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LUFT/412: Hafenabgase - Hamburg bei Regelung nach EU-Vorgaben im Verzug (NABU HH)


NABU Landesverband Hamburg - 14. Januar 2010

Hafenabgase: Hamburg im Verzug

Rot-grünes Bremen vor schwarz-grüner Umwelthauptstadt


Seit dem 1. Januar 2010 gilt für alle europäischen Häfen, dass während der Liegezeiten von mehr als zwei Stunden nur noch Treibstoff mit max. 0,1% Schwefelanteil benutzt werden darf. Der NABU bemängelt nun, dass Hamburg diese Veränderung, die seit dem 6. Juli 2005 bekannt ist, immer noch nicht in die Hamburger Hafenregelungen aufgenommen hat. Während die Hafenordnung für die Bremer Häfen in ihrem § 28a seit dem 1.1.2010 den maximalen Schwefelgehalt für den Schiffstreibstoff begrenzt, hat Hamburg den Umsetzungszeitpunkt verschlafen.

"Die Abgasbelastungen aus der Seeschifffahrt sind eine Zumutung für die Hamburger und das Klima", reagiert der Zweite Vorsitzende des NABU Hamburg, Alexander Porschke, mit Unverständnis. "Es ist höchste Zeit, dass Hamburg endlich mehr macht, als eine Untersuchung an die andere zu reihen." Schon im November 2006 hatte ein dem NABU vorliegendes Gutachten Grenzwertüberschreitungen durch das Kreuzfahrtterminal in der Hafencity vorhergesagt. In 2009 war das Thema wiederholt Gegenstand der öffentlichen Diskussion. Auch die Bürgerschaft hatte sich zweimal damit befasst. Porschke: "Die rot-grüne Regierung in Bremen hat die neue Regelung fristgemäß umgesetzt. Das schwarz-grüne Hamburg muss nun langsam mal in die Gänge kommen, wenn es seinem Ruf als künftige Umwelthauptstadt gerecht werden will." Ruß- und Partikel-Immissionen schädigen die Gesundheit und tragen zum Klimawandel bei. Die einfachste Maßnahme dagegen ist die Verringerung des Schwefelanteils im Treibstoff. Die Seeschifffahrt nutzt nämlich für den Schiffsantrieb praktisch die Ölabfälle aus den Raffineriebetrieben, die besonders viel Schwefel enthalten. Selbst der neue Grenzwert von 0,1% liegt noch hundertmal höher, als der zulässige Schwefelanteil in Diesel für PKW. Der NABU fordert von den Hafenstädten deshalb mehr als nur die Umsetzung der EU-Minimalvorschrift. Kreuzfahrtschiffe sollen mit umweltfreundlichem Strom versorgt werden und die Hafengebühren sollten genutzt werden, um ökologische Verbesserungen in der Seeschifffahrt zu unterstützen.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 4/10, 14.01.2010
Herausgeber: Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Hamburg
Osterstraße 58, 20259 Hamburg
Tel.: Tel. 040/69 70 89-12, Fax 040/69 70 89-12-19
E-Mail: NABU@NABU-Hamburg.de
Internet: www.NABU-Hamburg.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Januar 2010