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GARTEN/394: Ab 1. März sind nur noch heimische Pflanzen erlaubt (NABU HB)


NABU Landesverband Bremen - 24. Februar 2020

Ab 1. März sind nur noch heimische Pflanzen erlaubt

- nach zehn Jahren tritt Gesetztesänderung in Kraft
- Schutz der regionalen Unterformen
- leider viele Ausnahmen
- Aufpassen bei Anlage von Blühstreifen


(Bremen, den 24.02.20) Nach zehn Jahren Übergangsfrist tritt am 1. März eine neue Regelung des Bundesnaturschutzgesetzes in Kraft. Dann dürfen nur noch "gebietseigene" Pflanzen in der freien Natur ausgesät oder gepflanzt werden. Das betrifft zwar weder Gartenbesitzer, noch Bauern oder Förster, doch für Heckenpflanzungen und Blühstreifen wird es jetzt ernst. Der NABU begrüßt diese Regelung, denn sie dient zur Erhaltung der natürlichen Biodiversität.


Eine Schlehenblüte in Großaufnahme - Foto: © NABU Bremen

Schlehenblüte
Foto: © NABU Bremen

"Wenn wir von anderen Staaten erwarten, dass sie ihre Naturschätze bewahren, dürfen wir unsere eigenen nicht verwässern", betont NABU-Geschäftsführer Sönke Hofmann. Künftig ist es ohne Ausnahmegenehmigung verboten, Kirschlorbeer und Rhododendron oder Supermarktblumensaat in die freie Natur zu bringen. Dabei zählt zur "freien Natur" der Bereich außerhalb von Siedlungen, Wochenendhausgebieten und Gärten von Einzelgehöften.

Ebenfalls ausgenommen sind die Land- und Forstwirtschaft. "Sonst dürften ja weder Mais noch Kartoffeln angebaut werden", schmunzelt Hofmann. Doch mancher gut gemeint angelegte private Blühstreifen werde nun streng genommen illegal. Viele Bienenweide-Mischungen gerade aus den Discountern enthalten zwar prächtig blühende, aber ökologisch weitgehend wertlose Exoten. Und selbst wenn die Saatmischung nur einheimische Pflanzen beinhaltet, sind diese noch lange nicht gebietseigen.

Für Gehölze beispielsweise wurden in Deutschland sechs Regionen festgelegt, in denen ähnliche Wuchsverhältnisse herrschen und sie demnach "gebietseigen" sind. Denn die bayrische Hochalm ist kein ostfriesisches Deichvorland. Norddeutschland reicht da sehr großzügig von Flensburg bis Hannover und von Düsseldorf bis an die Oder. "Das klingt zwar nach Spitzfindigkeiten von Botaniker-Nerds, ist aber sehr sinnvoll", befindet der gelernte Förster Hofmann.

Im Laufe der Jahrtausende haben sich ähnlich den menschlichen Dialekten auch bei den Sträuchern regionale Unterschiede herausgebildet, die es zu erhalten gilt. "Ein Hartriegel ist zwar in Hessen und Berlin die gleiche Art, dennoch gibt es genetische Unterschiede in Anpassung ans Wetter oder die Böden", erklärt der NABU. Und um diese Unterformen nicht zu gefährden und vor allem ihre speziellen Eigenarten und Anpassungen zu erhalten, dürfen sie nicht vermischt werden.

Für viele Forstbäume gibt es seit Jahrzehnten eine ähnliche, noch deutlich striktere Regelung. In den 1970er Jahren gab es einen Skandal mit gefälschtem Saatgut, was man erst ein Jahrzehnt später den Bäumchen ansah. "Bei Fichten kann man gut sehen, dass die Gebirgsformen, um das Schneegewicht zu minimieren, viel schlankere Kronen und herabhängende Äste haben als die Tieflandfichten mit ihren ausladenden Ästen", weiß Sönke Hofmann.

Wer sich nun bemüßigt fühlt, seinen Garten von Exotik zu befreien, den kann der NABU nur anspornen - eine Pflicht dazu gibt es nicht. Die neue Regelung gilt nur für Neuanpflanzungen und Neueinsaaten. Dennoch sei es für die Tierwelt sinnvoll, auf die angepassten, einheimischen Arten zu setzen. Bei seiner Liste zur Wildsträucher-Sammelbestellung hat der NABU extra die in Bremen und Umzu gebietsheimischen Arten gekennzeichnet, damit nicht aus Versehen eine Ordnungswidrigkeit entsteht.

Bestellliste unter
www.NABU-Bremen.de, Bestellschluss ist der 1.3.20

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Quelle:
Pressemitteilung, 24.02.2020
Herausgeber: Naturschutzbund Deutschland
Landesverband & Stadtverband Bremen e. V.
Vahrer Feldweg 185, 28309 Bremen
Tel.: 0421/33 98 77 2, Fax: 0421/33 65 99 12
E-Mail: Info@NABU-Bremen.de
Internet: www.NABU-Bremen.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Februar 2020

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