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FEUER/025: Hinweise zu Osterfeuern (Stadt Braunschweig)


Stadt Braunschweig - Pressemitteilung von Montag, 22. März 2010

Hinweise zu Osterfeuern


Zu Ostern ist es in Braunschweig Tradition, ein "Brauchtumsfeuer" abzubrennen. Dabei sind einige wichtige Grundregeln zu beachten. So darf nicht in jedem Garten ein Osterfeuer angezündet werden; der öffentliche Charakter ist ein wesentlicher Bestandteil des Brauchtums. Diese Voraussetzung ist etwa bei einem Kleingarten- oder einem Sportverein gegeben, zu dem auch Vereinsfremde Zugang haben. Um einen Überblick über Zeitpunkt, Lage und Ausmaß des beabsichtigten Feuers zu erhalten sind die Osterfeuer unter Nennung eines Verantwortlichen bei der Abteilung Umweltschutz (Petritorwall 6, 38118 Braunschweig; Telefon 470-6383; Fax 470-6399, e-Mail umweltschutz@braunschweig.de) zu melden. Dies ist bis Gründonnerstag möglich.

Ganz wichtig: Osterfeuer dürfen nicht für die Abfallbeseitigung missbraucht werden. Verbrannt werden darf nur im Rahmen des jährlichen Pflanzenschnitts anfallender Baum- und Strauchschnitt oder Reisig. Das Feuer darf auf keinen Fall zur Beseitigung von sonstigen Abfällen, wie zum Beispiel Haus- und Sperrmüll, Reifen, Plastikabfällen und ähnlichen Materialien, genutzt werden.

Mit dem Aufschichten des Brennmaterials sollte erst kurz vor Ostern begonnen werden, da das Lagern des Brennmaterials über einen längeren Zeitraum erfahrungsgemäß auch zum Ablagern von Abfällen führt. Die Abteilung Umweltschutz führt aus diesem Grunde Kontrollen der vorgesehenen Baum- und Strauchschnitte durch. Sollten dabei Abfälle gefunden werden, so müssen diese sofort entfernt werden. Die Menge des Brennmaterials darf 150 Kubikmeter nicht überschreiten.

Große Reisighaufen sind ein idealer Lebensraum für Kleintiere. Käfer, Wildbienen, Kröten, Kleinvögel, Igel und Wiesel sind nur einige Arten, die hier ein vermeintlich sicheres Versteck finden. Damit die Tiere Gelegenheit zur Flucht haben, sollte das Brennmaterial am Tag vor dem Abbrennen noch einmal umgeschichtet werden. Dabei können zugleich ungeeignete Stoffe aussortiert werden.

Zwischen der Feuerstelle und dem nächsten Wohngebäude muss ein Mindestabstand von 50 Metern (bei Gebäuden aus nicht brennbaren Materialien), oder in allen anderen Fällen von 100 Metern eingehalten werden. Beim Anzünden dürfen keinesfalls flüssige Brennstoffe, wie Benzin oder Öl verwendet werden, da diese Stoffe bei unsachgemäßer Handhabung nicht nur gefährlich sind, sondern auch zu einer Verschmutzung von Boden und Grundwasser führen können.

Auch ist unbedingt die Windrichtung zu beachten: Das Feuer darf nur so abgebrannt werden, dass nicht durch Rauch oder Funkenflug Menschen oder benachbarte Grundstücke gefährdet werden. Dass das Feuer stets beaufsichtigt wird und einfache Löschmittel (Sand, Schaufeln, Decken oder Gartenschlauch) für alle Fälle in der Nähe sind, sollte selbstverständlich sein.

Das Osterfeuer muss innerhalb weniger Stunden, in der Regel von Einbruch der Dunkelheit bis Mitternacht, vollständig abgebrannt sein. Ist das Brennmaterial schließlich zu Asche verbrannt, ist die restliche Glut zu löschen und gegen Funkenflug mit Erde abzudecken. Innerhalb einer Woche nach dem Abbrennen sind die Osterfeuerplätze zu säubern und die Verbrennungsrückstände zu entsorgen.


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Quelle:
Pressemitteilung von Montag, 22. März 2010
Stadt Braunschweig, Pressestelle
Platz der Deutschen Einheit 1, 38100 Braunschweig
Telefon: (0531) 470 - 37 73, Telefax: (0531) 470 - 29 94
Mail: pressestelle@braunschweig.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. März 2010