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LUFT/579: Grenzwertüberschreitung bei Stickoxiden - OVG Hamburg bestätigt Zwangsgeldantrag (BUND HH)


BUND-Landesverband Hamburg - 16. März 2017

Stickoxide: OVG Hamburg bestätigt Zwangsgeldantrag des BUND

Oberverwaltungsgericht weist Beschwerde der Stadt zurück / Senat muss Luftreinhalteplan Ende Juni 2017 vorlegen


Das Hamburger Oberverwaltungsgericht hat die Beschwerde der Stadt Hamburg gegen den Zwangsgeldbeschluss des Verwaltungsgerichts vom Juli 2016 zurückgewiesen (AZ: 1 So 63/16). Der BUND Hamburg hatte einen entsprechenden Antrag gestellt, da ein rechtskräftiges Urteil zur Aufstellung eines neuen Luftreinhalteplans nicht ausreichend schnell umgesetzt wurde. Der Senat ist jetzt verpflichtet, bis spätestens zum 30. Juni 2017 einen neuen, vom Senat beschlossenen Plan mit wirksamen Maßnahmen zur Einhaltung der Stickstoffdioxidgrenzwerte (NO2) in Hamburg vorzulegen. Ansonsten wird ein Zwangsgeld verhängt.

"Wir sehen uns mit der heutigen Entscheidung bestätigt. Der Hamburger Senat tut zu wenig für die Luftreinhaltung in Hamburg. Die Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit werden seit Jahren massiv überschritten. Es ist ein Armutszeugnis für die Hamburger Politik, dass die Beachtung geltenden Rechts gleich mehrfach eingeklagt werden muss", so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg. Mit der aktuellen Zurückweisung der Beschwerde werde das Zwangsgeld unwiderruflich fällig, sollte kein Luftreinhalteplan bis zum 30.06.2017 vorgelegt werden.

Zum Hintergrund:

Die Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit für Stickstoffdioxid (NO2) gelten seit Januar 2010 und werden an allen Straßenmessstationen in Hamburg seit Jahren überschritten. Ein Großteil der Emissionen stammt aus Dieselmotoren. Der BUND Hamburg hatte die Stadt deshalb gemeinsam mit einem Anwohner der Max-Brauer-Allee in Altona auf Einhaltung der Grenzwerte verklagt und im April 2015 ein rechtskräftiges Urteil vor dem Verwaltungsgericht Hamburg erwirkt. Demzufolge war der Senat aufgefordert, "die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung" der Immissionswerte für NO2 auf den Weg zu bringen.

Die federführende Behörde für Umwelt und Energie (BUE) legte daraufhin einen Fahrplan für einen neuen Luftreinhalteplan vor - mit deutlich zu langen Bearbeitungszeiten und Abstimmungsrunden zwischen den ebenfalls zuständigen Behörden für Wirtschaft und für Inneres. Dagegen ist der BUND Hamburg mit einem Zwangsgeldantrag vorgegangen. Das Verwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 21.07.2016 (9 V 1062/16) ein "säumiges Verhalten" der Behörde festgestellt und ein Zwangsgeld in Höhe von 5.000 Euro für den Fall festgesetzt, dass die Stadt nicht bis zum 30.06.2017 einen neuen Luftreinhalteplan vorlegt.

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Quelle:
Presseinformation, 16.03.2017
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND-Landesverband Hamburg
Lange Reihe 29, 20099 Hamburg
Tel.: 040/600 387-0, Fax: 040/600 387-20
E-Mail: bund.hamburg@bund.net
Internet: www.bund.net/hamburg


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. März 2017

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