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GARTEN/155: Baumfällen in Privatgärten nicht zeitlich beschränkt (Kreis Soest)


Kreis Soest - Pressemitteilung von Montag, 8. März 2010

Baumfällen in Privatgärten nun doch nicht zeitlich beschränkt

Neue Rechtsauslegung durch das Berliner Bundesumweltministerium


Kreis Soest (kso.2010.03.08.099.-rn). Das Bundesumweltministerium hat seine bisherige rechtliche Auslegung des Bundesnaturschutzgesetzes überprüft und nunmehr festgestellt, dass das allgemeine Verbot, Bäume in der Zeit vom 1. März bis 30. September zu fällen, nicht für Privatgärten gilt. Das teilt der Kreis Soest mit.

Alle Bäume in Haus- und Kleingärten, Rasensportanlagen, Grünanlagen und Friedhöfen fallen nicht mehr unter das zeitlich befristete Fällverbot. Das allgemeine Verbot, Bäume mit Horsten zu fällen, ist allerdings zu beachten.

Das Landesumweltministerium hat aufgrund der besonderen Witterungsbedingungen in diesem Jahr keine Bedenken, Gehölzschnitte an Hecken ausnahmsweise noch bis zum 15. März vorzunehmen.


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Quelle:
Pressemitteilung von Montag, 8. März 2010
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. März 2010