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GARTEN/193: Heckenschnitt - NABU bittet um Rücksichtnahme auf brütende Vögel (NABU NI)


NABU Landesverband Niedersachsen - Hannover, 21. Juni 2011 - Heckenschnitt / Vogelschutz

Hecken und Bäume sind geschützte Lebensräume für viele Tiere

NABU Niedersachsen bittet um Rücksichtnahme auf brütende Vögel


Hannover - Der NABU Niedersachsen informiert, dass auch für die Gartenbesitzer im innerörtlichen Bereich Fristen bezüglich des Schnittes von Gehölzen gelten. Beim anstehenden Heckenschnitt sollte die Natur nicht unnötig geschädigt werden und für die erlaubten Pflegeschnitte appelliert der NABU Niedersachsen an die Gartenbesitzer, diese in der Hauptbrutzeit der Vögel von März bis Juni möglichst zu unterlassen.

Im seit 1. März 2010 gültigen Bundesnaturschutzgesetz heißt es in Paragraph 39: 'Es ist verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.'

Da der Gesetzgeber mit 'gärtnerisch genutzten Grundflächen' den Erwerbsgarten meint, fallen in der Tat auch Bäume im Privatgarten unter das Fällverbot. Auch das Verbot, Hecken und Gebüsche im genannten Zeitraum radikal zu kürzen oder zu entfernen, gilt innerorts.

Für die erlaubten Pflegeschnitte gilt weiterhin der Appell, auch diese in der Hauptbrutzeit der Vögel von März bis Juni möglichst zu unterlassen.

Der NABU Niedersachsen bittet daher alle Gartenbesitzer, sich noch mindestens zwei Wochen mit dem Hecken- und Strauchschnitt zu gedulden. Derzeit brüten noch viele Singvögel im Schutz des dichten Blattwerks. Sie können durch Schnittmaßnahmen so sehr gestört werden, dass sie ihre Brut aufgeben. Im Juni gebe es bei vielen Singvögeln wie Amsel, Singdrossel, Buch- und Grünfinken eine zweite Brut. "Wer jetzt seine Sträucher schneidet, riskiert den Nachwuchs der fröhlichen Sängerschar", betonte der NABU, "auch finden Beutegreifer die Gelege viel einfacher, wenn schützende Zweige weggeschnitten werden."

Wer erst im Juli oder später schneide, spare auch erhebliche Arbeit, so der NABU. Die Pflanzen befänden sich derzeit im zweiten Wachstumsschub des Jahres. Wer zu früh die Heckenschere auspackt, müsse sie deshalb noch ein zusätzliches Mal einsetzen. "Auf jeden Fall gehört für naturfreundliche Gärtner vor dem Schnitt eine intensive Suche nach belegten Nestern in den Sträuchern dazu. Denn auch im Juli findet man noch frische Dritt- oder Ersatzgelege", so der NABU Niedersachsen.


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Quelle:
Pressemitteilung, 21. Juni 2011
Naturschutz aktuell - NABU Pressedienst
Herausgeber: NABU Niedersachsen, Alleestr. 36, 30167 Hannover
Redaktion: Ulrich Thüre (ViSdP), NABU Pressesprecher
Telefon: 05 11 / 9 11 05 - 27, Fax: 05 11 / 9 11 05 - 40
E-Mail: Info@NABU-Niedersachsen.de
Internet: www.NABU-Niedersachsen.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Juni 2011