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MILITÄR/069: Kampfdörfer - NABU beantragt sofortigen Baustop in der Senne (NABU NRW)


NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen - 8. März 2010
Naturschutz / Senne

NABU beantragt sofortigen Baustopp in der Senne

Baugenehmigung für Kampfdörfer ist aus Sicht des Naturschutzes rechtswidrig


Düsseldorf - Kaum hat der Landrat des Kreises Gütersloh die Baugenehmigung für die Kampfdörfer in der Senne erteilt, haben die Briten mit dem sofortigen Vollzug der Genehmigung begonnen. Dies hat bereits nach wenigen Tagen zur Zerstörung erster geschützter Biotope geführt "Schon die vom Kreis Gütersloh erteilte Genehmigung ist aus Sicht des Naturschutzes rechtswidrig, absolut nicht mehr gesetzeskonform ist allerdings ihr Vollzug innerhalb der geltenden 30tägigen Widerspruchsfrist", erklärt Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU-NRW. Um das wertvolle Naturerbe in der Senne zu erhalten hat der NABU nun einen sofortigen Baustopp beantragt und bereitet eine Verbandsklage vor.

"Dass die britischen Soldaten eine optimale Ausbildung erhalten müssen, ist selbstverständlich. Aber warum deutsche Behörden, die Vernichtung einmaliger Naturschätze in der Senne zulassen müssen, bleibt unverständlich. Nach unserer Auffassung gibt es alternative Möglichkeiten, den Trainingserfordernissen der britischen Soldaten Rechnung zu tragen", so Tumbrinck weiter. Die Senne sei durch Europäisches Recht besonders geschützt. Daran müsse sich auch das britische Militär halten. "Da die Briten dies offensichtlich nicht tun, sind wir praktisch zur Klage gezwungen, um den Schutz für diese einmalige Region sicherzustellen", erklärt der NABU-Landeschef. Dabei werde der NABU durch Prof. Martin Gellermann vertreten, einem Anwalt, der für Europa- und Naturschutzrecht besonders ausgewiesen sei.

"Viele Bürgerinnen und Bürger der Region werden uns bei diesen Schutzbemühungen für ihre wertvolle Heimat unterstützen", ist sich Tumbrinck sicher, denn wie der Landrat von Gütersloh die Genehmigung zum sofortigen Baubeginn erteilen kann, obwohl die Naturzerstörungen und Lärmbelästigungen nicht im Kreis Gütersloh, sondern in den Kreisen Lippe und Paderborn stattfinden werden, sei nicht nur dem Naturschutz unverständlich. Unterstützt wird der NABU NRW bereits von vielen Betroffenen und zahlreichen Organisationen wie dem Förderverein Nationalpark Senne-Eggegebirge, der Arbeitsgemeinschaft der Paderborner Natur- und Umweltschutzverbände und dem Naturwissenschaftlichen Verein für Bielefeld.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 14/10, 8. März 2010
Herausgeber: Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/15 92 51-14, Fax: 0211/15 92 51-15
E-Mail: Info@NABU-NRW.de
Internet: www.NABU-NRW.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. März 2010