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MELDUNG/078: Stuttgarter Amtsgericht straft S21-Gegner ab (ROBIN WOOD)


Gemeinsame Pressemitteilung von ROBIN WOOD und Parkschützern - Stuttgart, den 7.12.2010

Stuttgarter Amtsgericht straft S21-Gegner ab


Das Amtsgericht Stuttgart hat heute zwei ROBIN WOOD-Aktivisten zu Geldstrafen verurteilt. Die beiden hatten am 30. August 2010 gemeinsam mit anderen Aktivisten von ROBIN WOOD und den Parkschützern mit der Besetzung eines Abrissbaggers gegen das Milliarden-Projekt Stuttgart 21 protestiert. Gegen das Urteil werden Rechtsmittel eingelegt. Mehrere Hundert Menschen demonstrierten heute vor dem Gericht und machten deutlich, dass die StuttgarterInnen hinter den Aktivisten stehen. "Wir lassen unseren Widerstand nicht kriminalisieren" - hieß es auf einem Banner von Parkschützern und ROBIN WOOD.

Die beiden jungen Männer hatten von der Staatsanwaltschaft Strafbefehle wegen Hausfriedensbruchs erhalten und dagegen Einspruch eingelegt. Den Einspruch eines Aktivisten, der sich zurzeit in Südamerika aufhält und daher nicht zum kurzfristig angesetzten Prozess erscheinen konnte, verwarf das Gericht. Er erhielt 50 Tagessätze à 20 Euro. Der zweite Aktivist wurde zur Zahlung von 300 Euro (30 Tagessätze à 10 Euro) verurteilt.

Die beiden Umweltschützer waren in den frühen Morgenstunden des 30. August auf einen Abrissbagger geklettert, hatten Transparente an den Greifarm gehängt und einen Bau-Stopp gefordert. Die Aktion richtete sich dagegen, dass die Deutsche Bahn - trotz massenhafter Proteste gegen den überteuerten und unsinnigen Bahnhofsneubau - weiter Fakten schaffte, indem sie den Nordflügel des bestehenden Bahnhofs abreißen ließ. Nach rund fünf Stunden waren sie von der Polizei geräumt worden.

Obgleich die S21-Proteste von großen Teilen der Bevölkerung mitgetragen und inzwischen weithin als wichtig und berechtigt anerkannt wurden, wird diese politische Demonstration nun als Straftat gewertet und mit einer Geldstrafe geahndet.

"Offensichtlich sollte hier heute ein Exempel statuiert werden. Oberstaatsanwalt Häußler geht es um Abschreckung. Es ist aber legitim und wichtig, dass Menschen auch nach dem Ende des Schlichtungsversuchs mit Mitteln des zivilen Ungehorsams gegen S21 demonstrieren und der Protest nicht mit hohen Geldstrafen unterdrückt wird", sagt ROBIN WOOD-Aktivist Benjamin Maier. "Das Urteil des Amtsgerichts folgt der Logik der Schlichtungsgespräche. Schlichter Geißler spricht sich für Stuttgart 21 aus, obwohl die Faktenlage dagegen steht, und genauso hat sich heute das Gericht für eine Verurteilung entschieden, obwohl die Beweislage dagegen spricht."

Rechtsanwältin Simone Eberle will in der nächsten Instanz alle Einwendungen überprüfen lassen, insbesondere ob der Straftatbestand des Hausfriedensbruchs überhaupt erfüllt ist und ob die Baufirma Wolff&Müller berechtigt war, den Strafantrag zu stellen.

Der heutige Prozess war der erste einer ganzen Serie. Auch weitere Beteiligte der Aktion am 30. August müssen sich vor Gericht gegen Geldstrafen wehren. Eine dritte Kletterin sowie sieben weitere UmweltschützerInnen, die sich am Boden in der Nähe des Baggers aufhielten, erhielten ebenfalls Strafbefehle. Alle haben Einspruch dagegen eingelegt.


Die PM zur Baggerbesetzung finden Sie hier: http://www.robinwood.de/Newsdetails.13’M5d8ad894d8a.0.html

Weitere Infos zu S21 unter: www.robinwood.de/S21


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Quelle:
Pressemitteilung, 07.12.2010
Herausgeber:
Robin Wood, Pressestelle
Nernstweg 32, 22765 Hamburg
Tel.: 040/380 892-0, Fax: 040/380 892-14
E-Mail: presse@robinwood.de
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Dezember 2010