Schattenblick →INFOPOOL →UMWELT → FAKTEN

MELDUNG/111: Schonzeit für Hecken - Pflegeschnitte sind trotzdem erlaubt (Stadt Witten)


Witten - Pressemitteilung von Dienstag, 9. August 2011

Schonzeit für Hecken: Pflegeschnitte sind trotzdem erlaubt


Witten. Es ist allgemein bekannt, dass Hecken, Sträucher, Röhricht und Schilf der heimischen Tierwelt zuliebe vom 1. März bis zum 31. September Schonzeit haben. Doch unterschiedliche Auffassungen kursieren darüber, was das in der Praxis bedeutet. Das Ordnungsamt der Stadt Witten stellt deshalb klar, dass behutsame Form- und Pflegeschnitte trotzdem erlaubt sind.

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht kann es hin und wieder sogar nötig sein, während der siebenmonatigen Schonzeit zur Schere zu greifen: Wenn Äste und Zweige schon in Bürgersteig oder Fahrbahn hineinwuchern oder an Ein- und Ausfahrten zu Straßen die Sicht versperren. Gegen das Landschaftsschutzgesetz verstößt nur, wer Hecken während der Schonzeit bis auf den Stock zurückschneidet, rodet oder auf andere Weise zerstört.

Das Verbot soll der heimischen Tierwelt helfen, denn deren Lebensraum schwindet durch die immer dichter werdende Besiedelung. Hecken dienen als Zufluchtsstätte und sind Nist- und Brutplätze. Näheres dazu beim Ordnungsamt unter Tel. 581-3223.


*


Quelle:
Pressemitteilung von Dienstag, 9. August 2011
Stadt Witten
Postfach 22 80
58449 Witten
Internet: http://www.witten.de
Email: presse@witten.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. August 2011