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LÄRM/150: Alles laut oder was? - Millionenschaden durch Flughafenbetrieb (IK)


IK Klima- und Fluglärmschutz - 23. April 2019

Millionenschaden durch Flughafenbetrieb - Gewinne auf Kosten der Gesundheit der Anwohner


Zum 22. Tag gegen den Lärm - International Noise Awareness Day (www.tag-gegen-laerm.de), der am Mittwoch, den 24. April 2019 unter dem Motto "Alles laut oder was?" stattfindet, hat der Initiativkreis Klima- und Fluglärmschutz im Luftverkehr erstmalig einen Teil des luftverkehrsbedingten Umweltschadens des "Helmut Schmidt-Airports" ermittelt und die durch den Fluglärm produzierten Lärmfolgekosten beziffert. Das Ergebnis der auf Daten des Umweltbundesamtes1) sowie eigenen Erhebungen basierenden Berechnung lautet: Die fluglärmbedingten immateriellen Gesundheitskosten sowie die konkreten Gesundheitsschäden für die insgesamt ca. 250.000 vom Fluglärm betroffenen Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Schleswig-Holstein belaufen sich auf ca. 24,8 Mio. Euro pro Jahr!


Tabelle: Jährliche Lärmkosten, verursacht durch den Betrieb des 'Helmut Schmidt-Airport' -Quelle: IK Klima- und Fluglärmschutz

Quelle: IK Klima- und Fluglärmschutz

Ein Negativbetrag, der bislang in keiner Bilanz auftaucht. Bisher verfügt der kommerzielle Flughafenbetreiber (Flughafen Hamburg GmbH - FHG) über ein kostenloses Lärmkontingent. Dieses wurde 1998 festgelegt und seitdem weder den geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen noch den wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Lärmfolgeforschung angepasst, d.h. verringert.

"Erstmalig können wir einen Teil der externen Umweltkosten des "Helmut Schmidt-Airports" berechnen und offenlegen. Mit der heute vorgelegten Fluglärm-Folgekostenberechnung betreten wir Neuland. Bisher wurde vom Flughafenbetreiber und von den Verantwortungsträgern in Politik und Verwaltung lediglich der monetäre Gewinn durch den Passagier- und Frachttransport betrachtet. Wir erwarten nunmehr, dass bei der jährlichen Flughafenbilanz auch immer die verursachten Lärmkosten mit angegeben werden. Kostenlose Verschmutzungszertifikate zu Lasten Dritter sind nicht mehr zeitgemäß und gehören daher abgeschafft", fordert Martin Mosel, Sprecher des Initiativkreis Klima- und Fluglärmschutz im Luftverkehr.

Hintergrund:

Am 24. April 2019 findet der 22. Tag gegen Lärm - International Noise Awareness Day statt. Das Motto lautet "Alles laut oder was?". In Deutschland ist der "Tag gegen Lärm" eine Aktion der Deutschen Gesellschaft für Akustik (DEGA e.V.). An diesem Aktionstag geht es darum, die Aufmerksamkeit auf die Ursachen von Lärm und seine Wirkungen zu lenken, mit dem Ziel, die Lebensqualität nachhaltig zu verbessern. Die Informationen und Aktionen am "Tag gegen Lärm" richten sich an Erwachsene und Kinder sowie fachlich interessierte Kreise und politisch Verantwortliche.

Als Lärm werden Geräusche (Schall) bezeichnet, die durch ihre Struktur (Lautstärke und Frequenz) auf die belebte Umwelt (Menschen, Tiere) belastend bis gesundheitsschädigend wirken. Lärm stellt eine nichtstoffliche Umweltverschmutzung dar, die das natürliche Lebensumfeld des Menschen negativ beeinflusst. Die daraus resultierenden Schmerzen und das Leid der Betroffenen oder Angehörigen sowie der Verlust an Lebensqualität werden als sogenannte immaterielle Kosten quantifiziert.

Der Luftverkehr ist eine der größten Umweltbelastungen weltweit. Neben dem Anheizen des Klimawandels und dem Ausstoß von Luftschadstoffen verantwortet das Fliegen über seine Lärmemissionen einen unmittelbaren Eingriff in die Lebensqualität vieler Menschen. Lärmbedingte Erkrankungen sind im Umfeld von Flughäfen sowie im Bereich der Start- und Landekorridore signifikant erhöht.

Luftverkehr kann auf verschiedenen Ebenen zu Beeinträchtigungen für die lärmexponierten, d.h. dem Lärm ausgesetzten Menschen führen. Fluglärm kann messbare vegetative und endokrine (hormonelle) Veränderungen bewirken, die auf lange Sicht zu Stoffwechselstörungen, Organ-Dysfunktionen und Sterbefällen führen können.

I. Psychologische Wirkungen:

Lärmbelästigung: Ab einer bestimmten Stärke (Pegelhöhe und Häufigkeit) kann die individuelle Fluglärmwahrnehmung zu einer erheblichen Belästigung aufgrund von Störungen von Kommunikation (innen wie außen), Beeinträchtigungen von Erholung und Freizeit und der Störung von Lern- und Arbeitsprozessen führen

Kognitive Leistung: Durch Fluglärm kann insbesondere die geistig-emotionale Entwicklung von Kindern verzögert werden (z.B. Wahrnehmung der Umwelt, Aufmerksamkeit auf spezielle Geschehen, Verarbeitung von Informationen im Gehirn, Gedächtnisspeicherung für spätere Erinnerung, Zuweisung von Bedeutungen)

Angst: Auch Angstzustände (v.a. bei rasch anwachsenden und lauten Schallereignissen, z.B. Überflüge in niedriger Flughöhe) können entstehen

II. Physiologische Wirkungen:

Herzkreislauf-Erkrankungen (Herzinfarkt, Schlaganfälle, Herzinsuffizienz)

Störungen des Schlafs ((Wieder-)Einschlafen, Durchschlafen) psychische Erkrankungen (u.a. Depressionen), etc.


Der Initiativkreis Klima- und Fluglärmschutz im Luftverkehr ist ein Zusammenschluss von Bürgerinitiativen und Vereinen aus Hamburg und Schleswig-Holstein, die dem Fluglärm - verursacht durch den Betrieb des innerstädtisch gelegenen Hamburger Verkehrsflughafens - den Kampf angesagt haben.


1) UBA-Texte 109/2018: Szenario Luftverkehr Deutschland unter Einbezug von Umweltaspekten; UBA (2019):
Methodenkonvention 3.0 zur Ermittlung von Umweltkosten
https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/szenario-luftverkehr-deutschland-unter-einbezug-von

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Quelle:
Pressemitteilung, 23.04.2019
IK Klima- und Fluglärmschutz
E-Mail: info@ik-fluglaerm.de
Internet: www.ik-fluglaerm.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. April 2019

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