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MELDUNG/249: 10-Punkte-Programm für Bayern - Atomausstieg und Energiewende in Bürgerhand retten (BN)


Bund Naturschutz in Bayern e.V. - Nürnberg, 11. Dezember 2013

Atomausstieg und Energiewende in Bürgerhand retten

BUND Naturschutz warnt vor unheiliger Allianz von Stromkonzernen, Verband der bayerischen Wirtschaft und Staatsregierung



"Die Betreiber des AKW Gundremmingen haben in Berlin und München eine Leistungserhöhung für das Atomkraftwerk Gundremmingen beantragt. Wirtschaftsvertreter fordern, das Atomkraftwerk Grafenrheinfeld auch nach dem gesetzlich geregelten Abschalttermin Ende 2015 weiterlaufen zu lassen. Die Siemens AG fordert den Stopp des Ausbaus der Erneuerbaren Energien in Bayern. Die Bayerische Staatsregierung unterschreibt einen Koalitionsvertrag, der den Ausbau der Fotovoltaik in Bayern begrenzen und die EEG-Vergütungen für Windstrom in Bayern streichen will. Zusätzlich plant die Bayerische Staatsregierung, mit überzogenen Abstandregelungen die Windenergie in Bayern zu verbieten. Das alles kann kein Zufall sein. Wir warnen die Bayerische Staatsregierung vor der Rückkehr zum Atomstaat Bayern durch die Hintertür", so die Analyse von Prof. Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern. "Der BUND Naturschutz hat daher ein "10-Punkte-Programm zur Rettung der Energiewende in Bayern" vorgelegt und fordert von Ministerpräsident Seehofer und der neuen Energieministerin Ilse Aigner die Umsetzung bis zum Jahr 2015", so Weiger weiter.

"Beim Ausbau der Windenergie in Bayern fordern wir eine fundierte Regionalplanung durch die kommunalen Planungsverbände, mit fachlich begründeten Kriterien für Natur- und Landschaftsschutz. Wir haben daher den Winderlass in Bayern begrüßt", erläutert Weiger.

Im sogenannten "Windenergieerlass Bayern" vom Dezember 2011 hatte die Bayerische Staatsregierung noch den Lärmschutz, wie im Bundesemissionsschutzgesetz beschrieben, als gesetzliche Grundlage der Abstände von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung beschrieben. "Im Sommer 2013 schlug Ministerpräsident Horst Seehofer plötzlich und ohne nachvollziehbare Begründung eine Regelung "10 mal die Höhe" vor, entsprechend für moderne Windenergieanlagen ca. 2000 Meter Abstand. Mit dieser Regelung wären Windenergieanlagen in Bayern nur noch möglich auf der Hohen Rhön, oder in den Hochlagen von Bayerischem Wald und Fichtelgebirge. Das wäre Unsinn und ist nicht akzeptabel", so Richard Mergner, Landesbeauftragter beim BUND Naturschutz. "Zusätzlich sieht der von der Bayerischen CSU unterschriebene Koalitionsvertrag Vergütung nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz nur noch für Windräder an der deutschen Küste vor. Aber kaum mehr in Bayern", kritisiert Mergner.

Seit dem Frühjahr 2011 arbeiten die Regionalen Planungsverbände in den Planungsregionen an Regionalplänen für Windenergie. Beschrieben werden die Flächen, auf denen keine Windräder stehen dürfen, sogenannte Ausschlussflächen. Gefunden wurde in Bayern rund ein Prozent der Landesfläche, auf denen Windräder gebaut und betrieben werden dürften - das würde für circa 20 Prozent des Bayerischen Stromverbrauchs reichen. "Ein erster wichtiger Schritt für die Energiewende", so Mergner. Viele dieser Regionalpläne sind nun erstellt und fast fertig. Aber, diese Regionalpläne wurden in gutem Glauben der Kommunalpolitik an verlässliche Aussagen im "Windenergieerlass" der Staatsregierung aus dem Jahr 2011 entwickelt. Dort wurde eine 800 Meter Abstandsregelung empfohlen. Da dies der "neuen" Regelung von 2000 Meter widerspricht, hat nun das Heimatministerium unter Markus Söder die Bezirksregierungen angewiesen, die fertigen Regionalpläne nicht mehr zu genehmigen, aktuelles Beispiel ist die Industrieregion Mittefranken.

"Energiewende von unten, heißt, dass sich Bürgerinnen und Bürger in Gesellschaften und Genossenschaften für die Energieversorgung organisieren. Sie bringen sich oftmals ehrenamtlich ein, investieren Geld, planen und bauen Fotovoltaikanlagen und Windräder nach geltendem Recht. Sie haben sich auf die Konzepte der bayerischen Staatsregierung verlassen und danach gehandelt. Mit der Abstandsregelung 10*H, mit dem Stopp für die EEG-Vergütungen und mit dem Stopp für die Regionalplanung stehen wir nun vor einem Scherbenhaufen. Das, was wir derzeit in Bayern erleben, ist keine Politik für unsere Heimat und unsere Kinder und Kindeskinder. Das ist eine Politik der Staatsregierung für Großunternehmen, gegen Wirtschaft und Wertschöpfung im ländlichen Raum. Die Energiewende ist aktiver Klimaschutz und CO2-Vermeidung, wir müssen diesen Weg konsequent weitergehen", so Dieter Emmerich, Vorstand der Bürgerenergiegenossenschaft EWERG eG und Vertreter des Netzwerks der Nordbayerischen Bürgerenergiegenossenschaften.

"BUND Naturschutz und Bürgerenergiegenossenschaften werden daher mit Aktionen und Demonstrationen für die Fortführung der Energiewende kämpfen und zum Schwerpunkt bei der Kommunalwahl machen", so Dr. Herbert Barthel Referent für Energie- und Klimaschutz beim BUND Naturschutz.


Anlage

10-Punkte Programm des BUND Naturschutz für die Rettung der Energiewende
Energiesparen in Bayern.
  • 12-Punkte-Maßnahmen-Katalog Stromsparen "Minus 20 Prozent Strom bis 2020 und minus 50 Prozent Strom bis 2050", erstellt von BUND Naturschutz, Landesbund für Vogelschutz und Umweltministerium in Bayern, im September 2012: Umsetzung in die Praxis in Bayern, gemeinsam durch Umweltministerium und Wirtschaftsministerium. Arbeitsfähige Klimaschutzkonzepte und kommunales Energiemanagement in allen 2100 Kommunen Bayerns bis Ende 2015.
  • Einrichtung unabhängiger und vorgewerblicher Energiesparberatung für private Haushalte und Kleingewerbe, vor Ort und am Objekt, in kommunaler Trägerschaft - in allen 76 Landkreisen Bayerns, bis Ende 2015.
  • Einrichtung eines Energiesparfonds Bayern, mit dem Ziel, die Rate der energetischen Sanierung im Gebäudealtbestand in Bayern von heute ca. 1 Prozent auf 3 Prozent pro Jahr zu heben.

Dynamischer Ausbau der Erneuerbaren Energien in Bayern - mit ökologischen Leitplanken. Im Bundestag und Bundesrat müssen die Weichen für ein wirkungsvolles Erneuerbare Energien Gesetz richtig gestellt werden.

  • Notwendig ist eine fachlich fundierte Regionalplanung der Windenergie durch die Regionalen Planungsverbände der Kommunen, auf der Basis nachvollziehbarer Kriterien für Natur- und Landschaftsschutz. Das bedeutet die Streichung der pauschalen "Abstandsregelung 10 * H" (entsprechend über 2000 Meter) von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung. Grundlage von Planungen muss das Bundesimmissionsschutzgesetz mit der Technischen Anleitung Lärm sein. Rückkehr zum "Winderlass Bayern" vom Dezember 2011 (entsprechend ca. 800 oder 1000 Meter). Windenergieanlagen müssen in Bayern realisierbar im menschlich besiedelten Kulturraum Bayerns sein. Naturschutz- und Natura 2000-Gebiete müssen respektiert und frei gehalten werden. Schöne bayerische Landschaften müssen mit wissenschaftlich fundierten Methoden der Landschaftsarchitektur geschützt werden. Ein Abdrängen von Windenergie in die letzten Naturräume Bayerns darf nicht geschehen.
  • Ausbau von Referenzertragsmodellen der Windenergie für Bayern! Im Kompromiss mit Mensch, Landschaft und Natur müssen Windenergieanlagen in Bayern bezahlbar und refinanzierbar sein. Das Respektieren von Natur und Landschaft beim Errichten von Windenergieanlagen muss belohnt und nicht bestraft werden!
  • Der Ausbau der Stromproduktion aus Fotovoltaik darf nicht gedeckelt werden. Bayern benötigt Stromüberschüsse aus Erneuerbaren Energien. Nur die Fotovoltaik ist in Bayern in der Lage, große Mengen an Stromüberschüssen zu produzieren. Stromüberschüsse aus Erneuerbaren Energien sind erforderlich, um innovative Speicherindustrien wirtschaftlich aufzubauen.

Energiewende von Unten - Dezentrales Strommarktdesign
  • Biomasse muss in Bayern optimiert und flexibel für Strom (elektrische Energie [kWh]), Wärme und elektrische Leistung [kW] genutzt werden. Die Technologie stünde mit Blockheizkraftwerken für Biogas und Holz heute bereits in Bayern zur Verfügung. Als Rohstoffe müssen vorwiegend Abfälle aus der Landwirtschaft, aus der Grünen Tonne der Haushalte, und aus der Nahrungs- und Futtermittelverarbeitung genutzt werden. Elektrische Leistung aus der Biogasverstromung könnte in Bayern bereits heute bei richtiger Steuerung 5500 Megawatt elektrische Leistung vorhalten - das entspräche der Leistung der laufenden bayrischen Atomkraftwerke.
  • Das Bayerische Wirtschaftsministerium muss sich um die dezentrale Stromproduktion und Vermarktung kümmern. Beratung, Modelle und Anschubprogramme müssen in Bayern die Regionalisierung des Strommarktes ermöglichen.
  • Das Bayerische Wirtschaftsministerium muss die Energiewende von Unten unterstützen. Erforderlich sind regionale Beratung und Unterstützung von Bürgerenergiegesellschaften und kommunalen Energieunternehmen.

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Quelle:
Presseinformation, 11.12.2013
Herausgeber:
Bund Naturschutz in Bayern e.V.
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Tel. 0 941/ 2 97 20-0, Fax 0 941/ 2 97 20-30
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Internet: www.bund-naturschutz.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Dezember 2013