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MELDUNG/433: Hendricks besucht Hochwasserschutzprojekt an der Elzmündung (BMUB)


Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - Berlin, 11. September 2017

Hendricks besucht Hochwasserschutzprojekt an der Elzmündung

Neuer Hochwasserrückhalteraum schützt 2,1 Mio. Menschen vor Hochwasser


Das Nationale Hochwasserschutzprogramm zeigt Wirkung. Davon konnte sich Bundesumweltministerin Barbara Hendricks heute an der Elzmündung am Oberrhein überzeugen. Das dort fertiggestellte Hochwasserschutzprojekt schafft ein Rückhaltevolumen von bis zu 5,3 Mio. Kubikmeter Wasser. Es wird im Rahmen des Nationalen Hochwasserschutzprogramms gefördert und gehört darüber hinaus zum Integrierten Rheinprogramm (IRP). Das IRP ist ein Projekt des Landes Baden-Württemberg und geht auf eine vertragliche Vereinbarung zwischen Frankreich und Deutschland zurück.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Mit dem Hochwasserschutzprojekt an der Elzmündung sollen stromabwärts rund 2,1 Mio. Menschen besser vor den Folgen von großen Hochwasserereignissen geschützt werden. Ziel des Nationalen Hochwasserschutzprogramms des Bundes und der Länder ist es, länderübergreifend in allen großen Flussgebieten Deutschlands Hochwasser zu verhindern oder zu verringern. Dabei wählen wir die Projekte so aus, dass möglichst viele Menschen von ihnen profitieren."

An der Elzmündung wird einer von 13 Hochwasserrückhalteräumen im Bereich der ehe-maligen Überflutungsflächen zwischen Basel und Mannheim geschaffen, die durch den Bau der Staustufen oberhalb Iffezheim verloren gegangen sind. Damit erfolgt eine umweltverträgliche Wiederherstellung des Hochwasserschutzes am Oberrhein, gleichzeitig profitieren auch die Unterlieger von den Maßnahmen. Die Hauptbauaktivitäten werden bis 2021 abgeschlossen sein.

Das Nationale Hochwasserschutzprogramm umfasst 14 Maßnahmen aus Baden-Württemberg. Ein Teil davon wird über den Sonderrahmenplan "Präventiver Hochwasserschutz" gefördert. Der Bund unterstützt damit die Schaffung oder Wiederherstellung von Wasserrückhalteräumen. In der näheren Umgebung am Oberrhein gehören weitere Maßnahmen des Integrierten Hochwasserschutzprogramms IRP ebenso dazu wie auch Deichrückverlegungen an Dreisam, Rench und Kinzig.

Hochwasserschutz ist nach dem Grundgesetz Ländersache. In das Nationale Hochwas-serschutzprogramm von Bund und Ländern werden nur Maßnahmen aufgenommen, die aus Flussgebietssicht prioritär sind und überregionale Bedeutung haben. Mit dieser bundesweiten Maßnahmenliste wollen Bund und Länder gemeinsam das Solidaritätsprinzip in den Flussgebieten stärken. Der Bund unterstützt die Länder freiwillig und zusätzlich zur bisherigen Förderung bei der Umsetzung der Maßnahmen über den Sonderrahmenplan "Präventiver Hochwasserschutz (SRP). Förderfähig nach SRP sind nur Projekte, die dem Hochwasserrückhalt dienen, (Deichrückverlegungen, Flutpolder, Rückhaltebecken etc.) diese aber einschließlich Flächenerwerb.

Das Nationale Hochwasserschutzprogramm, dessen Kostenvolumen in den kommenden 20 Jahren auf rund 5,5 Milliarden Euro geschätzt wird, umfasst inzwischen 32 überregional wirkende Projekte zur Deichrückverlegung und 59 Projekte zur gesteuerten Hochwasserrückhaltung - im Wesentlichen Flutpolder - sowie 16 Projekte zur Beseitigung von Schwachstellen. Insgesamt sind dies 226 Einzel- und Teilmaßnahmen im NHWSP. Durch die Umsetzung des Nationalen Hochwasserschutzprogramms werden renaturierte Auen mit einer Fläche von mehr als 20.000 Hektar sowie mehr als 1.200 Millionen Kubikmeter zusätzliches Rückhaltevolumen durch steuerbare Polder geschaffen.


Fragen und Antworten zum Nationalen Hochwasserschutzprogramm:
www.bmub.bund.de/P3572/

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https://twitter.com/bmub

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Quelle:
Pressedienst Nr. 300/17, 11.09.2017
Herausgeber: Bundesumweltministerium (BMUB)
Arbeitsgruppe Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Neue Medien
Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 305-0, Fax: 030/18 305-2044
E-Mail: service@bmub.bund.de
Internet: www.bmub.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. September 2017

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