragt, jedoch waren hierfür nach Auffassung der Kommission die Bedingungen nicht erfüllt.

Rumänien hat nach Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens einen Antrag auf Ausnahme gestellt, der zurzeit von der Kommission geprüft wird. Da aber mehrere Gebiete, in denen eine PM10-Grenzwertüberschreitung festgestellt wurde, in dem Antrag nicht aufgeführt sind, hat die Kommission beschlossen, Rumänien eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln.


Hintergrund: die gesundheitlichen Folgen

Feinstaub-Partikel (PM10) finden sich insbesondere in Schadstoffemissionen von Industrie, Verkehr und Hausbrand. Sie können Asthma, Herz-Kreislauf-Probleme, Lungenkrebs und vorzeitige Todesfälle verursachen.


Weitere Informationen

Liste der Gebiete, in denen die Grenzwerte überschritten werden, nach Mitgliedstaat:
http://ec.europa.eu/environment/air/quality/legislation/exceedances.htm

Website zur Fristverlängerung:
http://ec.europa.eu/environment/air/quality/legislation/time_extensions.htm

Aktuelle Statistiken zu Vertragsverletzungsverfahren allgemein:
http://ec.europa.eu/community_law/infringements/infringements_en.htm

© Europäische Gemeinschaften, 1995-2009


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Quelle:
Pressemitteilung IP/10/833, 24.06.2010
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Juni 2010